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SEITE 10 FREITAG, 29.

SEITE 10 FREITAG, 29. SEPTEMBER 2017 TIPPS ZUM GEBRAUCHTWAGEN-KAUF Jeder dritte Tacho ist manipuliert Wenn ein Neuwagen die ersten Kilometer fährt, verliert er mehrere Tausend Euro an Wert. Ein guter Grund, sich für einen Gebrauchten zu entscheiden. Doch wo ist der Kauf am sichersten? Worauf sollte man achten? Das erklärt Christian Hieff vom ADAC im Gespräch mit Marie Krüger. Ist es besser in einem Autohaus oder von Privatleuten zu kaufen? Wer einen Gebrauchtwagen von Privatleuten kauft, kommt möglicherweise günstiger weg, da derjenige die sonst anfallende Händlermarge nicht mitbezahlen braucht. Der Nachteil ist allerdings, dass ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen kann. „Das wird im Normalfall auch gemacht“, sagt Christian Hieff, Sprecher des ADAC Hansa. In den gängigen Vordrucken für Kaufverträge, wie sie beispielsweise der ADAC auf seiner Internetseite anbietet, seien entsprechende Passagen enthalten. Bei arglistiger Täuschung sieht es allerdings anders aus: Verkauft ein Privatmann jemandem einen Unfallwagen als unfallfrei oder dreht am Kilometerstand und der Käufer kann ihm das später nachweisen, muss der Verkäufer haften. Ein gewerblicher Verkäufer muss seinen Kunden in jedem Fall eine Sachmängelhaftung von mindestens einem Jahr gewähren. Es ist also unter Umständen teurer, aber sicherer bei einem Händler zu kaufen. Umfasst die Sachmängelhaftung alle Schäden? Gängige Verschleißteile sind nicht von der Sachmängelhaftung gedeckt. Wenn etwa ein halbes Jahr nach dem Kauf der Bremsbelag abgefahren ist, kann sich der Kunde nicht darauf berufen, sondern muss die Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Genauso verhält es sich beispielsweise mit Reifen oder Zahnriemen. Der Käufer muss bei einer Sachmängelhaftung generell nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. „Bei Rost zum Beispiel ist es relativ klar, dass das betreffende Teil am Auto schon beim Kauf nicht in Ordnung gewesen sein kann“, sagt Christian Hieff. Kann ich mich zusätzlich absichern? Manche Händler bieten ihren Kunden zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an. Das ist nichts anderes als eine Versicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. Der Vorteil ist, dass der Mangel nicht unbedingt schon vor dem Kauf bestanden haben muss. In der Regel reicht es, wenn er innerhalb der Garantiezeit auftritt. Der Käufer müsse sich allerdings bewusst machen, dass auch diese Versicherung nicht alle Reparaturen vollumfänglich bezahlt, sagt der ADAC-Sprecher. Gehe beispielsweise der Motor kaputt, bekomme der Autobesitzer keinen neuen Motor bezahlt, sondern lediglich einen bestimmten Betrag abhängig vom Baujahr und der Laufleistung des Gebrauchtwagens. „Bei einem Auto, das fünf Jahre alt und 120 000 Kilometer gelaufen ist, müsste ich noch eine Menge draufzahlen, damit ich es weiter fahren kann.“ Es bleibt also immer ein gewisses Restrisiko bei einem Gebrauchten. Wie gehe ich bei der Besichtigung am besten vor? Generell sollte man sich das Tipps fürs erste Mal im Auto Von Marie Krüger Eine Testfahrt ist beim Autokauf Pflicht. So lassen sich komische Geräusche und kaputte Extras entdecken. HAMBURG. Bei einer Probefahrt sieht der Gebrauchtwagen-Käufer nicht nur, ob das Auto zu ihm passt. Er kann auch Mängel erkennen. Wichtig ist es, dabei selbst am Steuer zu sitzen. Das Fahrzeug sollte zudem noch nicht warmgefahren sein. Wenn Lenkrad und Sitze abgenutzt sind, sollte ein geringer Kilometerstand den Käufer stutzig machen. FOTO: THOMAS GEIGER Probleme mit der Zündung oder der Benzinversorgung zum Beispiel lassen sich besser bei einem Kaltstart herausfinden, so Christian Hieff, Sprecher des ADAC Hansa. Es ist besser, wenn das Radio zunächst ausgeschaltet bleibt, damit ungewöhnliche Geräusche auffallen. Auf unebenen Wegstrecken beispielsweise ist zu hören, ob das Fahrwerk in Ordnung ist. Alle Gänge sollten durchgeschaltet und die Lenkung getestet werden. „Nach einem Blick in den Rückspiegel sollte der Probefahrer auch mal kräftiger auf die Bremse treten, um zu schauen, ob sie richtig funktioniert“, sagt Christian Hieff. Der Tüv Nord rät, auch mal schneller zu fahren und etwa darauf zu achten, ob Vibrationen am Lenkrad zu spüren sind und ob das Auto in der Spur bleibt. Später ist es zu empfehlen, alle Extras zu testen: Radio, Lautsprecher, Klimaanlage, Navigationssystem, Fensterheber. Fahrzeug bei Tageslicht und im trockenen Zustand anschauen. Denn sonst sind etwa Lackschäden nicht so einfach zu erkennen. Käufer sollten die Karosserie, die Beleuchtungsanlage, die Reifen, den Motorraum und den Innenraum aufmerksam betrachten und auf Beschädigungen oder Auffälligkeiten achten. Und eine Probefahrt sollte jeder machen, bevor er ein Auto kauft. Wer sich mit Kfz-Technik nicht auskennt, sollte einen sachkundigen Verwandten, Freund oder Bekannten mitnehmen. Christian Hieff empfiehlt auch, sich vorher zu erkundigen, ob das Fahrzeugmodell einen Zahnriemen besitzt und welche Wechselintervalle dort üblich sind. Steht der Wechsel nämlich bald an, muss der Käufer in nächster Zeit ein paar Hundert Euro Verschleiß-Reparaturkosten einkalkulieren. Wie lassen sich Manipulationen erkennen? „Schätzungen zufolge wurde jeder dritte Tacho zurückgedreht“, sagt Christian Hieff vom ADAC Hansa. Das herauszufinden sei nicht so einfach, es gibt aber ein paar Indizien. Etwa dass der Zustand des Autos nicht zum Kilometerstand passt. Sind also Lenkrad, Sitze und anderes Interieur besonders abgenutzt, das Auto aber laut Tacho erst wenige Tausend Kilometer gelaufen, kann das auf Manipulation hindeuten. Käufer können außerdem gucken, ob die Laufleistung im Vergleich zu den Angaben im Serviceheft oder auf Zetteln vom Ölwechsel im Motorraum plausibel erscheint. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, denjenigen zu kontaktieren, der das Fahrzeug vor dem Verkäufer besessen hat. Name und Adresse sind im Fahrzeugbrief angegeben. Es wird auch häufig verschleiert, dass ein Gebrauchtwagen einen Unfall hatte, weil damit sein Wert sinkt. Gespachtelte Stellen und Lackunterschiede können ebenso auf einen früheren Unfall hinweisen wie ungleichmäßige Spaltmaße. Auch bei einem frisch gewaschenen Motorraum sollte der Käufer vorsichtig sein, sagt Christian Hieff: „Es kann natürlich sein, dass der Verkäufer das Auto schick machen wollte. Es kann aber auch sein, dass er so Öllecks vertuschen will, indem er vorher alles sauber macht.“ Welche Papiere sollte ich mir vorlegen lassen? Der Verkäufer muss die beiden Zulassungsbescheinigungen aushändigen, als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt. Hat der Gebrauchtwagen eine gültige Tüv-Plakette, sollte sich der neue Besitzer auch die Bescheinigung der Hauptuntersuchung geben lassen. Außerdem ist es immer gut, wenn der Vorbesitzer für das Auto ein Serviceheft geführt hat. Anhand dessen kann der Käufer erkennen, wie oft es gewartet wurde. „Wurde beispielsweise jahrelang der Ölwechsel versäumt, hat der Motor einen höheren Verschleiß“, so der Experte. Rechnungen können zusätzlich größere Reparaturen belegen. Im Kaufvertrag sollten die Angaben des Verkäufers festgehalten werden, etwa dass der Wagen unfallfrei ist, wie viele Kilometer er gelaufen ist und das Baujahr. Was kann ich tun, wenn mich kein Autoexperte zur Besichtigung begleiten kann? Für Käufer, die auf Nummer sicher gehen wollen, gibt es spezielle Gebrauchtwagenuntersuchungen. Die bietet der ADAC an, aber auch die Prüforganisationen Tüv und Dekra. Dabei wird das Fahrzeug auf die Hebebühne genommen und von einem Profi umfangreich durchgecheckt. „Unsere Untersuchung hat über 200 Prüfpunkte und kostet 65 Euro“, sagt der ADAC-Sprecher. Es wird beispielsweise die Abgasanlage überprüft, die Stoßdämpfer getestet und geschaut, ob das Auto Flüssigkeiten verliert. Wer die Untersuchung in Anspruch nehmen möchte, muss sich mit dem Verkäufer einigen. Den Gebrauchten sollte man sich unbedingt bei Tageslicht anschauen. Christian Hieff FOTO: ADAC HANSA „Sperrt dieser sich allerdings komplett dagegen, würde ich misstrauisch werden. Das ist ein Zeichen, dass er etwas zu verbergen hat.“ Übrigens: Eine frische Tüv- Plakette ist keine Garantie, dass das Auto einwandfrei ist. Das bedeutet zwar, dass der Käufer in den nächsten zwei Jahren keine Kosten für die Hauptuntersuchung einplanen muss. „Wir haben aber regelmäßig Autos bei unseren Untersuchungen, die Tüv bekommen haben, aber in einem schlechten Zustand sind“, warnt Christian Hieff. Was ist der Alte noch wert? Eine einfache Formel dafür gibt es nicht. Um den Wert eines Gebrauchtwagens herauszufinden, helfen Datenbanken wie die des ADAC. Außerdem können Käufer die Daten ihres potenziellen neuen Autos bei Verkaufsplattformen im Internet eingeben oder nach ähnlichen Fahrzeugen in Zeitungsannoncen suchen. Auf diese Weise bekommen sie ein Gefühl für die Preise am Markt. Für den letztendlichen Wert spielen neben Modell, Laufleistung und Baujahr aber auch der Zustand, die Anzahl der Vorbesitzer oder ein vorhandenes Serviceheft eine Rolle. FOTO: SEBASTIAN KAHNERT

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