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Ratgeber Traumjob

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FREITAG, 19. JUNI 2020

FREITAG, 19. JUNI 2020 SEITE 15 Kann der Chef eine Weiterbildung einfach anordnen? Von Amelie Breitenhuber In fast allen Berufen gibt es immer wieder neue Software, neue Regelungen, neue Abläufe. Darauf müssen sich Arbeitnehmer einstellen. Und der Vorgesetzte kann sogar verlangen, dass die Mitarbeiter etwas dazulernen. Berlin. In der Regel sehen Beschäftigte eine Fortbildung als Chance. Manchmal möchten sich Arbeitnehmer aber vielleicht auch nicht in neue Aufgaben einarbeiten oder sie sehen einfach nicht ein, warum sie geschult werden sollen. Müssen Arbeitnehmer an der Weiterbildung teilnehmen, die der Chef anordnet? In der Regel lautet die Antwort auf diese Frage: Ja. In manchen Berufsgruppen gibt es sogar Fortbildungspflichten. Etwa für Fahrpersonal, Betriebsärzte oder Fachanwälte, die jährlich eine bestimmte Stundenzahl an Fortbildung für ihr Fachgebiet nachweisen müssen, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „In Berufsgruppen, in denen das nicht geregelt ist, ergibt sich diese Verpflichtung zur Weiterbildung zum Teil aus den Arbeits- oder Tarifverträgen“, so Meyer, der in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Aber selbst wenn nichts explizit geregelt ist, müssen Arbeitnehmer in der Regel an Weiterbildungen teilnehmen. Ein Kfz-Mechatroniker etwa, der künftig die Reparatur der neuesten Fahrzeuggeneration des Arbeitgebers übernehmen soll, braucht zunächst In manchen Berufen ist regelmäßige Fortbildung Pflicht. Foto: I. Kjer Praktikanten können ein Arbeitszeugnis verlangen Köln. In einem Praktikum ein paar Wochen Berufserfahrungen zu sammeln, zahlt sich finanziell meistens nicht aus. Zumindest für künftige Bewerbungen kann sich die Zeit aber trotzdem lohnen. Denn auch Praktikanten haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. „Praktikanten sind in vielen Fällen keine echten Praktikanten, sondern Arbeitnehmer“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Das ist dann der Fall, wenn sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und nicht eine Fortbildung. „Qua Direktionsrecht kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei sich verändernden Aufgaben im Rahmen seines Berufs anweisen, auch an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen“, sagt Meyer Wer sich weigert, der riskiert eine Abmahnung. Eine Kündigung ist Meyers Ansicht nach jedoch eher schwer durchzusetzen. Der Kfz-Mechatroniker könnte sich ja möglicherweise weiter um die Modelle der älteren Produktionslinien kümmern. Meyer warnt jedoch: Wer sich weigert, an Fortbildungen teilzunehmen, riskiert auch, ersetzt zu werden. Ältere Arbeitnehmer etwa, die sich keine neuen Softwarekenntnisse mehr aneignen möchten, bekommen nicht selten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten und gehen so womöglich vorzeitig in den Ruhestand. ein Ausbildungsverhältnis, wie es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist. Wie allen anderen Arbeitnehmer haben sie dann nach Paragraf 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Grundsätzlich gebe es zwar Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Praktikanten, die eher zu Ausbildungszwecken im Unternehmen sind. Auf den Zeugnisanspruch hat das laut Oberthür keine Auswirkungen. Auch für Praktikanten ergibt sich der Anspruch aus Paragraf 16 des BBiG. Wollen Arbeitnehmer eine Kündigung rückgängig machen, müssen sie sich mit dem Arbeitgeber einigen. Foto: Christin Klose Gekündigt! Kann ich das wieder zurücknehmen? Berlin. Die schriftliche Kündigung ist dem Arbeitgeber übergeben. Wenig später stellt man fest: Vielleicht war das doch keine so gute Idee und würde den Schritt am liebsten rückgängig machen. Geht das? „Rechtlich ist es nicht möglich, eine Kündigung wieder zurückzunehmen“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Eine Kündigung ist dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form dem Empfänger zugegangen ist. „Sobald ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber also sein Kündigungsschreiben überreicht, geht diese Kündigung als einseitige Willenserklärung dem Arbeitgeber wirksam zu“, so Meyer. Die Kündigung lasse sich nicht einseitig zurücknehmen. Gleiches gilt indes auch für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Eine Möglichkeit, eine unüberlegte Kündigung rückgängig zu machen, besteht aber dennoch. Wer sich mit dem Arbeitgeber abspricht, könne sich darauf einigen, dass die Kündigung gegenstandslos ist und das Arbeitsverhältnis doch fortgeführt wird, so Meyer. 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