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SEITE 6 FREITAG, 30.

SEITE 6 FREITAG, 30. AUGUST 2019 Frist läuft: Wann Sie den alten Führerschein umtauschen müssen Von Claudius Lüder In den kommenden Jahren müssen über 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Die neuen EU- Lizenzen gibt es nicht kostenlos. Und: Nicht jede Fahrberechtigung wird automatisch übertragen. Berlin/Köln. Wer heute noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich auf kurz oder lang von ihm trennen. Der Umtausch Anzeige zum Scheckkartenformat ist Pflicht – für die einen früher, für die anderen später. Hintergrund ist eine EU- Richtlinie, die Deutschland nun Stück für Stück umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 sind alle Führerscheine umzutauschen, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt wurden. Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele Lappen schon eher eingetauscht werden. Das betrifft unzählige Autofahrer: Es gehe um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden, schätzt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV). Mit dem Umtausch werden die alten Fahrklassen zu Grabe getragen. „Statt der alten Fahrerlaubnisklasse 3 hat der Führerscheininhaber zukünftig die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf seiner Karte stehen“, erläutert Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Hat er die Prüfung vor dem 1. April 1980 gemacht, kommen auch noch die Zweiradklassen A1 und AM dazu.“ Niemand muss laut Kopp aber befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies sei rechtlich gar nichtmöglich. Allerdings werden Fahrberechtigungen, die per Antrag erteilt werden, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen. Besitzer eines alten 3er- Führerscheins zum Beispiel konnten über den Zusatz CE 79 Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,5 Tonnen fahren. „Diese Fahrberechtigung gibt es beim Umtausch nur auf gesonderten Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr ist hierzu außerdem eine Gesundheitsuntersuchung notwendig“, erklärt Kopp. Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig. Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Auch das neue Dokument wird dann laut ADAC wieder ohne Prüfung und Gesundheitsuntersuchung ausgestellt. Kritik ruft hervor, dass der Umtausch des Führerscheins nicht kostenlos ist. „Die 25 Euro sind einer von mehreren unerfreulichen Aspekten bei diesem Zwangsumtausch“, moniert ACV-Mann Reichel. Wer den Umtauschtermin verstreichen lässt und bei einer anschließenden Kontrolle keinen neuen EU-Führerschein vorzeigen kann, riskiere nach jetzigem Stand ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro, erklärt Alle Termine auf einen Blick Für Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr für den Umtauschmaßgeblich: Geburtsjahr Umtausch bis vor 1953 19.1.2033 1953–1958 19.1 2022 1959–1964 19.1.2023 1965–1970 19.1.2024 1971 o. später 19.1.2025 Ab 1999 gilt das Ausstellungsjahr: Ausgestellt Umtausch bis 1999–2001 19.1.2026 2002–2004 19.1.2027 2005–2007 19.1.2028 2008 19.1.2029 2009 19.1.2030 2010 19.1.2031 2011 19.1.2032 2012–18.1.2013 19.1.2033 Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen aus Hamburg. Eine Aufforderung per Post zum Umtausch wird es laut ADAC nicht geben. Jeder Autofahrer ist selbst gefordert, sich darum zu kümmern. Der rosafarbene Papierführerschein ist bald Geschichte, weil alle Autofahrer den EU-Führerschein im Scheckkartenformat bekommen sollen. Foto: Andrea Warnecke Auto kann ab Oktober online zugelassen werden GuidoPenzhorn Verkaufsberater Tel.: 0395 4300024 Mobil 0171 7265096 penzhorn@toyotade wahl.de Christopher Hönig Verkaufsberater Tel.: 0395 4300064 Mobil: 015112478231 hoenig@toyotawahl. de wahl.de Folge uns: facebook.com/toyota.wahl UweSullies Verkaufsberater Tel.: 0395 4300021 Mobil: 0152 21681450 sullies@toyotade wahl.de Ralf Engler Verkaufsberater Tel.: 0395 4300061 Mobil: 0170 4903688 engler@toyotawahl. de wahl.de Autohaus Wahl GmbH Eschengrunder Straße 7•17034 Neubrandenburg Telefon 03 95 I430000•Fax0395I422 67 84 kontakt-neubrandenburg@toyota-wahl.de www.toyota-wahl.de Berlin. Ab 1. Oktober können Fahrzeughalter Autos und Motorräder auch von zu Hause aus anmelden. „Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt“, erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS. Die KÜS ist Partner des Projekts, mit dem das Bundesverkehrsministerium seit 2015 die Fahrzeugzulassung schrittweise digitalisieren will. Im Onlineportal der Behörde identifiziert der Fahrzeughalter sich mittels Personalausweis samt PIN und Kartenlesegerät oder via Ausweis-App . Dann muss im Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden. In die Auftragsmaske im Portal trägt man nun alle nötigen Daten ein – etwa Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters. Dann wählt man ein freies oder ein Wunschkennzeichen. Die Daten werden vom System gecheckt, danach zahlt man und ein Sachbearbeiter schickt anschließend die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen per Post.

FREITAG, 30. AUGUST 2019 SEITE 7 Fahrzeugbranche in der Krise Riskante Wette auf die Auto-Zukunft Abgasbetrug, Fahrverbote für den einst gepriesenen Diesel und eine groß herausposaunte E-Revolution, die bislang kaum alltagstaugliche Elektroautos hervorgebracht hat: Kein Wunder, dass viele Käufer jetzt verwirrt sind, was sie nun fahren sollen. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. Die deutschen Hersteller investieren viel in die E-Mobilität, hier beispielsweise bei der Produktion des BMW i8. Foto: Jan Woitas Von Nico Esch Berlin. Vorstände, Betriebsräte, Minister und Gewerkschafter – und natürlich die Bundeskanzlerin. In großer Runde haben sich Spitzenvertreter der Regierung sowie der Auto- und Zulieferindustrie schon mehrmals in Berlin im Kanzleramt getroffen, um über die Zukunft der für Deutschland so wichtigen Branche zu beraten. Was die Konzerne aktuell am meisten umtreibt – ein Überblick: Elektromobilität Ein Spiel mit hohem Einsatz und ungewissem Ausgang. Die deutschen Hersteller stecken Milliarden in Entwicklung und Produktion von Elektroautos, für die kommenden Jahre haben sie etliche rein elektrische oder Hybrid-Varianten ihrer Fahrzeuge angekündigt. Ihnen bleibt auch nicht viel anderes übrig, wenn sie nicht die strenger werdenden CO2-Grenzwerte für den Schadstoffausstoß in der EU reißen und mit hohen Strafzahlungen belegt werden wollen. Doch dass die Kunden mitziehen und dann auch in großem Stil Elektroautos kaufen, ist keineswegs sicher – Diesel-Fahrverbote in großen Städten hin oder her. BMW kommt deshalb mit einem Positionspapier nach Berlin, in dem der Münchner Konzern von der Bundesregierung deutlich mehr Einsatz für die Elektromobilität fordert. Unter anderem müssten die Steuern für Ladestrom in Deutschland gesenkt und die Kommunen zur Schaffung von kostenlosen Parkplätzen und anderen Vorteilen gezwungen werden. Zudem müsse die EU den Ausbau des Ladenetzes europaweit durchsetzen. Um die weiter schwache Nachfrage nach Elektroautos anzukurbeln, hat die Bundesregierung bereits die staatliche Kaufprämie bis Ende 2020 verlängert. Die sollte eigentlich Ende Juni auslaufen, hat die Erwartungen bisher aber Anwaltskosten sind zu ersetzen Von Peter Löschinger Der Dieselskandal brachte viele Fahrer dazu, ihre Wagen zurückgeben zu wollen. Vor Gericht gibt es dabei viel zu beachten. Koblenz. Wer im Rahmen des Dieselskandals seinen Autokauf gerichtlich rückgängig machen kann, hat Anspruch auf Schadenersatz. Dieser umfasst die vorgerichtlichen Anwaltskosten ebenso wie die Kosten einer Kreditfinanzierung. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 15 O 331/17), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der Ende 2013 für 32 000 Euro ein Auto gekauft hatte. Das Modell war später vom Dieselskandal betroffen: Eine Softwaremanipulation sorgte dafür, dass der Motor die vorgeschriebenen Abgaswerte nur im Prüfbetrieb erreichte. Der Mann wollte den Wagen zurückgeben und klagte gegen den Hersteller. Neben dem Kaufpreis wollte er auch die Kosten für die Autofinanzierung und vorgerichtliche Anwaltskosten zurückbekommen. Und vor Gericht hatte der Kläger Erfolg: Er bekam den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zugesprochen, musste sich allerdings den Wert für die Nutzung des Autos anrechnen lassen. Die Finanzierungskosten sowie die vorgerichtlichen Kosten für einen Rechtsanwalt waren ebenfalls zu ersetzen. Knapp vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals erreichen mehr und mehr Klagen betroffener Autobesitzer den Bundesgerichtshofs (BGH). Dort liegen inzwischen mehr als 30 Verfahren. Höchstrichterliche Entscheidungen zum Diesel werden sehnsüchtig erwartet. Aus bisherigen Entscheidungen ist bekannt, dass der BGH illegale Abgastechnik als Sachmangel einstuft. Aber die meisten Fragen bleiben ungeklärt. Allen voran lässt der Beschluss offen, ob ein Auto auch dann noch mangelhaft ist, wenn das vom Kraftfahrt- Bundesamt angeordnete Software-Update aufgespielt wurde. nicht erfüllt. Zwar wurden im Mai laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland 4630 reine Elektroautos und gut 19 300 Hybride neu zugelassen. Das waren zusammen sieben Prozent aller Neuzulassungen. Absatzflaute Was den Herstellern bei den teuren Wetten auf die Zukunft so gar nicht hilft: Aktuell herrscht in vielen Teilen der Welt Flaute in den Autohäusern. Volkswagen hat bislang in diesem Jahr weltweit 5 Prozent weniger Autos verkauft als von Januar bis Mai 2018. Bei Audi waren es fast 6 Prozent weniger, bei Daimlers Kernmarke Mercedes- Benz 4,7 Prozent. Nur BMW liegt mit 1,6 Prozent im Plus. Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer sieht die Branche weltweit vor einer tiefen Krise. Laut einer Studie seines Forschungsinstituts CAR an der Universität Duisburg-Essen könnte im laufenden Jahr der globale Absatz Anzeige neuer Autos um 5 Prozent auf 79,5 Millionen Stück sinken. Ein derart starker Einbruch war nicht einmal nach der Finanzkrise 2008 beobachtet worden. Und auch wenn die Gründe für die aktuelle Lage mit Handelskonflikten, einem schwachen Markt in China, Modellwechseln oder neuen Abgasteststandards vielfältig sind, ist die Konsequenz doch bei allen Herstellern gleich: sparen, sparen, sparen. Autonomes Fahren Dabei bräuchten die Autokonzerne das Geld aus dem Verkauf des Autos von heute dringend für die Entwicklung der Autos von morgen. Denn neben der Elektromobilität verschlingt auch das zweite Megathema, das Autonome Fahren, Milliarden. So viele, dass selbst die Größten der Branche eifrig Allianzen schmieden, um gegen die Konkurrenz der Tech-Konzerne aus den USA oder China bestehen zu können. So treiben Daimler und BMW künftig die Entwicklung auf Gebiet gemeinsam voran, VW tut sich mit Ford zusammen. Dieselskandal und Ärger mit dem Kartellamt Um den Dieselskandal und die Debatte um Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen ist es zuletzt zwar ruhiger geworden, vom Tisch ist das Thema aber noch lange nicht. Daimler flatterte erst im Sommer ein neuer Pflicht-Rückruf ins Haus. Rund 60 000 Diesel- Geländewagen von Mercedes- Benz müssen in die Werkstatt. Das KBA wirft Daimler vor, auch darin eine illegale Abgastechnik verwendet zu haben, und untersucht noch weitere Modelle. Und das hat Folgen: Zwar ist Daimler überzeugt, nichts Illegales getan zu haben, trotzdem legt der Konzern einen hohen dreistelligen Millionenbetrag auf die Seite und korrigiert seine Ergebniserwartung für dieses Jahr nach unten. Auch nicht lange ist es her, dass der Zulieferer Bosch wegen seiner Autohaus Neustädter Damm LADA-Vertragswerkstatt +ŠKODA Service +typenoffene Werkstatt 25 LADA VESTA Luxus AB 13.740,- €* 5Jahre Garantie** ŠKODA Serviceleistungen +alle Garantiearbeiten an Neuwagen und EU-Fahrzeugen +Inspektionsservice / Wartungsintervall +Originalteileund Zubehör Reparatur &Service von A–Z +Technische Instandsetzung +Klimaanlagenservice +Geführte Fehlerdiagnose aller Fahrzeuge +Räder-und Reifendienst + Rädereinlagerung TÜV Abnahme /DEKRA +Vorbereitung und Durchführung der Abgas- und Hauptuntersuchung bei uns im Haus Euromobil Mietwagen Abschleppdienst Verstrickung in den Skandal Post von der Justiz bekam. Inhalt: ein Bußgeldbescheid über 90 Millionen Euro. VW und die Töchter Audi und Porsche mussten ebenfalls schon zahlen, zusammen mehr als zwei Milliarden Euro. Gegen Daimler läuft ein solches Verfahren noch. Dazu kommen diverse strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Verfahren, nicht nur in Deutschland. Das Verbraucher-Musterverfahren gegen VW, das Ende September beginnt, dürfte den Konzern auf Jahre beschäftigen. Offen ist noch, wie es im Kartellverfahren der EU weitergeht. Die Wettbewerbshüter werfen BMW, Daimler und VW vor, illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen zu haben. BMW hat als einziger Konzern mehr als eine Milliarde Euro für mögliche Strafen zurückgelegt. Daimler hingegen setzt auf die Kronzeugenregelung und erwartet für sich keine Bestrafung. Autohaus Neustädter Damm Jahre -Ihr verlässlicher Partner 1.6L 16V 78kW/106PS •Multimedia mit 7Zoll Display und Navigationssystem, Einparkhilfe mit Rückfahrkamera, Tempomat, Frontscheibenheizung, Licht- und Regensensor, Sitzheizung vorne •Kraftstoffverbrauch l/100km: 6,1/8,0/5,0 (kombiniert/innerorts/außerorts), CO 2 -Emission g/km: 138, Effizienzklasse: D * zzgl. 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