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Kreisanzeiger Juni 2021

16 |INFORMATIONEN AUS

16 |INFORMATIONEN AUS DER WIRTSCHAFT Antragstellung bis 31. August 2021 Finanzielle Unterstützung für Dorfläden Neben einem breiten Sortiment an Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs bietet der Dorfladen Raum für Austausch und den Schnack zwischendurch in familiärer Atmosphäre. Der Dorfladen ist Einkaufs- und Nachrichtenquelle, Treffpunkt und gerade in kleineren Gemeinden Zentrum des Dorflebens. Mit der Initiative „Neue Dorfmitte“ (NDM) unterstützt die Landesregierung Initiativen vor Ort bei der Sicherung oder Wiederherstellung solcher Dorfmittelpunkte und trägt damit zur Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei. Seit 2011 wurden mit Landes- und EU-Mitteln 48 Dorfläden mit insgesamt 4,2 Millionen Euro unterstützt. Für eine Förderung in Frage kommen: Wirtschaftlichkeitsund Wettbewerbsverträglichkeitsuntersuchungen, investive Baumaßnahmen an Gebäude und Außenanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der Ladeninfrastruktur, Fahrzeuge zur mobilen Versorgung einschließlich Ausstattung. Diese werden mit 90 Prozent der zuwendungsfähigenAusgaben, max.150.000 Euro gefördert. Die Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit ist mit einem ausgefüllten Projektblatt beim Energieministerium MV zu beantragen. Liegt diese vor, muss bei der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 31. August 2021 der Antrag auf Fördermittel nach ILERL MV für eine Zuwendung in 2022 gestellt werden. Informationen und Antragsformulare: http://www.neue-dorfmittemv.de/ Mecklenburgische Seenplatte |Jahrgang 10 |Ausgabe 06/2021 Carsharing in MSE Am 09.06.2021 hat der Landtag MV dem so genannten Carsharing-Förderungsgesetz zugestimmt. Beim Carsharing teilen sich vorher registrierte Personen gemeinsam mehrere Fahrzeuge eines Anbieters und sparen damit die Anschaffung eines eigenen Autos oder Zweitwagens –eine kostengünstige und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug. Das neue Gesetz sieht vor,dass an Carsharing interessierte Städte und Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge bestimmen. Für diese Flächen regelt das Gesetz Voraussetzungen und Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Carsharing-Firma. In einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren erhält ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für maximal acht Jahre. Allerdings muss das Carsharing- Unternehmen, das die Sondernutzungserlaubnis erhält, auch tatsächlich Carsharing anbieten. Andernfalls kann die Entscheidung für die Nutzungsmöglichkeit der ausgeschriebenen Stellplätze zurückgenommen und ein anderer Carsharing-Anbieter gesucht werden. WMSE/AS © metamorw rworks – stock.adobe.com Unterstützung zurWiederaufnahme des Kulturbetriebes in der Seenplatte Der Kreistag hat entschieden: Für Kunst- und Kulturschaffende in der Mecklenburgischen Seenplatte stehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Um Ideen, Projekte und Initiativen zu unterstützen, die möglichst viele Menschen erreichen. Der Herbst 2021 soll landkreisweit kulturell belebt werden. Unterstützt werden u. a. Veranstaltungen im Rahmen des KulturHerbstes; Veranstaltungen und Atelieröffnungen, die wegen des abgesagten KunstOffen- Wochenendes nun stattfinden können; Feste von Städten, Gemeinden und Vereinen. Das können Atelierkonzerte sein, Lesungen, Kleinkunst, Theateraufführungen, Ausstellungen oder Performances. Auch Standgebühren für Stadt-, Dorf-, Vereins- oder Kinderfeste können gefördert werden. Anträge stellen können Kommunen, Vereine, Initiativen, Künstler, Kulturschaffende und Veranstalter. Für die Gewährung einer Zuwendung braucht es einen schriftlichen Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung inklusive Zielstellung und Zielgruppe, Nennung des Durchführungszeitraumes und -ortes sowie eines Kostenund Finanzierungsplans. Aufzuführen ist, ob und welche regionalen Kulturschaffenden einbezogen werden. Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung: –Veranstaltungsort liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte –Angebot ist an viele Menschen gerichtet und möglichst für alle eintrittsfrei –keine kommerziellen Zuwendungszwecke Antragstellung bis 16. Juli 2021: formlos an das Büro des Landrates bzw. an kai.boelstler@lk-seenplatte.de Kontakt: Kai Bölstler, Tel. 0395 570873123 Impressum Kreisanzeiger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Informations- und Mitteilungsblatt Auflage: 150.000 Exemplare Erscheinung: Monatlich FürAnzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Nordkurier Media GmbH & Co. KG. Herausgeberin und verantwortlich für den redaktionellen Teil: Wirtschaftsförderung Mecklenburgische SeenplatteGmbH Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin Geschäftsführung: Sabine K. Lauffer Eingetragen im HandelsregisterNr. HRB 1269 des AmtsgerichtesNeubrandenburg Steuer-Nr.: 079/133/30271 Telefon: 0395 57087 4850 Email: info@wirtschaft-seenplatte.de Redaktion: Anya Schlie Verantwortlich für Informationen der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat Postanschrift:Postfach110264, 17042 Neubrandenburg Tel.: 0395 57087 0 E-Mail: pressestelle@lk-seenplatte.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Nordkurier Media GmbH & Co. KG, Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Leitung: JörgSkorupski Tel.: 0395 4575-320 Kontakt zumgeschäftlichen Anzeigenund Beilagenverkauf: Tel.: 0395 4575-222 E-Mail: mediaberatung@nordkuriermediengruppe.de www.nordkurier-mediashop.de Druck: Nordkurier Druck GmbH & Co. KG Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg Geschäftsführung: Rainer Zimmer,Tel.: 0395 4575-700 MaricaVerjaal,Tel.: 0395 4575-500 Bezug: Verteilung an alle erreichbaren Haushalte desLandkreises Mecklenburgische Seenplatte. Für nicht gelieferte Ausgaben infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Abgabe vonEinzelexemplaren erfolgtdurch denHerausgeber. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte derveröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und die Gestaltung liegen beim Herausgeber.Vervielfältigungen nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Füreine genaue Farbwiedergabe kann produktionstechnisch keine Garantie übernommen werden. Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der nächste Kreisanzeiger erscheintam31.07.2021

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