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Lehrstellenkurier_2020_01_31

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Seite 10 Lehrstellen Kurier Freitag, 31. Januar 2020 Wer profitiert vom Azubi-Mindestlohn? Von Iris Leithold 515 Euro Vergütung – das klingt wenig, doch viele Azubis in MV bekommen von ihrer Firma nicht einmal das. Ein neues Gesetz zieht nun eine Untergrenze ein. Die ersten Branchen reagieren. Schwerin. Friseure, Töpfer, Heizungsmonteure: Viele Azubis in Mecklenburg-Vorpommern bekommen von ihren Firmen weniger als 515 Euro im Monat, gerade im ersten Ausbildungsjahr. Das soll sich 2020 ändern. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Berufsausbildung wird eine Untergrenze von 515 Euro im Monat eingezogen. Sie gilt für alle, die 2020 eine Ausbildung beginnen – es sei denn, ein Tarifvertrag legt niedrigere Vergütungen fest. Dann gelten diese. Wie sieht es nun zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern aus? Wer im Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikhandwerk lernt, bekommt im ersten Lehrjahr bislang laut Tarifvertrag 420 Euro im Monat – ein Fall für die neue Mindestvergütung. Der Verband reagiert. „Wir haben aufgrund der neuen Regelung den Tarifvertrag zum 31. Dezember 2019 auslaufen lassen, um nicht tariflich unterhalb der gesetzlichen Grenze zu liegen“, sagt der Geschäftsführer des Fachverbandes Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik (SHK) in Mecklenburg-Vorpommern, Kay Wittig. Die Azubis sollen bereits ab 1. Januar mindestens 515 Euro bekommen, auch wenn sie ihre Ausbildung davor begonnen haben. „Wir empfehlen ausdrücklich die Umsetzung ab dem 1. Januar 2020 für ausnahmslos alle Auszubildenden“, sagt Wittig und weist darauf hin, dass auch über Tarif bezahlt werden könne. „In der SHK-Branche zahlen viele Unternehmen auch heute schon deutlich mehr.“ Viele Azubis im Norden bekommen bislang weniger als 515 Euro im Monat, gerade Friseure im ersten Ausbildungsjahr. Foto: Bernd Wüstneck Mindestlohn gibt es nun auch für Azubis. Omnibusunternehmen setzen Regelung um Auch der Verband Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen setzt nach Rücksprache der Tarifpartner schon seit Jahresbeginn das Gesetz um. „Die Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt ab dem 1. Januar 2020 von derzeit 480 Euro auf 515 Euro pro Monat“, sagt Verbandschef Dieter Post. Für die anderen Ausbildungsjahre werde eine gleiche Entgeltanpassung vorgenommen. Im Metallhandwerk steigt der Tarif hingegen erst zum 1. August 2020, zum Beispiel im ersten Ausbildungsjahr von jetzt 500 auf dann 525 Euro im Monat. Den größten Sprung nach vorn dürften Azubis im Friseurhandwerk machen. Darauf freut sich die Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes des Friseur und Kosmetik MV, Gabriela Glävke-Münkwitz. In anspruchsvollen Salons liege die Ausbildungsvergütung derzeit bei 250 bis 300 Euro, es gebe aber auch noch Lehrlinge, die mit rund 160 Euro nach Hause gingen, sagt sie. „Ich bin der Meinung, dass es eine Wende in der Berufsausbildung im Friseurhandwerk geben wird, dass wir mehr Azubis bekommen und dass es eine Aufwertung des Berufes gibt.“ Allerdings werde sich die deutlich höhere Ausbildungsvergütung wohl auch in den Preisen für die Kunden niederschlagen – wie schon Foto: Jens Wolf Mehr Geld für viele und neue Titel für manche Abschlüsse Die Bundesregierung will mit dem Mindestlohn die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Jeder, der im Jahr 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr. Ab 2024 soll die Azubi-Mindestvergütung dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen. Wermutstropfen für diejenigen, die heute schon in einer Ausbildung stecken: Sie haben nichts von der Neuregelung. Außerdem sind Ausnahmen von der Mindestvergütung möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Rechnerisch könnten rund 89 000 junge Menschen vom neuen Lehrlings-Mindestlohn profitieren. So viele Azubis verdienten jedenfalls nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Ende 2018 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. In bestimmten Berufen wie dem Friseurhandwerk und vor allem im Osten bekommen Azubis bisher besonders wenig Geld. Gewerkschaften, Grüne und Linke begrüßten die Reform, kritisierten die Höhe des Mindestlohns allerdings als zu niedrig. Auf dem Bau liege der tarifliche Azubi-Lohn im ersten Lehrjahr jetzt schon bei 850 Euro, sagte der Bundesjugendsekretär der IG Bau, Moritz Greil. Die Reform sieht weitere Neuregelungen vor: Azubis sollen künftig einen Anspruch auf einen freien Lerntag vor Prüfungen haben, an dem sie nicht im Ausbildungsbetrieb erscheinen müssen. Geplant sind zudem neue Titel nach einer Weiterbildung. Ein Bäcker, der seinen Meister macht, soll zusätzlich auch den Titel „Bachelor Professional“ bekommen, um mehr internationale Vergleichbarkeit herzustellen und um laut Bundesbildungsministerium zu zeigen, dass die berufliche Fortbildung und das Studium gleichwertig seien. 2015 bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Manchen Handwerker könnte das neue Gesetz überfordern, fürchtet der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, Jens-Uwe Hopf. „Die ab 2020 geltende Mindestausbildungsvergütung wird für den handwerklichen Mittelstand zu Mehrkosten führen“, sagt er. Derzeit lägen die Kosten für eine dreijährige Ausbildung im Handwerk durchschnittlich bei rund 16 500 Euro. „Vor allem in einigen traditionellen Berufen wie Keramiker sowie insbesondere in kleineren Handwerksbetrieben in den ländlichen Regionen werden diese höheren Kosten schwer zu leisten sein, sodass zu befürchten ist, dass dann viele Handwerksbetriebe nicht mehr ausbilden können.“ Angehende Floristen oft unter der Mindestgrenze Unter der Mindestvergütung liegen zum Beispiel viele Floristen. In Ostdeutschland beträgt die tarifliche Ausbildungsvergütung ab 1. Januar 2020 im ersten Lehrjahr 425 Euro, im zweiten 465 Euro und im dritten Lehrjahr 525 Euro. Daran will sich der Fachverband Deutscher Floristen auch halten. Andernfalls seien Betriebsschließungen zu befürchten, sagt Nicola Fink von dem Verband. Der Tarifvertrag gelte bis Ende 2020. Wie viele der rund 19 000 Auszubildenden in MV von der Mindestausbildungsvergütung profitieren, kann DGB-Jugendbildungsreferent Friedrich Gottschewski nicht sagen. Nach Erhebungen des DGB lag die durchschnittliche Vergütung im ersten Lehrjahr in MV 2018 bei 591 Euro, über alle Ausbildungsjahre hinweg bei 649 Euro. Damit gehöre MV zu den Ländern mit den niedrigsten Werten bundesweit. Anzeige #DURCHSTARTENINMV Du suchst eine Ausbildungsstelle mit Zukunft ▄ als Industriekaufmann (m/w/d) ▄ als Bauzeichner Hochbau (m/w/d) ▄ als Betonfertigteilbauer (m/w/d) in unserem Betonfertigteilwerk in Neubrandenburg Du hast Interesse und möchtest einen dieser Berufe näher kennenlernen? AUSBILDUNGODER DUALES STUDIUM STARTE IN DEINEZUKUNFTINMV DURCHSTARTEN-IN-MV.DE Eine Fachkräfteinitiative von Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern Ruf deinen zukünftigen Ausbilder doch einfach mal an: +49 395 455 37 20. 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Freitag, 31. Januar 2020 Lehrstellen Kurier Seite 11 Warum Lehrlinge eine Steuererklärung machen sollten Wie wäre es mit etwas extra Geld? Dafür muss man die Steuererklärung machen. Ab 2020 und der Einführung des Azubi-Mindestlohns könnte sich das für junge Leute richtig lohnen. Monika Hillmacher hat Tipps zusammengestellt. Was bringt mir eine Steuererklärung? Einkommensteuererklärung, nein danke. Das hört Stefan Bärenz öfter, wenn er mit Azubis spricht. Er ist Ausbildungsberater bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und deshalb auch Anlaufstelle für Fragen rund um Geld und Steuern. Er schätzt, dass höchstens zehn Prozent der Auszubildenden eine Steuererklärung abgeben. Das nicht zu tun, hält Bärenz für falsch. Zwar bekommt man vielleicht nur 25 oder 50 Euro zurück – das ist aber immerhin etwas. Schüler lernen aus Sicht von Experten zu wenig über Geldthemen. „Ökonomische Unterrichtsinhalte spielen in der Schullandschaft eine zu geringe Rolle“, sagte der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz- Peter Meidinger. „An vielen Schulen werden sie fachfremd unterrichtet, weil ausgebildete Lehrer dafür fehlen.“ Für das Unterrichten ökonomischer Zusammenhänge brauche es aber Experten. „Das kann kein Politiklehrer nebenbei unterrichten.“ Schuldnerberater empfehlen Lehrern, mehr mit Praxisbeispielen zu arbeiten – zum Beispiel Mobilfunkverträge durchzugehen. „Finanzbildung als Teil der ökonomischen Grundbildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung, der erst relativ spät in den Fokus von Schule gerückt ist“, sagte Meidinger. Zahle ich denn überhaupt Steuern? Einkommensteuer zahlt derjenige, dessen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt für 2019 bei 9168 Euro, für 2020 bei 9408 Euro. Normalerweise bleibt die Azubi-Vergütung unter diesen Grenzen. Ein Blick auf die vom Arbeitgeber ausgestellte Jahressteuerbescheinigung oder den monatlichen Gehaltszettel zeigt, ob der Betrieb für den Azubi nicht doch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer ans Finanzamt abgeführt hat. Das kann passieren, wenn der Ausbildungsbetrieb zusätzlich zur Vergütung zum Beispiel Weihnachtsgeld oder einen Bonus zahlt. Wurden Steuern abgeführt, können Azubis sich dieses vom Betrieb weitergeleitete Geld über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen. Die Steuererklärung ist in der Regel freiwillig. Ausnahme: Wer über bestimmten Einkommensgrenzen liegt, wird vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. Steuerpflichtig können Azubis beispielsweise dann sein, wenn sie nicht allein ihre Vergütung bekommen, sondern darüber hinaus aus Opas Erbe Experten: Schüler lernen zu wenig über Geld oder einer Schenkung Einkünfte erzielen. Wie macht man die Steuererklärung? Auszubildende müssen nur eine verkürzte Steuererklärung machen, erläutert Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das gehe deutlich schneller – etwa 20 Minuten – und einfacher als der sonst noch erforderliche Rest. Das Formular lässt sich im Internet, zum Beispiel auf einer Seite des Bundesfinanzministeriums, herunterladen. Es wird am Computer ausgefüllt und über das Portal „Elster“ elektronisch ans Finanzamt gesendet. Das Portal bietet nicht nur Hilfe an, sondern prüft die Erklärung vor dem Versand auch auf Plausibilität. Zugang und Nutzung von Elster sind kostenlos. Belege müssen zwar noch gesammelt, aber nicht mehr ans Finanzamt geschickt werden – außer die Azubis sammeln am besten Belege. Mit einer Steuererklärung bekommen sie dann vielleicht einen Teil des gezahlten Geldes zurück. FOTO: Christin Klose, Illustration: © spiral media_FOTOLIA.COM „Dabei ist es ein wichtiger Teil neben Bereichen wie sprachlicher und musischer Bildung.“ Auch der Schuldnerberater Frank Wiedenhaupt sieht Handlungsbedarf. „Die Welt ist komplizierter geworden“, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. „Es kommen spürbar immer mehr junge Menschen in die Schuldnerberatungsstellen. Ein häufiger Satz ist dann: Hätte ich das doch nur früher gewusst.“ Wiedenhaupt schlägt vor: „Man könnte im Deutschunterricht ja mal einen Mobilfunkvertrag durchgehen. In Mathe könnte ein Inkassoschreiben durchgegangen werden, oder man könnte Zinsberechnungen machen. Oder die Frage stellen, ob ein Prepaid-Handy günstiger ist als ein Vertrag.“ Behörde fordert dazu auf. Mit dem elektronischen Versand der Steuererklärung fällt die früher übliche handschriftliche Unterschrift unter der Steuererklärung inzwischen auch weg. Geht das auch einfacher? Es gibt private Softwareanbieter, die Unterstützung bei dem Ausfüllen der Steuerformulare anbieten. Solche Angebote sind häufig kostenpflichtig. Auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten Rat und Unterstützen gegen Gebühr. Minderjährige Azubis dürfen sich selbstverständlich von ihren Eltern helfen lassen. Aber: „Erstattungen stehen in der Regel dem Auszubildenden selbst zu“, so die Bundessteuerberaterkammer. Es sei denn, es geht um die von Eltern in Abzug gebrachten Abgaben. Was kann ich anrechnen lassen? In ihrer Steuererklärung können Auszubildende zum Beispiel Werbungskosten geltend machen. Dazu gehört, was mit der Ausbildung zusammenhängt. „Bücher für die Berufsschule, Bewerbungskosten, Fahrkosten zum Betrieb, Arbeitskleidung, Werkzeug“, listet Lothar Herrmann von der Hessischen Steuerberaterkammer auf. Die Werbungskostenpauschale beträgt 1000 Euro. „Mit Büchern bis zu 300 Euro und dem Jobticket kommt man nicht über die Pauschale“, schätzt Herrmann. Nicht absetzbar sei, „was der Arbeitgeber erstattet oder stellt“. Das können sowohl Arbeitsmittel als auch Fahrtkosten sein. Die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Ausbildungsort fernab von Zuhause ist ebenfalls absetzbar. Auch lange Abwesenheit von Daheim, etwa an Berufsschultagen mit weiter Anfahrt oder Fahrten zu anderen, entfernten Firmen-Standorten, erkennt das Finanzamt an. Dann kann eventuell Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Die Erstattungssätze sind nach Zeitstunden gestaffelt. Aber: Kostgeld, das zu Hause lebende Azubis eventuell bei Vater und Mutter abgeben, ist nicht von der Steuer absetzbar. Unter den Sonderausgabenabzug fallen nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer etwa die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung. Den Punkt sollten Azubis mit ihren Eltern absprechen, denn auch sie dürfen diese Ausgaben des Kindes in ihrer Steuererklärung geltend machen. Deshalb empfiehlt Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: „Darauf achten, dass die Sozialbeiträge nicht doppelt angegeben werden.“ Grafik: vecteezy.com Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. Gute Bildung. Von Anfang an! „Wir bilden aus“ Haben Sie Freude am Pflegeberuf? In unseren DRK Altenpflegeheimen „Margarete-Hennig-Haus“ in Templin und Seniorenwohnanlage „Barnimpark“ in Eberswalde können Sie eine Ausbildung zum/zur Altenpfleger/Altenpflegerin absolvieren. Ihr Arbeitgeber mit Herz! Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung an Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. –Personalabteilung Frau Rodwell, Stettiner Str. 5,17291 Prenzlau, Tel.-Nr. 03984/8720-22, Wir präsentieren uns am 31. Januar 2019 zum 20. Tagder Berufe im Oberstufenzentrum Uckermark Prenzlau, Brüssower Allee 97 VOLL BUNT. VOLL HERZLICH. VOLL VITANAS. 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