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SEITE 6 FREITAG, 29.

SEITE 6 FREITAG, 29. SEPTEMBER 2017 Die Sirene des Krankenwagens ist schon von Weitem zu hören. Die Autos sollten dann allerdings schon eine Rettungsgasse gebildet haben. FOTO: MIRKOGRAUL - FOTOLIA.COM RETTUNGSGASSE Richtig Platz machen Eine Rettungsgasse entscheidet über Leben. Doch aktuelle Beispiele zeigen, dass viele Autofahrer da Nachholbedarf haben. Nicolas Tobaben bildet bei der Johanniter-Unfall-Hilfe Rettungskräfte aus und weiß, wie es richtig geht. Robin Peters hat mit ihm gesprochen. Wo wird eine Rettungsgasse gebildet? Regelungen zur Rettungsgasse auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es hierzulande seit 1971. Dabei gilt für zweispurige Straßen: linke Spur nach links und die rechte Spur nach rechts. Bei drei Spuren sollte eine Gasse zwischen der linken Spur und der mittleren Fahrspur gemacht werden. Vier Spuren führten zu Problemen, weil es nötig war, in der Mitte der Fahrspur eine Gasse zu bilden. Nach dieser Regelung hätten die zwei Linken nach links und die zwei Rechten nach rechts gemusst. Seit Dezember 2016 gibt es folgende Neuregelung: Bei mehr als zwei Spuren muss die linke Spur immer möglichst weit nach links und alle anderen nach rechts fahren. Es gibt als Merkbild die Rechte-Hand-Regel. Die linke Fahrspur wäre in diesem Fall der Daumen. Der spreizt sich nach links ab. Alle anderen spreizen sich nach rechts ab. In der Mitte zwischen Daumen und Zeigefinger wäre demnach die freie Gasse. Ordnet man sich erst, wenn das Martinshorn ertönt? Nein. Dann ist es nach der Straßenverkehrsordnung und für uns als Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Räumfahrzeuge zu spät. Bereits wenn die Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden, wird eine Rettungsgasse gebildet. Die Schrittgeschwindigkeit ist eine rechtliche Grauzone. Es gibt verschiedene Rechtsprechungen in Deutschland, die die Schrittgeschwindigkeit irgendwo zwischen 3,5 und 15 Kilometer pro Stunde verorten. Manche sagen, Schrittgeschwindigkeit kann ich mit einem normalen Tacho beim Auto gar nicht messen, weil alles unter 10 nicht angezeigt wird. Grundsätzlich sollte man aber langsamer als 10 Kilometer pro Stunde sein. Wo muss ich als Autofahrer besonders aufpassen? Schwierig wird es für den Autofahrer bei Einmündungen wie Autobahnauffahrten. Dort muss eine Lücke bleiben. Der Beschleunigungsstreifen muss frei gehalten werden, denn das Hilfsfahrzeug muss vom Streifen – schlimmstenfalls über drei Spuren – in die Rettungsgasse hineinkommen. Wenn Autobahnen über ein Autobahndreieck zusammengeführt werden, wenn also mehrere Spuren aufeinandertreffen, wird es knifflig. Dann kommen von links zwei Spuren und von rechts zwei Spuren. Die Autobahn, die von links auf das Dreieck zuströmt, hat schon ihre eigene Rettungsgasse. Deshalb muss eine Verbindung zwischen beiden Rettungsgassen geschaffen werden. Es wird kritisch, wenn der Pannenstreifen mitbenutzt wird und einzelne Autofahrer ihn zum Fahren benutzen. Der Seitenstreifen ist nicht zum Befahren gemacht und freigegeben. Ich muss immer mit Rücksichtnahme fahren. Wenn jeder daran denkt, sollte es klappen. Was darf ich auf keinen Fall tun? Ganz schlimm ist das Befahren der Rettungsgasse. Es gilt innerhalb der Rettungsgasse außerdem ein Überholverbot. Die Autos werden – auch wenn sie langsam fahren – verkehrsrechtlich wie eine Kolonne bewertet. Das bedeutet: Wenn der Verkehr langsam fährt und jemand an der Rettungsgasse vorbeifährt, obwohl er kein Einsatzfahrzeug ist, wird das als rechts Überholen bewertet. Also falsch. Und das wird dann natürlich auch geahndet. Das Nichtbilden der Rettungsgasse, wo Bedarf besteht, ist eine Ordnungswidrigkeit. Man sollte wirklich mit gesundem Menschenverstand handeln. Ich muss mir immer überlegen, dass es einen Grund gibt, warum der Verkehr steht. Es kann sein, dass von hinten jemand kommt, dem ich Platz lassen muss. Alles, was dagegen spricht, darf ich nicht tun. Darf ich mein Auto im Stau verlassen? Nein. Ganz sicher nicht. Man darf das Auto nicht verlassen. Im Gegenteil, es wird sogar als Störung des Straßenverkehrs gewertet, wenn man eine Tür öffnet, die dann in die freie Gasse hineinragt. Manchmal ist es heiß im Auto und man würde gerne mal an die frische Luft gehen. Aber es muss in irgendeiner Form sichergestellt sein, dass das Fahrzeug jetzt sofort – und den Bedarf kann ich als Privatperson im Pkw überhaupt nicht bewerten – noch ein Stück mehr zur Seite fahren kann. Deswegen muss der Fahrer im Auto sein. Mit welcher Strafe muss ich bei Fehlverhalten rechnen? Die Rettungsgasse nicht zu bilden, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die kann sanktioniert werden. Dafür muss man aber erst angezeigt werden. Das Verfahren ist letztlich teurer als die Strafe. 20 Euro stehen in Deutschland im Bußgeldkatalog. Parallel dazu kann ich mit dem Gegen-die-Rettungsgasse-Agieren dafür sorgen, dass die Lebensgefahr für das Unfallopfer größer wird. Ich argumentiere aber nicht nur deswegen für die Rettungsgasse. Denn jeder ist sich selbst der Nächste, auch im Straßenverkehr: Wenn ich eine Rettungsgasse bilde und die Einsatzkräfte schnell durchkommen, dann ist die Fahrbahn auch schnell wieder frei, und ich kann weiterfahren. Worauf muss ich im Ausland achten? Dort muss man mit höheren Nicolas Tobaben FOTO: JOHANNITER/LEA DENZER Strafen rechnen. In Österreich gibt es seit 2012 ein Rettungsgassen-System, das unserem im Prinzip entspricht. Es wurde aber eine riesige Kampagne aufgefahren und die Strafen wurden angepasst. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet dort 726 Euro. Wenn Einsatzkräfte behindert werden oder die Rettungsgasse befahren wird, liegt die Strafe bei 2180 Euro. Wenn dann noch eine Straßenverkehrsgefährdung dazukommt, kann es sich bis zu einer Gefängnisstrafe steigern. Kontakt zum Autor r.peters@nordkurier.de SO BILDEN SIE EINE RETTUNGSGASSE 1 2 3 1 2 3 FOTO: FOTOHANSEL - FOTOLIA.COM

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