Nordkurier.Mediengruppe
Aufrufe
vor 1 Jahr

Stadtmagazin September 2022

  • Text
  • Stadtmagazin
  • Nordkurier
  • Modelaufsteg
  • Lehrstellenbörse
  • Raiffeisenbank
  • Lebensart
  • Seenplatte
  • Ausbildung
  • Unternehmen
  • Neubrandenburg

08 © Karin & Uwe Annas

08 © Karin & Uwe Annas - Fotolia.com Probezeit vereinbaren Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit, einer Art Prüfzeit für beide Seiten. Sie muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Grundsätzlich haben Betrieb und Azubi das gleiche Ziel: Die Ausbildung soll erfolgreich abgeschlossen werden. In der Probezeit können beide Seiten noch einmal prüfen, ob sich dieses Ziel gemeinsam erreichen lässt. Auszubildende finden heraus, ob der Beruf den Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten Betrieb erlernen lässt. Arbeitgeber achten darauf, ob sich der Azubi in die Belegschaft integriert und die beruflichen Grundanforderungen erfüllt. Wird die Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen (z. B. durch Krankheit), kann diese in Absprache mit der IHK verlängert werden. Wenn sich Betrieb und Azubi einig sind, können sie die Probezeit auch verkürzen. Die Mindestdauer von einem Monat darf dadurch jedoch nicht unterschritten werden. Kürzere Probezeiten sind dann möglich, wenn der Azubi zum Beispiel vor dem Ausbildungsbeginn bereits im Betrieb gearbeitet hat. Dies muss jeweils schriftlich fixiert werden. Anspruch auf Urlaub Auszubildende haben selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Anzeige Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Für die Jugendlichen ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. ER BETRÄGT JÄHRLICH: ▶ mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, ▶ mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist, ▶ mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist. Der Jugendliche erhält für das Kalenderjahr, in dem er 18 Jahre alt wird, noch Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Wer zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub wie ein Erwachsener. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage im Jahr. Regeln die betrieblichen Festlegungen einen darüber hinausgehenden Urlaubsanspruch, gilt dies natürlich auch für die Auszubildenden. ausgezeichnet als UnsereAuszubildenden des Jahres 2021 HIER IST NOCH EIN PLATZ FREI BEREIT FÜR DEIN NÄCHSTES KAPITEL? NEUE AUSBILDUNGSPLÄTZE BEI WEBER MASCHINENBAU Industriemechaniker (m/w/d) Konstruktionsmechaniker (m/w/d) Elektroniker Betriebstechnik (m/w/d) Elektroanlagenmonteur (m/w/d) Mechatroniker (m/w/d) Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) Zerspanungsmechaniker (m/w/d) Industriekaufleute (m/w/d) Technischer Produktdesigner (m/w/d) Weber Maschinenbau GmbH Neubrandenburg Feldmark 11 •17034 Neubrandenburg Für welchen Beruf schlägt Dein Herz besonders laut? Wir sind gespannt und freuen uns auf Deine Bewerbung! Ansprechpartner: Manuela Schewe jobs@weberweb.com https://career.weberweb.com/ Werde Bankkauffrau/-mann (männlich/weiblich/divers) in unserer Sparkasse. Wenn du kontaktfreudig, erfolgsorientiert und teamfähig bist und demnächst die MittlereReifeoder das Abitur erlangst, passt du gut in unser Sparkassenteam. Interessiert? Deine Bewerbungmit Lebenslauf und den beiden letzten Zeugnissen schickebittean: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, Personal, Theresa Borths, PF 11 01 61, 17041 Neubrandenburg oder an: theresa.borths@spk-nbdm.de spk-nbdm.de S Sparkasse Neubrandenburg- Demmin

09 Anzeige Alles bleibt anders … …imLaufe DeinesBerufslebens.Darum kommtesdarauf an, werDubist und wo DeineStärken liegen. Wohersollst Du auch wissen, ob Deine beruflichen Vorstellungen überhaupt sinnvoll sind? Ob es denBeruf überhaupt gibt, den DuDir wünschst? Und ob Du grundsätzlich richtigliegst? Mal ganz abgesehen davon, dass Du Dich heute nicht mehr wie früher einmal festlegst und dann ewig an diese Entscheidung gebunden bist. Nein, das hat sich total geändert. Schon weil Deine künftigen Chefs von Dir erwarten, dass Du laufend Neues dazulernst, kannst Du davon ausgehen, dass sich im Laufe Deines Arbeitslebens vielesgrundlegend verändert – Dein Jobgenauso wie Du selbst. WasimMärchen der„sprechende Spiegel“ ist, das sindfür Dich die Menschen, die Dich schon langekennen –echte Menschen, keinefremden Figurenaus dem Internet: Freunde, Geschwister, Eltern, Verwandte, Nachbarn. Wem Du voll vertraust, den kannst Du auch fragen: •Traust Du mir das zu? •Glaubst Du, das passt zu mir? •Meinst Du, mit demBeruf werde ichauf Dauerglücklich? •Ist in diesem Job wirklich das gefragt, was mir Spaß macht undwas ichambesten kann? Genauso können Dir diese Leute sagen, ob etwas stimmt, was Du im Internet oder einem Magazin gelesen hast. Sie können Dir, wenn sie selbst schon arbeiten, ein paar Erfahrungen aus ihrer Ausbildungszeit mitteilen. Und sie werden Dich ehrlich warnen, wenn Du mit deiner Selbsteinschätzung falsch liegst und dann mit DeinerWahl unglücklich wärst. Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu informieren? Die wohl beste Art, etwas über einen Beruf zu lernen, ist ein Praktikum. Schulen in Mecklenburg-Vorpommern führen diese ab der 8. Klasse durch. Allerdings hatman auch in den Ferien Gelegenheit,kurze Praktika zu absolvieren oder durch Ferienarbeit einen ersten Einblickindas Arbeitsleben zu bekommen. EineAnfrageauf eine kurze Probearbeit wird meistens positivbeantwortet. Wichtig ist es,die eigenen Stärkenzuerkennen. ©denisismagilov -stock.adobe.com Praktikumsplätze findest Du auf der Website der Fachkräftekampagne www.durchstartenin-mv.de. Hier findest Du auch die Möglichkeit, Auszubildende virtuell zu begleiten. Auch die „Durchstarter-Geschichten“ der Fachkräftekampagne des Landes und der IHK’s in MV können Dir dabei helfen, Deinen Wunschberuf zu finden.

Erfolgreich kopiert!

Kompakt - StadtMagazin

Nordkurier Ratgeber

Kreisanzeiger

Kompakt

Nordkurier Ratgeber

Weitere Magazine

Kompakt - StadtMagazin

Kreisanzeiger