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22 ratgeber pflege

22 ratgeber pflege Soziale Leistung & Kompetenz: Die Böser & Briehn Pflege GmbH Geradezu ersticken kann Otto Normalverbraucher in der Papierflut, die heutzutage über ihm zusammenschlägt. Ist es also wirklich notwendig, auch noch eine Vorsorgevollmacht zu verfassen? Aber folgendes kann Jeden treffen: Was passiert, wenn ich einmal etwas nicht mehr selbst entscheiden kann? Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit kommt es häufig dazu - aber die meisten denken vorher nicht an so etwas. Denn dieses Thema ist oft mit negativen Gedanken verbunden. Dennoch geht es um den eigenen freien Willen und die Sicherheit, vorgesorgt zu haben - und das ist dann ein gutes Gefühl. Bei einer Vorsorgevollmacht wird man auf keinen Fall „entmündigt“ oder übervorteilt. Im Gegenteil: sie stellt die künftige Betreuung und Absicherung sicher. Dabei kann der Vollmachtgeber einer vertrauten Person - zum Beispiel einem Angehörigen oder einem Freund - eine Vorsorgevollmacht für folgende Punkte erteilen: Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit; Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten; Behörden; Vermögenssorge; Post und Fernmeldeverkehr; Vertretung vor Gericht; Betreuungsverfügung und Sonstiges. Im Gespräch mit der Person des Vertrauens kann eine solche Vollmacht verfasst werden. Das ist dabei wichtig: Der Vollmachtnehmer sollte den Vollmachtgeber gut kennen und seine Wünsche und Anliegen auch durchsetzen können. Möglich ist ebenfalls, dass der Vollmachtnehmer auch an andere Personen so genannte Untervollmachten erteilt, um die Aufgabengebiete aufzuteilen. Oder er bevollmächtigt generell mehrere Personen. Es gibt sehr gute Formulare dazu im Internet beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, bei Krankenkassen oder auch im Büro der Böser & Briehn Pflege GmbH. „Bei der pflegerischen Versorgung und beim Abschluss von Pflegeverträgen fragen unsere Mitarbeiter immer nach einer Vorsorgevollmacht und sind gern bei der Erarbeitung behilflich“, bietet die Böser & Briehn Pflege GmbH an. Die Vollmacht sollte dem behandelnden Hausarzt und der Krankenkasse vorliegen, damit die Anträge und Verträge zügig bearbeitet werden können. Auch das sollte man wissen: Eine Vorsorgevollmacht braucht nicht bei einem Rechtsanwalt oder Notar verfasst werden. Die Betreuungsbehörde des Landkreises ist bei weiteren Fragen auch gern behilflich. Weitere Infos unter: Böser & Briehn Pflege GmbH Große Grüne Straße 12 in 17192 Waren Telefon: 03991 67 49 420 www.boeser-briehn.de Anzeige

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