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Lehrstellenkurier

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Seite 12 Lehrstellen

Seite 12 Lehrstellen Kurier Freitag, 19. Oktober 2018 Die Suche nach einer Schule ist vergleichbar mit der nach einem Ausbildungsbetrieb, allerdings sind die Auswahlmöglichkeiten oft nicht ganz so groß. Gerd Roser, Referatsleiter bei der Kultusministerkonferenz Eine schulische Ausbildung absolvieren künftige Altenpfleger ebenso wie Hebammen oder Heilerziehungspfleger. Foto: © nd3000 - Fotolia.com Für welche Berufe gibt es die schulische Ausbildung? „Das sind oft Berufe, für die es keine duale Ausbildung gibt“, sagt Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit. Eine wichtige Rolle spielen Berufsfachschulen vor allem für Gesundheitsberufe und im sozialen Bereich, für angehende Erzieher und Altenpfleger genau wie für Ergo- oder Physiotherapeuten. Wer Dolmetscher oder Fremdsprachenkorrespondent werden will, geht in aller Regel auch zur Berufsfachschule, genau wie angehende technische Assistenten sowie verschiedene Musiker und Künstler. Sind alle Berufsfachschulen gleich? Nein, aus drei Gründen. Erstens gibt es je nach Job und Branche erhebliche Unterschiede, was die genaue Ausgestaltung der Ausbildung angeht. Zweitens ist Bildung Ländersache, in jedem Bundesland gelten deshalb etwas andere Regeln für Berufsfachschulen. Es gibt aber einheitliche Rahmenlehrpläne beziehungsweise Ausbildungsordnungen. Und drittens existieren nicht nur öffentliche Berufsfachschulen, sondern auch welche in privater Trägerschaft. In manchen Berufen sind die sogar klar in der Überzahl. Schwangerschaft: Wer weiß, dass ein Baby unterwegs ist, sollte den Ausbildungsbetrieb zügig informieren. Denn der muss dann die strengen Vorschriften rund um So funktioniert die schulische Ausbildung Was muss ich mitbringen? Grundvoraussetzung für die Zulassung ist an den meisten Berufsfachschulen ein mittlerer Schulabschluss. Hinzu kommen laut dem Portal „Azubi.de“, das von der Jobbörse Absolventa betrieben wird, je nach Schule und Job noch andere Voraussetzungen: Gesundheitszeugnisse etwa, vor allem für Jobs in der Pflege. Für manche Ausbildungen müssen Schüler mindestens 16 Jahre alt oder sogar volljährig sein. Und einzelne Ausbildungen haben auch Eignungstests. Arbeitszeit und Arbeitsschutz einhalten. Bewerberinnen müssen potenzielle Ausbildungsbetriebe dagegen nicht auf eine Schwangerschaft hinweisen – und dürfen sogar lügen, wenn man sie danach fragt. Endlich ist die Schule geschafft! Und jetzt? Zurück zur Schule! So läuft es zumindest bei jungen Leuten, die Krankenpfleger werden wollen. Denn in bestimmte Berufe führt nur eine schulische Ausbildung. Und die hat einige Besonderheiten, wie Tobias Hanraths erläutert. Wie funktionieren Bewerbung und Zulassung? „Vom Prinzip her läuft das so wie bei der Studienplatzvergabe“, erklärt Gerd Roser, Referatsleiter Berufliche Bildung bei der Kultusministerkonferenz (KMK). Gibt es mehr Bewerber als Plätze, starten die Schulen ein Vergabeverfahren. Die Details sind dabei immer anders – die schulische Leistung spielt aber fast überall die Hauptrolle, dazu kommen vielleicht Faktoren wie die Wartezeit. Und ähnlich wie Hochschulen haben die meisten Berufsfachschulen auch Härtefallregelungen. Wie finde ich eine Berufsfachschule? Wichtig ist vor allem, rechtzeitig anzufangen: Laut Bundesagentur für Arbeit beginnen die Bewerbungsverfahren in aller Regel etwa ein Jahr vor dem Start der Ausbildung. Wie viel Zeit die angehenden Berufsfachschüler einplanen müssen, hängt ansonsten vor allem vom Angebot vor Ort ab: „Die Mutterschutz: Er funktioniert für Auszubildende so wie sonst auch: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Geburt sind Schwangere beziehungsweise Mütter von der Arbeit befreit. Vor der Geburt ist dieses Beschäftigungsverbot aber nur relativ – auf eigenen Wunsch können Frauen also weiter arbeiten. Kündigungsschutz: Ausbilder dürfen Azubis ohnehin nur außergewöhnlich kündigen, also wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dauerndes Zuspätkommen wäre einer davon. Bei Neu-Müttern ist aber nicht einmal das möglich: Hier gilt ein generelles Kündigungsverbot, während der Schwangerschaft und für die ersten vier Monate nach der Geburt. Suche nach einer Schule ist vergleichbar mit der nach einem Ausbildungsbetrieb, allerdings sind die Auswahlmöglichkeiten natürlich oft nicht ganz so groß“, so Roser. Wie läuft die Ausbildung ab? Unterricht und Theorie stehen an Berufsfachschulen klar im Vordergrund, sagt Roser – in der Regel in Vollzeit und mit festen Klassenverbänden. Was nicht bedeutet, dass es gar keinen Bezug zur Praxis gibt. Wie viele Praktika oder Praxisphasen es gibt, ist aber je nach Schule und Ausbildung ganz unterschiedlich – bis hin zu Extremfällen: „Die Pflegeausbildung zum Beispiel verläuft in der Struktur fast wie eine duale Ausbildung, mit hohem Praxisanteil, nur eben in Gesamtverantwortung der Schule.“ Finanzen: Azubis haben Anspruch auf die gleichen finanziellen Leistungen wie andere Eltern – also Elterngeld, Kindergeld, eventuell ein Kinderzuschlag und Wie lange dauert die Ausbildung? Üblich sind ein Jahr bis dreieinhalb Jahre – wie immer abhängig von Job, Bundesland und Schule. Laut Absolventa ist es aber möglich, die schulische Ausbildung individuell zu verkürzen: Wer zum Beispiel das Abitur mitbringt, muss an manchen Berufsfachschulen nicht ganz so lang die Schulbank drücken wie ein Realschulabsolvent. Was kostet eine schulische Ausbildung? Eine Vergütung bekommen Berufsfachschüler nicht, anders als in der dualen Ausbildung. Stattdessen müssen sie manchmal sogar Schulgeld zahlen – an privaten beziehungsweise freien Berufsfachschulen ist das häufig der Fall. weitere Leistungen. Knifflig wird es in Kombination mit anderen Unterstützungen: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zum Beispiel entfällt in der Elternzeit – stattdessen Es kann aber gut sein, dass sich das in Zukunft ändert, sagt Roser, zumindest teilweise: „Bei den Pflegeberufen und den Erziehern gibt es gerade eine politische Diskussion über die Abschaffung des Schulgeldes.“ Welchen Status haben Schüler einer Berufsfachschule? Wer eine schulische Ausbildung macht, ist Auszubildender. Er oder sie hat also Anrecht auf entsprechende Rabatte oder Vergünstigungen, für Nahverkehrstickets oder Bankkonten zum Beispiel. Und wer während der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnt, kann, wie andere Azubis, auch Bafög beantragen – angesichts der fehlenden Vergütung sicher ein nicht unwesentlicher Vorteil. Mit Kind zum Beruf: Die wichtigsten Regeln für junge Eltern Berufsausbildung mit Kind, geht das überhaupt? Und was ist, wenn Azubis Eltern werden? Grundsätzlich gelten ähnliche Regeln wie für andere Arbeitnehmer auch. Allerdings kommen ein paar Besonderheiten hinzu, wie Experten der Gewerkschaft Verdi erklären. Ein Überblick. Foto: Peter Kneffel muss dann das Sozialamt einspringen. Elternzeit und Teilzeit: Mütter und Väter haben auch als Azubis einen Anspruch auf Elternzeit. Die Ausbildung pausiert währenddessen, verpasste Monate können Eltern also nachholen. Außerdem gibt es je nach Arbeitgeber eventuell die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung: Azubis arbeiten dann weniger Wochenstunden, dafür verlängert sich die Ausbildungszeit etwas, maximal allerdings um ein Jahr. NBS NBN SZS AZ AZD HZ PAZ DZ MZ MST MSM PZ TZ

Freitag, 19. Oktober 2018 Lehrstellen Kurier Seite 13 Jetzt schon für die Rente sparen? Azubis müssen nicht gleich für das Alter sparen. Es ist auch sinnvoll, erst mal eigene Bedürfnisse zu befriedigen. foto: M. Wüstenhagen Von Falk Zielke Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto besser – so lautet ein fast banaler Grundsatz. Sollten also Azubis gleich von Beginn an sparen? Die Antwort: Nicht unbedingt. Aber wenn doch, dann hilft vielleicht sogar der Chef. Stuttgart. Das erste selbst verdiente Geld auf dem Konto ist für die meisten Azubis ein gutes Gefühl. Endlich auf eigenen Füßen stehen, endlich nicht mehr am Portemonnaie der Eltern hängen. Doch mit der Unabhängigkeit wächst auch die Verantwortung, zum Beispiel für die eigene Altersvorsorge. Aber müssen Azubis wirklich gleich mit Beginn der Ausbildung Geld für die Rente beiseitelegen? „Nein, müssen sie nicht“, findet Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg in Stuttgart. „Denn ob das wirklich notwendig ist, hängt immer vom Auge des Betrachters ab.“ Altersvorsorge sei zwar wichtig, aber nicht immer der erste Punkt, der abgehakt werden muss. „Wenn Sie zum Beispiel ein Auto brauchen, um zum Ausbildungsbetrieb zu fahren, kann das für Sie ein besseres Sparziel sein.“ Ein weiterer wichtiger Punkt: „Sie müssen erst mal einen Notgroschen beiseitelegen“, rät Nauhauser. Denn wenn das erste Auto mal in die Werkstatt muss, können oder wollen vielleicht nicht gleich die Eltern einspringen. Wichtig: „Das Geld sollte sicher angelegt werden.“ Oder anders gesagt: Am besten auf einem Tagesgeldkonto. „Auch wenn es dafür im Moment nicht viel Zinsen gibt.“ Groß ist der finanzielle Spielraum für die Altersvorsorge bei Auszubildenden ohnehin meist nicht. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2017 in Deutschland im Gesamtdurchschnitt bei 876 Euro pro Monat. Wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, sind die Unterschiede im ersten Ausbildungsjahr dabei durchaus groß. Die gute Nachricht: Azubis müssen für den Vermögensaufbau nicht unbedingt etwas von ihrer knappen Ausbildungsvergütung abzweigen. „Viele Betriebe bieten vermögenswirksame Leistungen“, erklärt Nauhauser. Dieses Geld zahlen Chefs zusätzlich zum Lohn, je nach Branche monatlich bis zu 40 Euro. Sechs Jahre wird in den VL-Vertrag eingezahlt, am Jahresende darauf kann der Sparer an sein Geld. VL-Verträge gibt es unter anderem als Banksparplan, Bausparvertrag oder als Aktienfondssparplan. Beste Renditechancen bieten nach Ansicht der Stiftung Warentest Aktien. Sparer müssen allerdings mit Rückschlägen an den Börsen rechnen. Ein langer Atem hilft hier gegen Verluste. Der VL-Fondssparplan muss nach sieben Jahren nicht zwingend aufgelöst werden. Wer eine Schwächeperiode am Aktienmarkt erwischt, sollte möglichst auf eine Erholung der Kurse warten und dann bei höheren Kursen verkaufen, raten die Experten. Durch ihr meist geringes Einkommen haben Azubis zusätzlich Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Die Zulage von bis zu 80 Euro pro Jahr wird gezahlt, wenn Beschäftigte im Jahr weniger als 20 000 Euro verdienen. Bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren sind es 40 000 Euro. Hat der Sparer einen Bausparvertrag als vermögenswirksame Leistung abgeschlossen, liegt die Einkommensgrenze bei 17 900 Euro (35 800 Euro bei Verheirateten). Hier gibt es 43 Euro im Jahr dazu. Wann sich betriebliche Vorsorge lohnt Aktienfonds sind auch aus Sicht von Niels Nauhauser meist die beste Wahl für den Vermögensaufbau. „Riester- Verträge sind oft unrentabel“, urteilt der Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite der Verbraucherzentrale. „Und betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nur, wenn der Chef 30 Prozent oder mehr dazuzahlt.“ Ein wichtiger Punkt: „Das Geld ist bis zum Renteneintritt weg.“ Für Azubis bedeutet das schon mal 40 Jahre. Wer keinen VL-Vertrag abschließen kann oder will, kann auch selber einen Fondssparplan abschließen. Möglich ist das oft schon ab einem Monatsbetrag von 25 Euro. Geeignet hierfür sind börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs. Auch hier gilt: „Das eingesetzte Geld sollte allerdings längerfristig investiert werden, damit man in Krisenzeiten nicht gezwungen ist, Verluste zu realisieren“, sagt Nauhauser. Die Erfahrung zeigt: Selbst nach schweren Rückschlägen hat sich der weltweite Aktienmarkt immer wieder erholt. Eine Berechnung der Stiftung Warentest zeigt allerdings, dass das durchaus seine Zeit braucht. Anzeige Bei uns bist du genau RICHTIG! © Neuwoges Kauffrau/-mann für Büromanagement Kaufleute für Büromanagement erledigen alle kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Arbeiten in Betrieben verschiedener Wirtschaftszweige und Branchen. Eingesetzt werden sie in der allgemeinen Verwaltung oder im Sekretariat, in der Buchhaltung und in der Personalabteilung. Freie Ausbildungsplätzefür das Jahr 2019 Mehrfach ausgezeichnet. Praktisch unschlagbar! Du bist heimatverbunden und möchtest nicht als Weltenbummler deinen Traumjob finden? Dann bist du bei uns genau RICHTIG! Die Immobilien Dienstleistungsgesellschaft Neubrandenburg mbH koordiniert als Ausbildungsunternehmen die konzerninterne Ausbildung für die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) und ihre Tochterunternehmen. Die Bewerbungsfrist für das kommende Jahr 2019 begann am 1. September und endet am 30. November 2018. 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