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Kreisanzeiger - Dezember 2022

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Keisanzeiger Dezember

16 | INFORMATIONEN AUS

16 | INFORMATIONEN AUS DER WIRTSCHAFT Mecklenburgische Seenplatte | Jahrgang 12 | Ausgabe 12/2022 Energie- und Rohstoffkosten Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen Explodierende Energie- und Wärmekosten, gestiegene Preise für Materialien und Rohstoffe, anhaltende Störungen der Lieferketten treffen auf den sich verschärfenden Arbeitskräftemangel – das Land M-V hat, wie auch der Bund, Maßnahmen bereitgestellt, die besonders den Unternehmen des Landes in dieser angespannten Situation unter die Arme greifen sollen. Hier die Maßnahmen noch einmal kompakt zusammengestellt: Entlastungsmaßnahmen M-V Härtefalldarlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen Mit Wirkung zum 14.11.2022 hat M-V ein 10-Millionen-Euro-Programm für Härtefalldarlehen zu Gunsten von Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen gestiegener Preise aufgelegt. Härtefalldarlehen: 10.000 Euro bis max. 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens 100.000 Euro Zuwendung: für max. 60 Monate Zinssatz: 5 Prozent Flexibler Einsatz: für Betriebsmittel oder Investitionen Tilgungsfreie Zeit: bis zu 12 Monate Beantragung: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) Bewilligungsbehörde/Antragsunterlagen: Landesförderinstitut M-V (www.lfi-mv.de) Unternehmenshotline: 0385 588-5588 Entlastungsmaßnahmen Bund Dezemberabschlag – Dezember 2022: Keine Pflicht zur Zahlung vertraglicher Voraus- oder Abschlagszahlungen für Gas (keine Rechnungstellung oder Erstattung der Versorger) – MieterInnen erhalten die Entlastung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung – Berechtigt sind: Haushalte mit Gas- oder Fernwärme, KMU mit Gasverbrauch < 1,5 Mill. Kilowattstunden Gas, unabhängig vom Jahresverbrauch - zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie weitere Bildungseinrichtungen Gaspreisbremse ab Januar 2023 (rückwirkend für Januar und Februar 2023) Für private Haushalte, Vereine, KMU mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch/Jahr – Deckelung Gaspreis bei 12 Cent/Kilowattstunde, Fernwärme bei 9,5 Cent/Kilowattstunde für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches – Restverbrauch zu geltenden Marktpreisen Für Industrie/Krankenhäuser/stationäre Einrichtungen – Deckelung Netto-Arbeitspreis/ Kilowattstunde ab Januar 2023 auf 7 Cent – für 70% des Gasverbrauchs – Restverbrauch zu geltenden Marktpreisen – Zusätzliche Hilfsfonds für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen (12 Mrd. Euro) – Ab 72.000 Euro Jahreseinkommen ist der erhaltene Rabatt steuerpflichtig. Strompreisbremse ab Januar 2023 bis 30.04.2024 – Auszahlung Entlastungsbeträge ab März 2023 Private Verbraucher und KMU – Deckelung Strompreis für 80% des historischen Verbrauchs (gemessen am Vorjahr) bei 40 Cent/ Kilowattstunde – Restverbrauch zu regulären Marktpreisen Mittlere und große Unternehmen > 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – Deckelung des Strompreises für 70% des historischen Verbrauchs bei 13 Cent/ Kilowattstunde – Restverbrauch zu regulären Marktpreisen Übertragungsnetzentgelte: Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2023 auf dem Niveau von 2022 durch Zuschuss von 12,84 Mrd. Euro Steuerermäßigungen – Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas von 19% auf 7% (Oktober 2022 bis 31.03.2024) – Verschiebung des Anstiegs des CO2-Preises für Heizöl, Erdgas und Sprit um 5 Euro auf 35 Euro/ Tonne auf 2024 – Streichung der EEG-Umlage ab 01.2023 Energiepreispauschale – Selbstständige erhielten einen Vorschuss über die Senkung der Steuervorauszahlung Energieintensive Unternehmen: Spitzenausgleich bei Energieund Stromsteuer bis 31.12.2023 Gastronomie: Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer von 7% auf Speisen bis 31.12.2023 Pendlerpauschale – Die Entfernungspauschale für BerufspendlerInnen stieg zum 01.01.2022 bis 2026 auf 38 Cent/Kilometer ab dem 21. Kilometer Homeoffice-und Werbungskostenpauschale – Entfristung der Homeoffice-Pauschale – Steuerpflichtige können bei der EkSt 5 Euro/Tag geltend machen – bis zu 1.000 Euro jährlich ab 2023 (Begünstigung von 200 Homeoffice- Tagen statt wie bisher 120 Homeoffice-Tagen) – Geltendmachung von pauschal 1.200 Euro ohne Beleg in der EkSt Inflationsausgleichsprämie – Steuer- und Sozialabgabenfreie freiwillige Sonderzahlungen bis zu 3.000 Euro von Unternehmen an ihre Beschäftigten Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2022 – Mindestens 10% der Erwerbstätigen vom Entgeldausfall betroffen – Kein Abbau von Minusstunden erforderlich Hilfsprogramme zur Liquiditätssicherung – KfW-Kredithilfen (verlängert bis 31.12.2022) – Energiekostendämpfungsprogramm (verlängert bis 31.12.2022) Insolvenzrecht: Erleichterungen bis 31.12.2023 Mehr Informationen: www.wirtschaft-seenplatte.de/energiekrise Quelle: www.bundesregierung.de Foto: @Maren Winter – stock.adobe.com WMSE/AS

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