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Nordkurier Ratgeber "Fahrt ins Blaue"

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Unsere Ratgeber-Ausgabe für die Region Mecklenburgische-Seenplatte.

SEITE 14 FREITAG, 28.

SEITE 14 FREITAG, 28. APRIL 2017 CEDEZ LE PASSAGE Foto: KAmASIGNS - FotolIA.com; IlluStrAtIoN: © m.StuDIo - FotolIA.com Von Blaulichtsteuer Bis Promille-Knast Verrückte Verkehrsregeln Auf den Straßen europas und weiter entfernt gelten Gesetze, die so manchem deutschen Autofahrer fremd sind, aber streng bestraft werden. Im schlimmsten Fall droht Verkehrssündern sogar der Knast. Auf diese kuriosen Vorschriften treffen Sie jenseits der landesgrenze. VonStefanie Lanin Österreich Wer in Österreich nach einem Unfall die Polizei ruft, obwohl nur ein Blechschaden entstanden ist, muss laut ADAC die „Blaulichtsteuer“ zahlen. Die Unfallmeldegebühr wird fällig, wenn die Polizei eigentlich nicht gebraucht wird und die Beteiligten einfach ihre Daten austauschen könnten. Sie beträgt 36 Euro. Muss die Unfallstelle gesichert werden oder gibt es Verletzte, muss keine Gebühr gezahlt werden. Auch in Brandenburg sollte die „Blaulichtsteuer“ vor sechs Jahren eingeführt werden. Das Innenministerium prüfte die Einführung, entschied sich dann aber doch dagegen. Dänemark Bevor es auf große oder kleine Fahrt geht, ist in Dänemark der ausführliche Auto- Check Pflicht. Funktioniert das Licht? Die Bremsen? Die Lenkung? Und ausdrücklich gefordert: Liegt vielleicht jemand unter dem Auto und hält ein Nickerchen? Im Nachbarland sollten Fahrer also stets in die Hockegehen, bevor sie den Motor starten und einen Blick unters Auto werfen. Schweiz Werauf Schweizer Straßen rast, muss nicht nur mit großen Geldstrafen rechnen. Ab Tempo 71 in einer 30er Zone oder ab mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen (hier sind grundsätzlich 120 km/h) erlaubt, droht Knast. Unter dem Titel „Via sicura“ (sichere Straße) hat die Schweiz seit 2013 die Verkehrsregeln und vor allem die Strafen verschärft. Dadurch soll die Zahl der Verkehrsopfer sinken. Bei Ersttätern wird die Haftstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt, kann in schlimmen Fällen aber auch auf vier Jahre Gefängnis angehoben werden. Großbritannien Auf der Insel gibt es genaue Anweisungen für spontane Puller-Pausen unterwegs: Es darf –anders als in Deutschland –inder Öffentlichkeit uriniert werden. Allerdings nur am Hinterrad des eigenen Autos, von der Straße abgewandt mit einer Hand am Fahrzeug. Thailand Niemals oben ohne! In Thailand darf nicht mit nacktem Oberkörper gefahren werden, weder als Mann noch als Frau. Verstöße kosten allerdings „nur“ etwa acht Euro. Frankreich Hier gelten für Fahranfänger besondere Regeln: Werseinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf laut ADAC außerhalb von Ortschaften nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 Kilometer pro Stunde fahren. Im Vergleich dazu gelten für erfahrenere Fahrer die Tempolimits 90, 110 und 130 Kilometer pro Stunde. Italien Werknutscht, muss zahlen: Das gilt im kleinen Örtchen Eboli – allerdings nur für „Küsse und Zärtlichkeiten“, die innerhalb des Autos ausgetauscht werden. Zwischen 50 und 500 Euro müssen Pärchen zahlen, die sich dabei erwischen lassen. Außerdem sollte in Italien Alkohol am Steuer tabu sein. Ab 1,5 Promille imBlut droht hier laut ADAC die Zwangsversteigerung des eigenen Autos. Eine deutsche Kuriosität Im Land der Freien Körperkultur dürfen Mann und Frau durchaus nackt im eigenen Wagen unterwegs sein. Denn das Auto giltals privater Raum, in dem so einige Freizügigkeiten genossen werden dürfen, die in der Öffentlichkeit nicht erwünscht sind. Aussteigen dürfenAdamund Evadanntatsächlich auch nicht,ohne sich zu bedecken–denn daskönnte öffentliches Ärgernis erregen und als solches dann natürlich auch bestraft werden. Kontaktzur Autorin s.lanin@nordkurier.de Stiefmütterlich: Kinder ohne Sitze und Gurte Kein Entkommen mancher Autofahrer vertraut darauf, dass Bußgelder, die er sich im europäischen Ausland eingefahren hat, nicht bis nach Hause verfolgt werden. ein trugschluss: Innerhalb der eu kann sogar eine Zwangsvollstreckung möglich sein, erklärt der ADAc. Immerhin: Wer imAusland gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss zwar zahlen, bekommt aber keine Punkte. Fahrverbote gelten nur im jeweiligen land. Von Frank Wilhelm Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Kleinsten inaufwendigen Sitzen imPkw ihren Platz finden. Vornoch nicht allzu langer Zeit war das allerdings ganz anders. NEubraNDENburG. Die Berichte der Eltern und Großeltern zum Thema Kindertransport im Auto müssen für heutige junge Mütter und Väter abenteuerlich klingen. Kindersitze oder gar Sitzschalen waren bis weit in die 1980er Jahre hinein kaum gebräuchlich. In der Regel war für die Kleinen die Rücksitzbank vorgesehen. Oft wiesen die Sitze dort noch nicht einmal einen geeigneten Haltegurt auf. „Ich habe meine Kinder hinten mit auf den Schoß genommen“, sagt eine Frau, die aus Westdeutschland stammt und ihre kleinen Kinder in den 70er Jahren groß gezogen hat. Auch in den 80er Jahren war es selbst in der Auto-Republik BRD nicht besser um die Sicherheit für die Kleinsten im privaten Pkw bestellt. In der Regel wurde der Kinderwagen demontiert und das Oberteil quasi als „Bettchen“ auf den Rücksitz gestellt. Bei einer Vollbremsung war das Unglück so programmiert. Dabei wurde weltweit der erste Kindersitz fürs Auto bereits 1963 entwickelt und gebaut. Die bayerische Firma Storchenmühle mit Sitz in Marktleugast gilt als der Pionier in Sachen Kindersitz. Der Erstling namens „Nikki“ wird mittlerweile als Rarität gehandelt. Auf der Verkaufsplattform „ebay“ wurde kürzlich ein Original für sagenhafte 240 Euro feilgeboten. Und wie sah es im Osten Deutschlands aus? Die Berichte vom Transport der Kinder in Trabant, Wartburg und Skoda klingen ähnlich wie aus dem Westen. Im Osten kostete er ein Zehntel des Monatsgehalts Allerdings war es natürlich für Trabi-Fahrer deutlich schwerer als für Mercedes-Chauffeure, das sperrige Oberteil des Kinderwagens durch die Beifahrertür auf den Rücksitz zu wuchten. Trotzdem: Auch in der DDR gab es bereits einen Kindersitz. Voreinigen Jahren bot ein Internet-Nutzer namens „Oevi“ seinen „Autokindersitz original DDR“ an, mit der Bezeichnung „AKS 02“. Montiert im Jahr 1983 –ausgerechnet im Volkseigenen Betrieb (VEB) Fahrzeugund Jagdwaffenwerk Suhl. Der Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) betrug einheitlich 127 Mark, was bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von etwas mehr als Der allerersteKindersitz„Nikki“ von1963. Foto:StorcHeNmüHle 1000 Mark für einen Produktionsarbeiter nicht unerheblich war. Ein Sitz aus DDR-Fabrikation kann im Zweirad-Museum Dargen auf Usedom besichtigt werden. Trotz vieler Opfer wurde es erst 1993 sicherer Der laxe Umgang mit den Kindern im Auto forderte in Ost und West viele Opfer. Vor der Deutschen Einheit starben in der DDR pro Jahr etwa 30 Kinder in Pkw, weil sie nicht ausreichend gesichert waren, berichtete das Magazin „Der Spiegel“ Anfang der 90er Jahre. Der Westen Deutschlands war deutlich besser motorisiert, sodass es auch mehr Unfälle und mehr Opfer gab. 1986 starben 90 Kinder als Insassen bei Autounfällen. Vier Jahre später waren es bereits 140. Und doch gab es bis 1992 in Gesamtdeutschland noch nicht einmal eine in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Gurtpflicht für Kinder unter 12 Jahren. Den Durchbruch in Sachen Kinder-SicherheitimAuto gab es erst imJahr 1993. Seitdem ist im Paragraf 12 der StVOvorgeschrieben: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,die kleiner als150 cm sind,dürfen in Kraftfahrzeugenauf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungenfür Kinder benutztwerden.“Mittlerweile ist der Kindersitz für Eltern eher eine Frage der Sicherheitswünsche und des Geldes. Zwischen 30 und 450 Euro ist alles machbar. Kontaktzum Autor f.wilhelm@nordkurier.de

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