Aufrufe
vor 6 Jahren

Nordkurier Ratgeber "Fahrt ins Blaue"

  • Text
  • Auto
  • Autos
  • Fahrer
  • April
  • Autohaus
  • Autofahrer
  • Zeit
  • Diesel
  • Fahrzeug
  • Fahrzeuge
Unsere Ratgeber-Ausgabe für die Uckermark

SEITE 14 FREITAG, 28.

SEITE 14 FREITAG, 28. APRIL 2017 CEDEZ LE PASSAGE Foto: KAmASIGNS - FotolIA.com; IlluStrAtIoN: © m.StuDIo - FotolIA.com Von Blaulichtsteuer Bis Promille-Knast Verrückte Verkehrsregeln Auf den Straßen europas und weiter entfernt gelten Gesetze, die so manchem deutschen Autofahrer fremd sind, aber streng bestraft werden. Im schlimmsten Fall droht Verkehrssündern sogar der Knast. Auf diese kuriosen Vorschriften treffen Sie jenseits der landesgrenze. VonStefanie Lanin Österreich Wer in Österreich nach einem Unfall die Polizei ruft, obwohl nur ein Blechschaden entstanden ist, muss laut ADAC die „Blaulichtsteuer“ zahlen. Die Unfallmeldegebühr wird fällig, wenn die Polizei eigentlich nicht gebraucht wird und die Beteiligten einfach ihre Daten austauschen könnten. Sie beträgt 36 Euro. Muss die Unfallstelle gesichert werden oder gibt es Verletzte, muss keine Gebühr gezahlt werden. Auch in Brandenburg sollte die „Blaulichtsteuer“ vor sechs Jahren eingeführt werden. Das Innenministerium prüfte die Einführung, entschied sich dann aber doch dagegen. Dänemark Bevor es auf große oder kleine Fahrt geht, ist in Dänemark der ausführliche Auto- Check Pflicht. Funktioniert das Licht? Die Bremsen? Die Lenkung? Und ausdrücklich gefordert: Liegt vielleicht jemand unter dem Auto und hält ein Nickerchen? Im Nachbarland sollten Fahrer also stets in die Hockegehen, bevor sie den Motor starten und einen Blick unters Auto werfen. Schweiz Werauf Schweizer Straßen rast, muss nicht nur mit großen Geldstrafen rechnen. Ab Tempo 71 in einer 30er Zone oder ab mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen (hier sind grundsätzlich 120 km/h) erlaubt, droht Knast. Unter dem Titel „Via sicura“ (sichere Straße) hat die Schweiz seit 2013 die Verkehrsregeln und vor allem die Strafen verschärft. Dadurch soll die Zahl der Verkehrsopfer sinken. Bei Ersttätern wird die Haftstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt, kann in schlimmen Fällen aber auch auf vier Jahre Gefängnis angehoben werden. Großbritannien Auf der Insel gibt es genaue Anweisungen für spontane Puller-Pausen unterwegs: Es darf –anders als in Deutschland –inder Öffentlichkeit uriniert werden. Allerdings nur am Hinterrad des eigenen Autos, von der Straße abgewandt mit einer Hand am Fahrzeug. Thailand Niemals oben ohne! In Thailand darf nicht mit nacktem Oberkörper gefahren werden, weder als Mann noch als Frau. Verstöße kosten allerdings „nur“ etwa acht Euro. Frankreich Hier gelten für Fahranfänger besondere Regeln: Werseinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf laut ADAC außerhalb von Ortschaften nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 Kilometer pro Stunde fahren. Im Vergleich dazu gelten für erfahrenere Fahrer die Tempolimits 90, 110 und 130 Kilometer pro Stunde. Italien Werknutscht, muss zahlen: Das gilt im kleinen Örtchen Eboli – allerdings nur für „Küsse und Zärtlichkeiten“, die innerhalb des Autos ausgetauscht werden. Zwischen 50 und 500 Euro müssen Pärchen zahlen, die sich dabei erwischen lassen. Außerdem sollte in Italien Alkohol am Steuer tabu sein. Ab 1,5 Promille imBlut droht hier laut ADAC die Zwangsversteigerung des eigenen Autos. Eine deutsche Kuriosität Im Land der Freien Körperkultur dürfen Mann und Frau durchaus nackt im eigenen Wagen unterwegs sein. Denn das Auto giltals privater Raum, in dem so einige Freizügigkeiten genossen werden dürfen, die in der Öffentlichkeit nicht erwünscht sind. Aussteigen dürfenAdamund Evadanntatsächlich auch nicht,ohne sich zu bedecken–denn daskönnte öffentliches Ärgernis erregen und als solches dann natürlich auch bestraft werden. Kontaktzur Autorin s.lanin@nordkurier.de Stiefmütterlich: Kinder ohne Sitze und Gurte Kein Entkommen mancher Autofahrer vertraut darauf, dass Bußgelder, die er sich im europäischen Ausland eingefahren hat, nicht bis nach Hause verfolgt werden. ein trugschluss: Innerhalb der eu kann sogar eine Zwangsvollstreckung möglich sein, erklärt der ADAc. Immerhin: Wer imAusland gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss zwar zahlen, bekommt aber keine Punkte. Fahrverbote gelten nur im jeweiligen land. Von Frank Wilhelm Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Kleinsten inaufwendigen Sitzen imPkw ihren Platz finden. Vornoch nicht allzu langer Zeit war das allerdings ganz anders. NEubraNDENburG. Die Berichte der Eltern und Großeltern zum Thema Kindertransport im Auto müssen für heutige junge Mütter und Väter abenteuerlich klingen. Kindersitze oder gar Sitzschalen waren bis weit in die 1980er Jahre hinein kaum gebräuchlich. In der Regel war für die Kleinen die Rücksitzbank vorgesehen. Oft wiesen die Sitze dort noch nicht einmal einen geeigneten Haltegurt auf. „Ich habe meine Kinder hinten mit auf den Schoß genommen“, sagt eine Frau, die aus Westdeutschland stammt und ihre kleinen Kinder in den 70er Jahren groß gezogen hat. Auch in den 80er Jahren war es selbst in der Auto-Republik BRD nicht besser um die Sicherheit für die Kleinsten im privaten Pkw bestellt. In der Regel wurde der Kinderwagen demontiert und das Oberteil quasi als „Bettchen“ auf den Rücksitz gestellt. Bei einer Vollbremsung war das Unglück so programmiert. Dabei wurde weltweit der erste Kindersitz fürs Auto bereits 1963 entwickelt und gebaut. Die bayerische Firma Storchenmühle mit Sitz in Marktleugast gilt als der Pionier in Sachen Kindersitz. Der Erstling namens „Nikki“ wird mittlerweile als Rarität gehandelt. Auf der Verkaufsplattform „ebay“ wurde kürzlich ein Original für sagenhafte 240 Euro feilgeboten. Und wie sah es im Osten Deutschlands aus? Die Berichte vom Transport der Kinder in Trabant, Wartburg und Skoda klingen ähnlich wie aus dem Westen. Im Osten kostete er ein Zehntel des Monatsgehalts Allerdings war es natürlich für Trabi-Fahrer deutlich schwerer als für Mercedes-Chauffeure, das sperrige Oberteil des Kinderwagens durch die Beifahrertür auf den Rücksitz zu wuchten. Trotzdem: Auch in der DDR gab es bereits einen Kindersitz. Voreinigen Jahren bot ein Internet-Nutzer namens „Oevi“ seinen „Autokindersitz original DDR“ an, mit der Bezeichnung „AKS 02“. Montiert im Jahr 1983 –ausgerechnet im Volkseigenen Betrieb (VEB) Fahrzeugund Jagdwaffenwerk Suhl. Der Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) betrug einheitlich 127 Mark, was bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von etwas mehr als Der allerersteKindersitz„Nikki“ von1963. Foto:StorcHeNmüHle 1000 Mark für einen Produktionsarbeiter nicht unerheblich war. Ein Sitz aus DDR-Fabrikation kann im Zweirad-Museum Dargen auf Usedom besichtigt werden. Trotz vieler Opfer wurde es erst 1993 sicherer Der laxe Umgang mit den Kindern im Auto forderte in Ost und West viele Opfer. Vor der Deutschen Einheit starben in der DDR pro Jahr etwa 30 Kinder in Pkw, weil sie nicht ausreichend gesichert waren, berichtete das Magazin „Der Spiegel“ Anfang der 90er Jahre. Der Westen Deutschlands war deutlich besser motorisiert, sodass es auch mehr Unfälle und mehr Opfer gab. 1986 starben 90 Kinder als Insassen bei Autounfällen. Vier Jahre später waren es bereits 140. Und doch gab es bis 1992 in Gesamtdeutschland noch nicht einmal eine in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Gurtpflicht für Kinder unter 12 Jahren. Den Durchbruch in Sachen Kinder-SicherheitimAuto gab es erst imJahr 1993. Seitdem ist im Paragraf 12 der StVOvorgeschrieben: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,die kleiner als150 cm sind,dürfen in Kraftfahrzeugenauf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungenfür Kinder benutztwerden.“Mittlerweile ist der Kindersitz für Eltern eher eine Frage der Sicherheitswünsche und des Geldes. Zwischen 30 und 450 Euro ist alles machbar. Kontaktzum Autor f.wilhelm@nordkurier.de

FREITAG, 28. APRIL 2017 SEITE 15 Volle Punktzahl Müssen Sie zum Idiotentest? Im Volksmund hat die medizinisch-psychologische Untersuchung einen griffigen Namen. Viele Gerüchte ranken sich darum. Der Psychologe Ralf Buchstaller erklärt Marie Krüger im Interview, auf was Sie bei dieser Prüfung gefasst sein müssen. Wozu dient die Medizinischpsychologische Untersuchung (MPU)? Drei Hauptgruppen werden untersucht: Personen, die mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind oder Personen, die mehr als die erlaubte Anzahl von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Ihnen wurde der Führerschein entzogen, nach Ablauf der Sperrfrist können sie aber einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Führerscheinstelle beauftragt uns dann im Rahmen der MPU zu beurteilen, ob es Bedenken über die Eignung gibt. Wenn jemand zum Beispiel ein Alkoholproblem hat, muss geprüft werden, ob er das in den Griff bekommen hat. Denn niemand wird allein dadurch „geheilt“, dass ihm der Führerschein entzogen wird – ganz im Gegenteil, es kann auch dazu führen, dass derjenige dann erst recht trinkt. Dr. Ralf Buchstaller arbeitet mit Menschen, die die MPU- Untersuchung machen müssen. Foto: TÜV Nord Wie beurteilen Sie, ob ein Trunkenheitsfahrer wieder ans Steuer gelassen werden kann? Folgende Frage stellt sich an den Psychologen im Rahmen der MPU: Hat sich derjenige Gedanken über seinen Alkoholkonsum gemacht und sein Verhalten geändert? Ein Beispiel: Der typische Mann (1,80 Meter groß, 80 Kilogramm schwer), der nach einer Feier am Abend mit 1,6 Promille aufgefallen ist, muss in dieser Zeit etwa 20 Schnäpse getrunken haben. Das hat nichts mehr mit normalem Trinkverhalten zu tun, sondern ist Alkoholmissbrauch. Solche Promillezahlen werden in der Regel nur von Leuten erreicht, die Alkohol gewöhnt sind. Ein normaler Mann ist nicht in der Lage 20 Gläser Schnaps an einem Abend zu vertragen und dann noch Auto zu fahren. Es geht bei der MPU weniger darum, dass derjenige erklärt, warum er an diesem Tag betrunken Auto gefahren ist. Man kann zukünftige Fahrten unter Alkoholeinfluss nur dann ausschließen, wenn derjenige diesen Grad der Alkoholisierung nicht mehr erreicht, bei dem ihm alles egal ist und er nicht mehr über die Folgen nachdenkt. Welche Fragen stellen Sie? Sind auch Fangfragen dabei? Der Untersuchte muss sich über Folgendes Gedanken machen: Seit wann hat er so viel getrunken und warum? In welchen Kontexten hat er besonders viel getrunken, was sind die Auslöser? Er muss sich natürlich erst mal bewusst werden, dass sein Alkoholkonsum über dem lag, was normal ist. Es reicht nicht zu sagen: Wenn ich das nächste Mal 20 Schnäpse getrunken habe, lasse ich das Auto stehen. Wenn man so viel getrunken hat, ist man ein anderer Mensch und kann nicht mehr vernünftig denken. Der Betroffene muss in der MPU darlegen, dass er seinen Alkoholkonsum dauerhaft geändert hat. Die Psychologen sind dabei behilflich, das entsprechende Gutachten für die Führerscheinstelle zu erstellen. Wir unterstützen denjenigen, versuchen die Situation zu verstehen. Viele stehen uns aufgrund von Gerüchten erst mal reserviert gegenüber. Ich kann nur betonen, dass wir keine Fangfragen stellen. Wir wollen erfahren, ob sich derjenige mit dem Alkoholkonsum auseinandergesetzt und Maßnahmen eingeleitet hat. Wovon ist denn absolut abzuraten bei einer MPU? Schlimm für die Gutachter ist es, wenn der Betroffene abblockt und sagt: Ich hatte zwar zwei Promille, aber mehr als vier Bier habe ich an dem Tag nicht getrunken. Das kann einfach nicht sein. Wie hoch meine Promillezahl ist, hat ja nur etwas damit zu tun, wie viel Alkohol in das „Gefäß“ Körper hineingefüllt wurde. Negative Gutachten kommen meistens zustande, wenn die Untersuchten völlig unrealistische Angaben zu ihrem Alkoholkonsum am Tag der Trunkenheitsfahrt machen. Sie untersuchen ja aber nicht nur diejenigen, die aufgrund von Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Seit Jahrzehnten sind Alkoholsünder die Hauptuntersuchungsgruppe. Danach folgen mittlerweile die drogenauffälligen Kraftfahrer, darunter sehr viele Cannabis-Konsumenten. Dann kommen die Kraftfahrer, die durch mehr als acht Punkte in Flensburg auffällig geworden sind. Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky, Schriftsteller Welche Fragen müssen jene Fahrer erwarten, die zu viele Punkte auf ihrem Konto haben? Denjenigen muss zuerst einmal klar werden, dass sich der eigene Fahrstil von dem der anderen unterscheidet. Wenn er meint, dass er wie alle anderen fährt, nur mehr Pech hat, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass er an seinem unakzeptablen Fahrverhalten etwas ändert. Ihm muss also auf jeden Fall bewusst werden, dass er sich vom Großteil der normalen Autofahrer unterscheidet. Oft wird auch das Argument vorgebracht, dass jemand viele Kilometer fährt und deshalb öfter gegen die Regeln verstößt. Das hieße ja eher, dass er viel Praxiserfahrung hat und deshalb weniger Fehler machen müsste. Bei Berufskraftfahrern sind es meist Delikte wie Tempoüberschreitung, Überholen im Überholverbot und zu dichtes Auffahren und bei Privatfahrern sind es überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Telefonieren im Auto. Also Fragen wie in der theoretischen Führerscheinprüfung werden bei einer MPU nicht gestellt? Dass das Schild an der Autobahn mit der 120 drauf, bedeutet, dass er nicht 240 Kilometer pro Stunde fahren darf, das weiß der Untersuchte. Die Grundannahme ist nicht, dass er zu schnell gefahren ist, weil er es nicht besser wusste, sondern dass er es absichtlich getan hat. Was verbirgt sich hinter den Vorbereitungskursen auf die MPU? Dort werden Anregungen zur Reflexion gegeben und darüber aufgeklärt, worum es bei der MPU geht. Überprüfen Sie ihr Fahrschul-Wissen! Seit April gibt es neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung. Wie würden Sie sich heute als Fahrschüler machen? Finden Sie es in unserem Selbsttest heraus. Und denken Sie dran: Manchmal ist mehr als eine Antwort korrekt. 1. Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab? a) Von der Fahrbahnbeschaffenheit b) Von den Sichtverhältnissen c) Von der Geschwindigkeit 2. Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig? a) Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen b) Unmittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen c) Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren 3. Was müssen Sie bei der Wahl Ihrer Geschwindigkeit berücksichtigen? a) Fahrbahnzustand und Verkehrsverhältnisse b) Persönliche Fähigkeiten c) Sicht- und Wetterverhältnisse 4. Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen? a) Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand b) Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück c) Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten 5. Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen? a) An Flussläufen b) An Seen c) In Moorgebieten 6. Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern? a) Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen b) Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen c) Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten 7. An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt „rechts vor links“? a) An Straßenkreuzungen und -einmündungen b) Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches c) An Grundstücksausfahrten 8. Worauf sollten Sie Mitfahrer vor dem Aussteigen hinweisen? Darauf, dass... a) … an Radwegen Radfahrer wartepflichtig sind b) … nach links der fließende Verkehr zu beachten ist c) … nach rechts auf Fußgänger zu achten ist 9. Sie wollen am rechten Fahrbahnrand parken. Wie groß muss der Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung mindestens sein? __ Meter 10. Das Bremspedal lässt sich bis zum Fahrzeugboden durchtreten. Erst bei mehrmaliger Betätigung wird der Pedalweg kürzer. Was müssen Sie tun? a) Fahrzeug sofort abstellen b) Bremse reparieren lassen c) Bremsflüssigkeit nachfüllen genügt Quelle: TÜV/DEKRA arge tp 21 Lösungen: 1. a), b) und c); 2. a); 3. a), b) und c); 4. b) und c); 5. a), b) und c); 6. a), b) und c); 7. a); 8. b) und c); 9. 3 Meter; 10. a) und b)

Kompakt - StadtMagazin

Nordkurier Ratgeber

Kreisanzeiger

Kompakt

Nordkurier Ratgeber

Weitere Magazine

Kompakt - StadtMagazin

Kreisanzeiger