SEITE 12 FREITAG, 25. JUNI 2021 Von Elena Zelle Köln/Hamburg. Viele Berufstätige leisten eine Art Dauersprint: Ständig geben sie ihr Bestes, arbeiten an ihrer Leistungsgrenze. Muss das sein? Oder kann man auch mal einen Gang runterschalten? Betrachtet man die Frage aus rechtlicher Sicht, gilt: Der Arbeitnehmer verwertet seine Arbeitskraft, und die muss er, so gut er kann, einsetzen, wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht erklärt. „Seine Arbeit muss zwar nicht objektiv gut sein, aber er muss sich subjektiv anstrengen.“ Theoretisch können Vorgesetzte solchen Mitarbeitern, die sich dauerhaft nicht anstrengen, obwohl sie könnten, verhaltensbedingt kündigen. Das ist in der Praxis in vielen Jobs schwer messbar und noch schwerer nachweisbar. Hat jemand mal einen schlechten Tag oder auch eine Woche, in der er oder sie weniger leistet, gebe es keine rechtliche Handhabe, sagt Oberthür. „So etwas lässt sich meist nur über Führungsmethoden wie zum Beispiel mehr Unterstützung lösen.“ Lieber Aufgaben stellen als Zeiten vorgeben Coach und Autor Jochen Mai hält es in Sachen Führung für wichtig, Mitarbeiter für Leistung zu belohnen, damit sich Produktivität auszahlt. „Beschäftigt aussehen und anwesend sein, das ist für viele Chefs immer noch ein Indikator für Leistung.“ Der mögliche Effekt: Wer nach fünf Leistung im Job: Immer zu 100 Prozent dabei? So viel wie möglich schaffen, so gut, wie es geht – und am besten auch noch schnell: So sieht der Arbeitsalltag vieler Menschen aus. Aber dürfen wir es nicht auch einmal ruhiger angehen lassen? Im Sprint zum nächsten Projektbeginn? Berufstätige müssen nicht immer an ihre Leistungsgrenze gehen. Stunden mit seiner Arbeit für den Tag eigentlich fertig ist, tut so, als hätte er noch zu tun. Denn sonst, so erklärt Mai, bekomme er wahrscheinlich eine neue Aufgabe – eher Strafe als Belohnung. Mai, der auch Gründer der Plattform Karrierebibel ist, plädiert dafür, Ziele samt einer realistischen Deadline statt feste Arbeitszeiten vorzugeben. „Und wer die Arbeit nach sechs statt acht Stunden fertig hat, der kann dann halt Feierabend machen.“ Will jemand seine beruflichen Sprints allerdings eigenmächtig, ohne dass dies im Vertrag steht, über die Arbeitszeit ausgleichen, dann kann das ein Problem werden, warnt Nathalie Oberthür. Wer ohne Rücksprache weniger arbeitet, als vertraglich geregelt ist, dem könne im Einzelfall sogar gekündigt werden – auch wenn man vorher Überstunden gemacht hat, die nicht erfasst wurden. Leistung lässt sich aber auch auf die Art der Arbeit, anstatt auf die Arbeitszeit beziehen. So sieht es Psychologin und Coach Kristine Qualen: „Man darf sich ruhig mal lockere Tage gönnen.“ Manchmal sei es nicht möglich, zum Beispiel komplexe Aufgaben anzugehen. Stattdessen könne man sich an Foto: Alexander Heinl solchen Tagen Fleißaufgaben widmen: Ablage, Daten bereinigen, Kleinkram erledigen. „All die Dinge, die irgendwann mal gemacht werden müssen, kann man in solchen Phasen hervorholen“, sagt Qualen. „Ob man nun einen großen Brocken oder viele kleine Dinge erledigt – beides ist eine Leistung.“ Wer merkt, dass die Kolleginnen und Kollegen leistungsstärker und schneller sind, sollte Gespräche führen, rät Jochen Mai. Man kann im Team fragen, was die anderen anders machen. Manchmal liege es an der Selbstorganisation. „Zum Beispiel, wenn jemand sein technisches Equipment nicht beherrscht“, sagt der Karriere-Experte. Es lohne sich, in sich selbst zu investieren. „Es hilft, den Job besser zu machen, und man steigert seinen Marktwert.“ Zur Hilfe bereit, aber nicht ausnutzen lassen Auch den umgekehrten Fall kann es geben: Man selbst leistet am meisten und schafft seine Arbeit schneller als die Kolleginnen und Kollegen. Dann könne man anderen helfen, ohne sich ausnutzen zu lassen. „Für solche Leute ist es wichtig, Nein sagen zu lernen.“ Qualen weist noch auf ein anderes Problem im Zusammenhang mit Leistung und Druck hin. Und zwar auf mögliche Unterschiede zwischen Selbst- und Fremdbild. „Wer etwas tut, wozu er sich zum Beispiel überwinden muss, der strengt sich sehr an“, erklärt Qualen. „Das geht aber nicht Hand in Hand mit einem messbar guten Ergebnis oder damit, dass andere die Anstrengung sehen und würdigen.“ Das könne sehr enttäuschend sein. In solchen Fällen sollte man versuchen, eher Aufgaben zu übernehmen, die einem leichter von der Hand gehen oder Wege zu finden, leistungsfähiger zu werden. Anzeigen Kommen Sie in unser Team! 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FREITAG, 25. JUNI 2021 SEITE 13 Anspruch auf Freistellung Bildungsurlaub lohnt sich Urlaub haben und sich weiterbilden: Eigentlich erstaunlich, dass nicht jeder, der die Möglichkeit hat, den Anspruch auf Bildungsurlaub ausnutzt. Vorgesetzte zu überzeugen, ist meist gar nicht so schwer. Von Bernadette Winter Berlin. Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Bezahlter Urlaub, um sich weiterzubilden, seinem Geist oder auch seinem Körper etwas Gutes zu tun. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland Anspruch auf fünf bis zehn Tage zusätzlichen Bildungsurlaub – zumindest in 14 von 16 Bundesländern. Bayern und Sachsen sind die Ausnahmen. Doch nur wenige Beschäftigte nutzen diese Chance, viele Berufstätige wissen gar nichts von der Möglichkeit. Dabei reichen die Angebote von Fachseminaren, zum Beispiel aus dem Bereich Controlling, bis hin zu Präventionskursen wie Yoga oder Fastenwandern. „Diese Kurse können weltweit und zum Teil auch online stattfinden und müssen nicht unbedingt etwas mit dem Beruf zu tun haben“, sagt Lara Körber vom Berliner Start-up „A-Z Bildungszeit“. Das Start-up betreibt die Online-Plattform Bildungsurlauber.de, über die Anbieter ihre Seminare veröffentlichen können. Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist je nach Bundesland ebenso unterschiedlich geregelt wie die Frage, welche Form des Bildungsurlaubs anerkannt ist. „Deshalb ist es wichtig, sich vorab anzuschauen, was in dem Gebiet, in dem man arbeitet, gilt“, sagt Till Bender, Sprecher der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Zum Teil nennt sich das Konzept auch nicht Bildungsurlaub, sondern Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Bayern und Sachsen gibt es grundsätzlich kein Recht auf Bildungsurlaub, trotzdem könne man hier seinen Arbeitgeber darauf ansprechen, ob eine Unterstützung möglich ist, sagt Lara Körber. Auch Yoga-Kurse können als Bildungsurlaub gelten. Fotos (2): C. Klose „Wenn man seinem Chef plausibel machen kann, dass es nützlich ist für die Arbeit, ist das immer ein gutes Argument“, sagt Bender. Dann könnten eventuell auch die Kosten anteilig übernommen oder Überstunden abgebaut werden. Grundsätzlich liegen die Gebühren für die Seminare beim Arbeitnehmer. Aber wie wählen Berufstätige nun aus der Vielzahl der Angebote etwas Passendes aus? Im ersten Schritt gilt es, zu überlegen, worauf man Lust hat und was einen beruflich oder privat weiterbringt. Vielleicht ist ein solcher Kurs auch ein gutes Plus für die nächste Gehaltsverhandlung, wenn Beschäftigte sich Fähigkeiten erarbeiten, die einen Karrieresprung ermöglichen. Seiten wie die des DGB- Bildungswerks, „InfoWeb Weiterbildung“ oder Bildungsurlauber.de helfen dabei, sich einen guten Überblick über Angebote und Fristen sowie Voraussetzungen zu verschaffen. Wenn man seinem Chef plausibel machen kann, dass es nützlich ist für die Arbeit, ist das immer ein gutes Argument. Gewerkschafter Till Bender Meist sind bis zu fünf Tage Bildungsurlaub drin. Zudem sollte man darauf achten, dass der Bildungsträger beziehungsweise der Kurs entsprechend zertifiziert ist. Im Zweifelsfall können Interessierte beim Anbieter nachfragen. In jedem Bundesland gibt es zudem unterschiedliche Fristen, bis wann man den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber eingereicht haben muss. Wichtig sei eine Absprache im Team und natürlich mit den Vorgesetzten, sagt Lara Körber. Beschäftigte sollten sich am besten schon vorab einen Überblick verschaffen, wann es zeitlich passt. „Erklären Sie Ihre eigene Motivation“, rät Körber. Nach einem erfolgreichen Seminar könne man beispielsweise dem Team über die erlangten Erkenntnisse berichten, falls es zur Arbeit passt. Kurzfristig fehle zwar dem Arbeitgeber eine Person, langfristig sei es jedoch eine sinnvolle Investition, auch um die Beschäftigten zu motivieren und für andere attraktiv zu werden. Dabei gehen Arbeitgeber zum Teil selbst nicht ganz leer aus. So gibt es in Hessen eine Regelung, wonach in kleineren Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern dem Arbeitgeber ein Teil der Freistellungskosten ersetzt wird, erklärt DGB-Experte Till Bender. In manchen Bundesländern bekommt der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung bei ehrenamtlichen Themen. Einfach ablehnen können Arbeitgeber den Bildungsurlaub in der Regel nicht. Es gebe festgelegte Gründe, so Till Bender: Wenn etwa ein Drittel der Beschäftigten in dem Jahr bereits Bildungsurlaub genommen hat, dann kann man keinen mehr beantragen. In Baden-Württemberg dürfen nur zehn Prozent der Beschäftigten pro Jahr in den Bildungsurlaub. Tipps aus dem Internet Über die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Bildungsurlaub in ihrem Bundesland können sich Interessierte auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung (IWWB) des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF) schlau machen. Dort finden sich zudem Datenbanken zur Veranstaltungssuche für jedes Bundesland. Auch die Kultusministerkonferenz hat eine Übersicht über die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer zusammengestellt. www.dipf.de; www.iwwb.de „Wenn es hart auf hart kommt, kann man mit einem Eilverfahren gegen die Ablehnung vorgehen“, sagt Bender. Wie sinnvoll das aber sei, stehe auf einem anderen Blatt. Wurde der Bildungsurlaub abgelehnt, muss der Arbeitgeber den Antragsteller je nach Bundesland beispielsweise zu einem anderen gewünschten Zeitraum bevorzugt freistellen. Falls es in einem Jahr gar nicht klappt, können in einigen Ländern sogar die Bildungsurlaubstage zweier Jahre addiert werden. Die Kosten für einen Kurs oder ein Seminar sind indes von der Steuer als Werbungskosten absetzbar, wenn es einen beruflichen Zusammenhang gibt, wie Körber darlegt. „Kurse wie Yoga oder Achtsamkeit werden sogar von vielen Krankenkassen bezuschusst.“ Anzeigen Umschulung an den Standorten Rostock, Schwerin, Neubrandeburg, Greifswald Steuerfachangestellte/-r Start: Abschluss: 24.01.2022 (24 Monate Vollzeit) Fachangestelltenbrief ·Kaufmännischer Berufsabschluss: nachgefragt -zukunftsorientiert -vielfältig ·Präsenzunterricht in kleinen Guppen ·Dozententeam aus Fachspezialisten zum „Anfassen“ und Fragenstellen ·Förderunterricht damit niemand den Anschluss verliert ·überdruchschnittliche Prüfungs- und Integrationserfolge Informationen Beratung und Anmeldung Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH Kathrin Wulf, Tel.: 0395 4307713 Torfsteg 11, 17033 Neubrandenburg E-Mail: wulf@bdw-mv.de Marina Siegle, Tel.: 0157 58088878 Friedrich-Barnewitz-Str. 7,18119 Rostock E-Mail: siegle@bdw-mv.de stark nachgefragt in den Steuerkanzleien www.bdw-mv.de Umschulung in Neubrandenburg, im Blended Learning Format Kaufmann/Kauffrau E-Commerce (m/w/d) Start: Abschluss: 14.02.2022 (24 Monate Vollzeit 8-16Uhr) Prüfung vor der IHK (zuständige Kammer) ·Kaufmännischer Berufsabschluss mit interessanten Arbeitsmöglichkeiten ·Blended Leaming: Unterricht im virtuellen Klassenzimmer, Selbstlernphasen, Fachpraxis, und Praktikum, E-Leaming ·Theoretischer Unterricht mit Trainern imVirtuellen Klassenzimmer ·Fachpraxis durch Fachausbilder und Lernprozessbegleiter am Schulungsort ·Lernen über unser Lernmanagementsystem ·Vermittlung aller notwenigen Inhalte lt. Ausbildungsrahmenplan Informationen Beratung und Anmeldung Bildungswerk der Wirtschaft gGmbH Kathrin Wulf, Tel.: 0395 4307713 Torfsteg 11, 17033 Neubrandenburg E-Mail: wulf@bdw-mv.de www.bdw-mv.de Du bist Trucker? Komm zu Schmidt &Hacker! Für die Bereiche Abfalltransport per Schubboden/Kipper sowie Zementtransport im Siloauflieger suchen wir ab sofort Kraftfahrer CE im nationalen Fernverkehr Identifizierst du dich mit dem Beruf des Kraftfahrers? Zählt technisches Verständnis und Einsatzfreude zu deinen Stärken? Dann würden Wir dich In unserem Team begrüßen! Freue dich auf: - Zuverlässige moderne gut ausgestattete LKWs - eine gute Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team - Festeinstellung - arbeitsfreies Wochenende - sehr gute, pünktliche Bezahlung, Spesen - Urlaubsgeld, Endjahresbonus - Übernahme der Berufskraftfahrer Qualifikation Bei uns bist du keine Nummer! Wir sind für jeden Fahrer persönlich da. 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