SEITE 14 FREITAG, 28. JUNI 2019 Unsere Leser fragen – Experten antworten Darf mein Arbeitgeber die Pausenzeiten festlegen? Muss ich zum Dienst, wenn mein Hund krank ist? Kann mir mein Chef den Bart verbieten? Fragen zum Arbeitsrecht beantworten Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins. Haben auch Sie Fragen, schreiben Sie an: Nordkurier-Ratgeber, F.-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg, oder ratgeber@nordkurier.de Peter Meyer Fachanwalt für Arbeitsrecht Foto: T. Bomm/ Peter Meyer Der 1962 geborene Westfale wurde 1991 als Anwalt zugelassen und 1997 zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt. Jürgen Markowski Fachanwalt für Arbeitsrecht Foto: M. Stephan/ Manske & Partner Der Arbeitsschwerpunkt des Nürnberger Anwalts liegt vor allem in der Vertretung der Arbeitnehmerseite. Barbara Reinhard Fachanwältin für Arbeitsrecht Foto: A. Teichmann Die Anwältin aus Frankfurt/Main berät Unternehmen vor allem in kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Johannes Schipp Fachanwalt für Arbeitsrecht Foto: Dieckmann- Fotodesign Neben der Tätigkeit als Anwalt in Gütersloh arbeitet der Arbeitsrechtler auch als Dozent. Roland Gross Fachanwalt für Arbeitsrecht Foto: J. Stadthaus/ Gross Rechtsanwälte Der Anwalt aus Leipzig ist auch Experte für europäisches Recht und arbeitet zudem als Mediator. Auszeiten Wer die Pausen im Job festlegen darf Darf der Arbeitgeber bestimmen, zu welchen Zeiten Arbeitnehmer ihre Pause einlegen dürfen? Roland Gross „Ja“, sagt der Fachanwalt. Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht. „Er kann dem Arbeitnehmer also vorschreiben, zu welchen Zeiten er Pausen machen darf.“ Wichtig sei dabei aber: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf der bei Entscheidungen zu den Pausenzeiten mitbestimmen. Zudem ist im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass dem Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zu gewähren sind. Das gelte zum Beispiel auch, wenn für die achtstündige Schicht Aussehen Wenn der Chef den Bart verbieten will Einigen Chefs ist wichtig, dass Angestellte glatt rasiert zur Arbeit kommen. Das ist nicht immer nach dem Geschmack der Mitarbeiter. Darf ein Chef verbieten, dass Angestellte Bart tragen? Jürgen Markowski „Vorgaben zum Aussehen greifen in die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt bei Bärten ebenso wie bei Tätowierungen, Frisuren oder Piercings. In solchen Fällen steht im Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, dem Interesse des Nur frisch rasiert zur Arbeit? Foto: L. Görlach im Krankenhaus nur eine Pflegekraft eingeteilt ist. „Pause heißt: Der Arbeitnehmer kann frei über Aufenthaltsort und Tätigkeiten in dieser Zeit verfügen“, erklärt Gross. Für Arbeitsaufgaben steht der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Der Arbeitgeber könne aber festlegen, dass der Mitarbeiter seine Pause während der achtstündigen Schicht nur zwischen 2 und 2.30 Uhr einlegen darf. Arbeitgebers gegenüber. „Und die Persönlichkeitsrechte überwiegen in der Regel“, sagt er. Sollte es im Betrieb Hygienevorschriften geben, könne der Arbeitgeber aber zum Beispiel verlangen, dass der Arbeitnehmer ein Bartnetz trägt. Gleiches gilt für Sicherheitsbedenken. Etwa wenn ein Angestellter an Maschinen tätig ist, in denen sich der Bart verfangen kann. Nicht zuletzt müsse man unterscheiden, ob ein Bartträger im öffentlichen Dienst oder in einem Beamtenverhältnis angestellt ist. Hier können die Regeln durchaus strenger sein. Foto: Judith Michaelis Urlaub Anspruch auf freie Tage für die eigene Hochzeit? Wenn der Hochzeitstermin auf einen Wochentag fällt, haben Arbeitnehmer dann Anspruch, für die eigene Hochzeit freizubekommen? Peter Meyer „Das regelt in Deutschland nicht etwa das Bundesurlaubsgesetz“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundlage ist der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). „Im Grunde steht dort: Wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen vorübergehend daran gehindert ist, seine Arbeit auszuüben, bekommt er trotzdem für die Ausfallzeit seine Vergütung“, erläutert Meyer den Gesetzestext. „Er muss die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nacharbeiten.“ Das gilt zum Beispiel, wenn Die Bewerbung war erfolgreich, doch noch ist der Job nicht in der Tasche. Der Bewerber soll einen Tag seine Fähigkeiten unter Beweis stellen. Darf der Arbeitgeber Probearbeiten verlangen? ein familiäres Ereignis ansteht, bei dem die eigene Anwesenheit erforderlich ist. „Das ist bei der eigenen Hochzeit natürlich der Fall“, sagt Meyer. Daneben zählen auch die Geburt eines Kindes oder Begräbnisse zu persönlichen Gründen, bei denen der Arbeitnehmer daran gehindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sofern in Betrieben Tarifverträge gelten, sehen diese für diese Verhinderungsfälle regelmäßig bezahlten Sonderurlaub vor, erklärt Meyer – entsprechend auch für die eigene Hochzeit. Gilt kein Tarifvertrag, kann der Arbeitgeber jedoch im Arbeitsvertrag festhalten, dass Paragraf 616 BGB mit der Folge der Fortzahlung der Vergütung Johannes Schipp „Das ist eine heikle Sache“, so die Einschätzung des Fachanwaltes für Arbeitsrecht. In der Regel sei eine Vereinbarung zum Probearbeiten zwar rechtens, allerdings nur, wenn der Bewerber auch entlohnt wird. „Immer, wenn eine konkrete Arbeitsleistung erbracht wird, muss derjenige dafür auch Geld bekommen“, so Schipp. Eine solche konkrete Arbeitsleistung liegt laut Schipp zum Beispiel vor, wenn jemand sich für einen Job als Bedienung beworben hat und dann den ganzen Tag mithilft – also Gäste bedient, abkassiert und Getränke ausschenkt. nicht gilt. „Aber auch dann kann der Arbeitnehmer natürlich an seiner eigenen Hochzeit teilnehmen“, erläutert Meyer mit einem Augenzwinkern. „Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub, den der Arbeitgeber auch nicht verweigern kann.“ Wie lange der Arbeitnehmer für die eigene Hochzeit bezahlt freibekommt, ist ebenfalls variabel. „In manchen Tarifverträgen gibt es bis zu drei Tage bezahlten Urlaub für die eigene Hochzeit. Andere Arbeitgeber, bei denen kein Tarifvertrag gilt und Paragraf 616 BGB ausgeschlossen ist, sagen zu ihrem Mitarbeiter: Nimm einen Tag unbezahlten Urlaub“, fasst der Fachanwalt zusammen. Bewerbung Einladung zum Probearbeiten Wie lange ein Arbeitgeber Bewerber zum Probearbeiten verpflichten kann, ist gesetzlich nicht geregelt, erklärt Schipp. „Jemanden einfach zwei Wochen ohne Bezahlung zur ,Probe‘ arbeiten zu lassen, geht aber natürlich nicht.“ Einen Vertrag brauchen Bewerber zum Probearbeiten nicht. „Für den Arbeitnehmer reicht an dieser Stelle auch die mündliche Vereinbarung“, sagt Schipp. Foto: Andreas Lander Foto: Robert Günther Haustier Mit dem kranken Hund zu Hause Was ist, wenn der Hund oder ein anderes Haustier krank ist? Müssen Angestellte trotzdem zur Arbeit gehen? Oder haben sie sogar Anspruch auf eine bezahlte Freistellung? Barbara Reinhard „In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ein Hund ist nach ihrer Einschätzung nicht gleichzusetzen mit einem Familienmitglied. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung habe der Arbeitnehmer in keinem Fall, erklärt die Arbeitsrechtlerin. Doch ob der Arbeitnehmer entschuldigt der Arbeit fernbleiben darf, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank ist, und es niemanden gibt, der sich um ihn kümmern kann, dann könne dem Arbeitnehmer aus Tierschutzgründen der Weg zur Arbeit „unmöglich“ sein, erklärt Reinhard. „Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf“, so die Anwältin. Wer sich in diesen Ausnahmefällen bei dem Arbeitgeber unverzüglich abmeldet und den Hund zum Tierarzt bringt, der riskiere keine Abmahnung.
FREITAG, 28. JUNI 2019 SEITE 15 Unsere Leser fragen – Experten antworten Bewertung Noten für den Chef Foto: A. Warnecke Dürfen Arbeitnehmer eine Bewertung ihres Arbeitgebers ins Internet stellen? Jürgen Markowski „Ja, Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber im Netz bewerten.“ Aber es gibt Einschränkungen: Beachten müssen Arbeitnehmer die geltenden Gesetze sowie die Treuepflicht, die im Arbeitsvertrag geregelt ist. Was heißt das? Arbeitnehmer dürfen beispielsweise nicht über betriebsinterne Vorgänge berichten, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Auch darf ein Angestellter in seiner Bewertung keine unwahren Tatsachen über seinen Arbeitgeber veröffentlichen oder ihn gar beleidigen. Arbeitsmittel Nur mal schnell das Bahnticket ausdrucken Kurz vor Feierabend noch schnell das Konzert- oder Bahnticket ausdrucken. Das geht am Arbeitsplatz oft am bequemsten. Aber ist das überhaupt erlaubt? Peter Meyer Generell sind Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, dessen Eigentum, erklärt der Experte. Das gilt für Computer und Drucker genauso wie für Papier oder Toner. Theoretisch könnte ein Arbeitgeber einem Angestellten, der ein Konzertticket im Büro ausdruckt, vorwerfen, er habe Toner und Papier verbraucht und Papier gestohlen. „Die private Nutzung des Eigentums bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitgebers, die aber auch stillschweigend durch Duldung erfolgen kann“, sagt der Fachanwalt. Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jegliche private Nutzung der betrieblichen Arbeitsmittel verboten, ist Meyer zufolge Wer mal zwei Seiten seiner privaten Reiseunterlagen ausdruckt, bekommt in der Regel kein Problem. Foto: Christin Klose „erlaubt, was die Betriebstätigkeit nicht stört und keine erheblichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht“. Was das genau heißt, kommt auf den Einzelfall an. Klar sollte sein: „Wer private Telefonkosten in Höhe von 1700 Euro in vier Monaten verursacht oder fünf Exemplare seiner Doktorarbeit am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers druckt und bindet, muss damit rechnen, dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann“, sagt Meyer. In der Regel dürfte es erlaubt sein, dass ein Arbeitnehmer mal zwei Seiten ausdruckt. „Dies ist normalerweise kein Problem und geduldete Praxis“, sagt Meyer. Das gilt vor allem dann, wenn Angestellte solche Dinge in ihrer Pause erledigen. Geschieht dies hingegen während der Arbeitszeit, sehen das manche Arbeitgeber womöglich weniger gern. Kommunikation Sind private Chats erlaubt? Ist privater Austausch bei beruflich genutzten Messenger- Diensten zwischen Kollegen erlaubt? Peter Meyer Zunächst einmal kann ein Unternehmen mit einer Richtlinie regulieren, wie mit Messenger-Diensten im Betrieb umgegangen wird, erklärt der Fachanwalt. „Die Verantwortlichen können die private Kommunikation im Messenger- Dienst verbieten.“ Daran haben sich Arbeitnehmer zu halten. Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung Unterlagen Blick ins Führungszeugnis? Können Arbeitgeber ein Führungszeugnis von Bewerbern oder Angestellten verlangen? Johannes Schipp „Das kommt auf das Arbeitsverhältnis an“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein polizeiliches Führungszeugnis Foto: Christin Klose nicht ausdrücklich verbietet, dann „werden die Arbeitnehmer berechtigt sein, diese Dienste auch am Arbeitsplatz für den Austausch von Nachrichten zu nutzen, die dienstlich nicht veranlasst sind“. dürfe der Arbeitgeber nur verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Ein solches Interesse kann bei Berufen im Sicherheits- oder Bankwesen vorliegen, „zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer in einer Spielbank arbeitet“, wie er erklärt. Pause Ist ein Bierchen zum Mittag gestattet? Darf ich mir als Angestellter eigentlich ein Gläschen Alkohol in der Mittagspause genehmigen? Barbara Reinhard In Frankreich gehört es zum guten Ton: das Glas Wein in der Mittagspause. In Süddeutschland gibt es noch den einen oder anderen, dem das Weizen in der Mittagspause heilig ist. „Grundsätzlich überhaupt kein Problem“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Für den durchschnittlichen Schreibtischtäter gibt es kein gesetzliches Verbot, zum Beispiel ein Glas Bier zum Mittagessen zu trinken.“ Etwas anderes gilt bei Maschinenführern oder Fahrern im Kraftverkehr. Wenn im Einzelfall nicht schon spezialgesetzliche Vorgaben den Genuss von Alkohol verbieten, gebe es normalerweise von Unternehmensseite klare Anweisungen und Richtlinien, die den Alkoholkonsum auch in der Mittagspause ausschließen, erklärt Reinhard. Doch auch in Büros gibt es mittlerweile oft Alkoholverbote. Was gilt dann? „Man muss sich die betriebliche Regelung genau anschauen“, sagt Reinhard. Wenn sich das Verbot im Wesentlichen darauf beschränkt, dass nicht am Arbeitsplatz getrunken werden darf, „dann kann ich in der Mittagspause auch mal ein Glas Bier trinken“. Trotzdem gilt: Nicht den Bierhahn aufdrehen. Wer sichtlich betrunken am Arbeitsplatz erscheint, kann deswegen abgemahnt werden. „Ich muss eine Arbeitsleistung nach bestem Leistungsvermögen bringen, das heißt mit Sinn und Verstand“, erklärt Reinhard. „Wenn ich etwa als Bankmitarbeiter im Kundenkontakt stehe und mit einer Alkoholfahne im Dienst bin, ist das ein erhebliches Fehlverhalten.“ Geld Ein kleiner Plausch über das Gehalt Wer eine Gehaltserhöhung verhandeln möchte, interessiert sich für das Einkommen der Kollegen. Über ihr Gehalt zu sprechen, ist aber vielen Beschäftigten unangenehm. Ist es aus arbeitsrechtlicher Perspektive erlaubt? Jürgen Markowski „Ganz klar: ja“, sagt der Fachmann. Es sei zwar bei Arbeitgebern beliebt, eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die das verbietet. „Doch solche Klauseln sind unwirksam.“ Selbst wer eine entsprechende Formulierung in seinem Vertrag vorfindet, darf sich also mit den Kollegen über sein Gehalt austauschen. Der Arbeitgeber dürfte einen Mitarbeiter lediglich dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn Foto: Daniel Reinhardt er ein berechtigtes Interesse begründen kann. Ein Unternehmen könne beispielsweise damit argumentieren, dass der Betriebsfrieden gestört wird, wenn die Belegschaft sich über die Gehälter austauscht. Die Chancen, sich damit im Streitfall durchzusetzen, stehen Markowski zufolge aber sehr schlecht. Bewerbung Anderen Kandidat bevorzugt Ein Bierchen in Ehren ist in der Mittagspause nicht grundsätzlich verboten, aber ... Foto: Andrea Warnecke Eine Absage auf eine Bewerbung zu bekommen, das ärgert die meisten. Doch haben Bewerber dann ein Recht darauf, zu erfahren, wer warum genommen wurde? Jürgen Markowski „Nein“, erklärt der Jurist. „Einen Anspruch auf Auskunft hat der abgelehnte Bewerber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht.“ Auch zu den Kriterien, die für diese Entscheidung maßgeblich waren, muss der Arbeitgeber keine Auskunft geben.
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