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Kompakt Oktober_2016

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

24 im fokus Am 29.

24 im fokus Am 29. August übergab Landesverkehrsminister Christian Pegel (4.v.l.) den Förderbescheid zum Umbau und Modernisierung des Bahnhofs an Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt . ©Thomas Kunsch Beginn des Bahnhofsumbaus Verbesserungen für Bahnreisende bis 2018 Nachdem im Jahre 1864 der Bahnhof Neubrandenburg inBetrieb und der planmäßige Zugverkehr nach Güstrow aufgenommen worden war, entwickelte sich der Bahnhof der Vier-Tore-Stadt in den Folgejahren durch den Bau weiterer Eisenbahnstrecken und Anschlussbahnen zu einem wahren Eisenbahn-Drehkreuz. Jahrzehntelang hielten hier auch Züge, die ihre Start- und Zielpunkte in Skandinavien und Südeuropa hatten. In den 1990er und 2000er Jahren erlebte der Bahnhof Neubrandenburg einen durch die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Umstände verursachten Abstieg, auch wenn die Summe der hier haltenden regionalen Reisezüge zunahm. Durch die Schließung des nördlich der Bahnsteige gelegenen Bahnbetriebswerkes ergab sich nun die Möglichkeit, den lange geforderten Durchstich des Bahnsteigtunnels gen Norden und die Modernisierung der Bahnsteiganlagen in Angriff genommen. Voraussichtlich bis 2018 sollen die entsprechenden Bauarbeiten andauern, nach deren Abschluss sich vor allem für Bahnreisende aus dem Neubrandenburger Norden erhebliche Erleichterung ergeben werden. Thomas Kunsch ©Archiv (3)

atgeber: steuern 25 Die 5häufigsten Fehler bei der Rechnungsstellung Th. Wiethoff, Steuerberater Die Arbeit ist getan, Ihre Leistung erbracht, nun fehlt nur noch eines: die Bezahlung. Damit Geld fließen kann, braucht der Kunde eine Rechnung. Gibt esbei der Rechnung Fehler, kommt eszuZahlungsverzögerungen und die Korrektur erfordert zusätzliche Arbeitszeit. •1:Fehlerbei derRechnungsnummer Das ist der Klassiker: Rechnungsnummer doppelt vergeben? Wer Rechnungen mit „Copy and Paste“ bastelt, vergisstleicht,die Rechnungsnummer zu aktualisieren. Das Finanzamt lässt Ihnen freie Wahl, wie Sie Rechnungsnummern aufbauen. Es besteht jedoch auf zwei Dinge, erstens dass Ihre Rechnungsnummern einem System folgen und zweitens dass es eine Nummer nicht mehrfach geben darf. Es ist also egal, obdie Nummern aus Kürzeln und Zahlen bestehen oder ab 1beginnend durchnummeriertwird. •2:Pflichtangabenvergessen Damit eine Rechnung der Form nach korrekt ist, in allen steuerlichen Belangen mitzählt und beim Kunden zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie die Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers,Rechnungsnummer,Rechnungsdatum,Leistungszeitraum,Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistenden,Umsatzsteuersatz etc. •3:FalscherSteuersatz In Deutschland ist Umsatzsteuer nicht gleich Umsatzsteuer. Welcher Umsatzsteuersatz gilt, hängt von der Art der Dienstleistung ab–ob es eine Warenlieferung, Handwerksleistung oder etwas Kreatives ist. Außerdem ist esauch noch ein Unterschied, obein Kaffee in einem Café oder unterwegs getrunken wird. Wichtigist,dassdie Umsatzsteuersätzerichtig ausgewiesen und die daraus errechneten Beträge korrekt sind. Bei Fehlern hatein Kunde brutto entweder zuviel oder zu wenig bezahlt. Für Firmenkunden gibt esProbleme beim Vorsteuerabzug. Darüber freut sich niemand, denn Ihren Kunden entstehen durch fehlerhafte Rechnungenfinanzielle Nachteile. •4:Umsatzsteuerbefreiung bedarf Begründung Wer nach Kleinunternehmerregelung Rechnungen erstellt, darf auf das Erheben von Umsatzsteuer verzichten. Das ist eine Vereinfachung, die Kleinunternehmern die Buchhaltung und Erledigung der Steuerangelegenheiten erleichtert. Damit Rechnungsempfänger und Finanzamt Bescheid wissen, muss eine Begründung darauf stehen. Die Rechnung muss also einen Hinweis auf §19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz enthalten. •5:Verspätete Rechnungsstellung Es ist kein Formfehler, aber dennoch nachteilig. Mancher Unternehmer ist soinseine Projekte vertieft, dass die Rechnungsstellung immer weiter nach hinten geschoben wird. Mit verspäteter Rechnungsstellung warten Sie länger auf Geldeingänge als nötig. Kunden können inzwischen insolvent sein oder andere Dinge geschehen, die eine Zahlungunmöglichmachen. TIPP Gründlich sein. Sorgfalt hilft in Sachen Rechnungsstellung gegen fast alle Probleme. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten,besuchenSie unser Existenzgründerseminar in Neubrandenburg vom14. bis 16.November2016. Freund &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Str. 5•17034 Neubrandenburg Anzeige Tel. (0395) 429 79-0 •Fax (0395) 42979-12 Mail fp-neubrandenburg@etl.de Web www.fp-neubrandenburg.de ANZEIGE

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