SEITE 2 FREITAG, 28. AUGUST 2020 Der Haken fürs Heck: So klappt es mit der Anhängerkupplung Von Fabian Hoberg Viele Fahrzeuge lassen sich mit einer Anhängerkupplung ausrüsten – aber nicht alle. Was sollten Autofahrer bei Nachrüstlösungen beachten? Köln/Stuttgart. Agrarhaken, Bauernfänger oder Holland-Finger: Die Anhängerkupplung hat viele Spitznamen. Doch der praktische Nutzen bleibt immer gleich. Viele Autos lassen sich damit nachrüsten, aber nicht alle. Was müssen Autofahrer wissen? Am Anfang steht immer ein Blick in den Fahrzeugschein, weiß Thorsten Rechtien. „Dort ist die zulässige Anhängelast notiert“, erklärt der Sachverständige beim Tüv Rheinland. Für eine Nachrüstung muss eine Anhängelast angegeben sein, im Feld O.1 für gebremste Anhängelast und O.2 für ungebremste Anhänger. Fehlen in den Feldern O.1 und O.2 die Zahlen, ist eine Nachrüstung meist nicht möglich, da der Hersteller dafür keine Freigabe erteilt hat. Diese lässt sich in der Regel auch nicht nachträglich ändern. Das sei häufig bei Kleinst- und Kleinwagen, Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Cabrios und Coupés der Fall. „Aber auch bei einigen importierten US-Fahrzeugen sind diese Felder oftmals leer, eine Nachrüstung ist dann nur mit großem Aufwand möglich“, so Rechtien. Nicht mehr ohne Haken: Wer die Anhängerkupplung nicht gleich ab Werk bestellt, kann sie in den meisten Fällen später nachrüsten. Foto: Westfalia-Automotive/dpa-tmnb Auf was ist beim Kauf der Kupplung zu achten? „Eine Anhängekupplung muss immer eine Bauartgenehmigung haben“, sagt Thomas Caasmann von der Prüfgesellschaft GTÜ. EG-beziehungsweise ECE-genehmigte Kupplungen sowie Kupplungen mit einer Allgemeinen nationalen Bauartgenehmigung sind eintragungsfrei. Die Bauartgenehmigung ist im Regelfall eine ECE- oder eine EG-Genehmigung. Erstere erkennt man an einem großen „E“ in einem Kreis und einer Nummer für das entsprechende Land sowie an der Kennzeichnung „55R“ für Verbindungseinrichtungen). Die EG-Genehmigung zeigt ein kleines „e“ in einem Rechteck an mitsamt der Nummer des EU-Landes und der Richtliniennummer „94/20“ für Verbindungseinrichtungen. „Vereinzelt gibt es noch Kupplungen mit alter nationaler Genehmigung mit einer Wellenlinie, einem Buchstaben und einer Zahl oder einer Einzelbauartgenehmigung“, erklärt Caasmann. Die Experten raten bei der Nachrüstung zur Fachwerkstatt. So sei unter anderem wichtig, dass die Anhängerkupplung immer nach den Vorgaben des Kupplungs- und des Fahrzeugherstellers und nach den Vorgaben der Einbauanleitung montiert werde. „Es gibt bei der Montage ein paar Tricks, wie das Verwenden von speziellen Hülsen in Längsträgern, die beachtet werden sollten“, sagt Caasmann. Auch die eventuelle Demontage der Heckschürze mit dem Prallkörper, um den Haken montieren zu können, sei eher etwas für Profis. Generell müssen nur Kupplungen mit einer Einzelbauartgenehmigung änderungsbegutachtet werden. „Theoretisch kann man bei jedem Fahrzeug eine Anhängelast ermitteln. Dies ist jedoch sehr aufwändig und teuer. Es gibt einige Firmen, die sich auf den Vertrieb von Gutachten für solche Fahrzeuge spezialisiert haben“, so Caasmann. Bei ungebremsten Fahrzeugen liegt die maximale Anhängelast bei 750 Kilogramm. Wer einen schweren Anhänger mit dem Fahrzeug ziehen möchte, benötigt einen gebremsten Hänger. Die maximale Zugfähigkeit steht dann unter O.1. Interessenten sollten deshalb vor dem Kauf eines Nachrüstsatzes in den Fahrzeugschein schauen. Reicht der Führerschein für den Anhänger aus? Führerscheinneulinge benötigen für den Anhängerbetrieb die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Damit dürfen sie einen Anhänger von mehr als 750 Kilogramm ziehen, bei einer Gesamtmasse zwischen 3500 und 4250 Kilogramm. „Dafür erhalten Fahrschüler eine theoretische und praktische Schulung, jedoch ohne Prüfung“, sagt Jürgen Bosset, Fahrerlehrer und Sicherheitstrainer für Caravan- Kurse des Auto Clubs Europa (ACE). „Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3500 Kilogramm und einem Anhänger von bis zu 3500 Kilogramm ist der Führerschein BE notwendig“, sagt er. Zu der theoretischen und praktischen Schulung komme eine praktische Prüfung hinzu. Fahrschüler lernen die Grundfahrübungen mit Hänger, Rückwärtsfahren, Einlenken sowie richtiges An- und Abkoppeln des Hängers. Damit es mit dem Hänger auch sicher über die Straßen geht. 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FREITAG, 28. AUGUST 2020 SEITE 3 Rechtstipps Nostalgie zum Mieten: Traumtouren im Oldtimer für Autofahrer Falsch geparkt und dabei in einen Unfall verwickelt oder mit Flipflops vom Bremspedal abgerutscht – im Verkehr kann es schnell brenzlig werden. Wo Autofahrer aufpassen müssen und wo sie abgesichert sind – hier einige Praxisbeispiele. Parkplatz vor dem Haus: Stellplatz kann separat gekündigt werden München. Auch wenn die Wohnung und der Stellplatz für ein Auto auf demselben Grundstück liegen, kann der Stellplatz separat gekündigt werden. Die Voraussetzung: Für Wohnung und Stellplatz gibt es jeweils gesonderte Mietverträge. Mieter müssen in so einem Fall eine ordentliche Kündigung akzeptieren, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 192/19), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. In dem verhandelten Fall hatten die Mieter neben ihrer Wohnung auch einen Stellplatz für ihr Auto auf dem Grundstück gemietet. Für Wohnung und Stellplatz waren zwei unterschiedliche Mietverträge Falschparkern droht bei einem Unfall die Mithaftung Schleswig. Wer im Halteverbot parkt, muss nicht nur mit Bußgeldern oder dem Abschleppwagen rechnen. Falschparker können nach Unfällen sogar mithaften müssen, auch wenn das Auto gar nicht in Betrieb war. Entscheidend dabei sei der Zweck des Halteverbots, informiert die Schleswig-Holsteinische Anwaltskammer. Soll das Verbot Unfällen an Gefahrenstellen vorbeugen, könne der Autofahrer unter Umständen Berlin. Die Fahrräder sind auf dem Träger verstaut, der auf der Anhängerkupplung ruht – jetzt kann es losgehen, oder? Nicht ganz. Unter Umständen brauchen Sie jetzt noch ein drittes Nummernschild. Das wird dann erforderlich, wenn das hintere Kennzeichen durch einen Fahrradträger – oder durch andere Ladung – verdeckt wird. Dann muss am Auto oder eben am Fahrradträger ein weiteres sichtbares Kennzeichen angebracht unterschrieben worden. Nachdem der Vermieter den Stellplatz gekündigt hatte, wollten die Mieter vor Gericht feststellen lassen, dass eine separate Kündigung nicht zulässig ist. Ohne Erfolg: Es liege hier kein einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz vor, befand das Landgericht. Allein die Tatsache, dass sich der Stellplatz auf dem Wohngrundstück befinde, reiche hierfür nicht aus. In dem separaten Mietvertrag über den Stellplatz sei an keiner Stelle Bezug zu dem Wohnungsmietvertrag genommen worden. Der Vertrag enthalte auch eine Kündigungsregel, die vom Wohnungsmietvertrag abweiche. Daher sei die ordentliche Kündigung hier zulässig. mithaften. Dazu muss das parkende Auto selbst gar nicht beschädigt worden sein. Es reicht, wenn es am Unfall beteiligt war. Unterschiedliche Urteile zeigen dann ein Mitverschuldensanteil von einem Viertel bis zu einem Drittel. An Stellen, wo ein Halteverbot nicht Gefahren vorbeugen soll, sondern etwa Parkplätze vor Geschäften oder bei Umzügen freihalten solle, könne eine solche Mithaftung hingegen entfallen. In diesen Situationen ist ein drittes Kennzeichen Pflicht werden. So ist es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Das weitere Kennzeichenschild muss im Prinzip die gleichen Anforderungen erfüllen wie die anderen beiden Schilder am Auto. Mit einer wichtigen Ausnahme: Das Zusatzschild muss nicht behördlich abstempelt werden. Sie können es einfach beim örtlichen Schilderprägedienst anfertigen lassen. Hamburg. Einen Oldtimer zu besitzen, kostet Zeit und Geld. Wer dennoch ein paar Runden mit seinem Lieblingsklassiker fahren will, findet in historischen Mietautos eine Alternative. Es gibt Plattformen, die als Vermittler im Bundesgebiet auftreten – etwa Snappcar oder Oldtimerzentrale. Interessierte sollten den Vertrag genau lesen, bevor sie den Oldtimer anmieten. Ist es erlaubt, über die Grenze zu fahren? Und was passiert bei einem plötzlichen Wintereinbruch? Manche Vermieter verlangen, dass der Fahrer mindestens 30 Jahre alt ist. Auch manche Hersteller verleihen Oldtimer an Privatkunden. Bei BMW gibt es in der Darf ich mit Flipflops Auto fahren? Berlin. Egal ob Flipflops, High Heels oder Badelatschen: Unabhängig davon, welche Schuhe der verursachende Autofahrer trug, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden eines Unfallopfers. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Eine Vollkaskoversicherung könnte für den Schaden am eigenen Auto wiederum zwar die Zahlung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache war. Doch allein das Tragen bestimmter Schuhe bedeute kaum ein Außerachtlassen der Sorgfalt, erläutert der Verband. Der GDV rät Autofahrern dennoch zu festen Modellen, die auch bei einem harten Tritt ins Bremspedal sicher Halt geben. Berufskraftfahrer sind sogar dazu verpflichtet, feste und den Fuß umschließende Schuhe zu tragen. Impressum Verleger Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Komplementärin: Nordkurier Mediengruppe Verwaltungs GmbH Verlag und Redaktion 0395 4575-0 Geschäftsführung Jérôme Lavrut 0395 4575-100 Holger Timm 0395 4575-100 Redaktion Chefredakteur und verantwortlich für den Inhalt Jürgen Mladek 0395 4575-590 (verantwortlich im Sinne des Presserechts) c/o Nordkurier Medienhaus Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Anzeigen Nordkurier Media GmbH & Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jörg Skorupski (Leitung) 0395 4575-320 Druck Nordkurier Druck GmbH & Co. KG Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg Geschäftsführung Rainer Zimmer 0395 4575-700 Marica Verjaal 0395 4575-500 Die Sonderveröffentlichung erscheint am 28.08.2020 in der Gesamtauflage des Nordkurier. Anzeige Classic-Abteilung derzeit zehn Fahrzeuge zur Auswahl – vom Mini bis zum BMW M535i, von Baujahr 1973 bis 1991. Mercedes-Benz Classic Car Travel bietet mehrtägige Reisen in einem Mercedes-Oldtimer an - etwa vier Tage in verschiedenen Roadstern vom Typ Pagode (siehe Foto) oder R107 durch Südfrankreich. Ab Frühjahr 2021 will Opel Classic einige Fahrzeuge auch an Privatkunden vermieten. Bulli-Freunde können über Volkswagen-Nutzfahrzeuge fast 30 Busse aus den Jahren 1960 bis 1999 mieten. Camping ist auch in Campern nicht erlaubt, dafür eine entspannte Tour in die Vergangenheit. FOTO: Friedhelm Bayer Korando Sapphire 1.5lBenzin 120kW(163PS), manuelles 6-Gang-Schaltgetriebe, 4WD, Lackierung Silent Silver,ausgestattet u. a. mit 9,2" Navigationssystem, Lenkradheizung, Dachreling, Keyless-Go u.v.m. € 3 25.314 UPE der SsangYong Motors Deutschland GmbH: 31.473 € KraftstoffverbrauchKorando 1.5lBenzin in l/100 km: innerorts 9,4; außerorts 6,5; kombiniert7,6; CO2-Emission kombinierting/km: 176. Effizienzklasse D. (VOEG715/2007) 1 Gilt für alle SsangYongTivoli und Korando Neufahrzeuge (ausgenommen Ausstattungsvariante Crystal), die bereits am 1. Januar 2020 als Lagerfahrzeuge in unserem Bestand waren. Die Ersparnis von 20% bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung der SsangYong Motors Deutschland GmbH für die betroffenen ModelleTivoli und Korando. 2 Fünf Jahre Fahrzeuggarantie und fünf Jahre Mobilitätsgarantie (bis maximal 100.000 km). Es gelten die aktuellen Garantiebedingungen der SsangYong Motors Deutschland GmbH. 3 Inklusive 16 %MwSt. und inklusive Überführungskosten in Höhe von 680 €. Autohaus Krüger Anhängerservice e.K. Bauhof 384a 17235 Neustrelitz Tel.: 03981-441554 Fax.: 03982-4009722 info@krueger-ntz.de
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