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Kompakt November

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

24 veranstaltungen In

24 veranstaltungen In wenigen Tagen, am 24. November, ist es soweit: dann lädt der Weberglockenmarkt in die Neubrandenburger Innenstadt ein. ©(2) Veranstalter Der Markt fürs Weihnachtsgefühl Weberglockenmarkt öffnet am 24. November Am 24. November –exakt einen Monat vor Heiligabend –können sich die Neubrandenburger und ihre Gäste die erste Mütze voll Weihnachtsgefühl holen. Denn um 17 Uhr öffnet der Weberglockenmarkt seine Pforten. Sonntag bis Donnerstag schwelgt man zwischen 10 und 20 Uhr, Freitag und Samstag zwischen 10 und 21 Uhr in Düften, Alles dreht sich, und jeder kann auf diesem Markt hoch hinaus... kann Lebkuchen oder Handbrot naschen, Glühwein verkosten und in der Glockenstube –dem Mit-Mach-Zentrum des Marktes –Kerzen gießen, basteln oder backen. Freitag und Samstag steigt die beliebte Party unter der Webertanne, mit viel Live-Musik. Beim Kunsthandwerkerwochenende am 26. und 27. November besteht die Gelegenheit, tolle Weihnachtsgeschenke zu ergattern. Von 10bis 20 Uhr halten die Kunsthandwerker in der Glockenstube jede Menge schöne Dinge bereit. Auch in der Handwerkerhütte kann man vom 24. November bis 21. Dezember Töpfer-und Glaswaren, hochwertige Kerzen, Schmuck, Textiles, Wohnaccessoires aus Holz, Leuchtsterne, Dekorationsartikel und noch viel mehr entdecken. Übrigens: Immer mittwochs, freitags, samstags und sonntags lässt sich zwischen 16 und 17 Uhr der Weihnachtsmann mit seinen Fans fotografieren. Und mittwochs ist überdies Familientag bei den Schaustellern des Marktes. Da heißt es, einmal bezahlen und zweimal fahren. www.weberglockenmarkt.de

atgeber: steuern 25 E-Mobilität nicht aufzuhalten Neue steuerliche Erleichterungen inSicht! Schlendert man mit offenen Augen durch die Straßen, sieht man sie immer häufiger: Die Stromtankstellen. Künftig werden diese aus dem urbanen Umfeld nicht mehr wegzudenken sein. Jedenfalls wenn es nach AndreaBruhn dem Willen der Bundesregierung geht. Diese hat ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität imStraßenverkehr vorgelegt. Denn noch hat der Gesetzgeber sein Ziel nicht aufgegeben, den CO2-Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Foto: ETL Kaufprämie und längere Kraftfahrzeugsteuerbefreiung geplant Da Elektrofahrzeuge inder Regel deutlich teurer sind als vergleichbare Fahrzeuge, die fossilen Kraftstoff tanken, will der Staat diese Kostenlücke über eine Kaufprämie schließen. Diese beträgt für ein reines Elektrofahrzeug immerhin 4.000 Euro und für ein Hybridfahrzeug noch 3.000 Euro. Allerdings gehen dieAnträge beimBundesamt für Wirtschaft undAusfuhrkontrolle derzeit nochspärlichein.Auchder Ausbau der sogenannten Ladeinfrastruktur (Stichwort: E-Tankstelle) ist geplant. Mit 300 Millionen Euro will der Gesetzgeber 15.000 E-Tankstellen schaffen. Die hierdurch entstehenden Kosten von etwa einer Milliarde Euro teilen sich Staat und Industrie. Doch auch bei der Kraftfahrzeugsteuer tut sich etwas: Bisher sind Elektrofahrzeuge für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern das Fahrzeug bis Ende 2015 erstmals zugelassen wurde. Für nach diesem Zeitpunkt erstmals zugelassene Fahrzeuge verringert sich die Steuerbefreiung auf 5Jahre. Durch den Gesetzentwurf soll die Frist von 5Jahren rückwirkend auf 10 Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll auch für Kraftfahrzeuge gelten, die künftig erstmals zu einem Elektromobil umgerüstet werden. Steuerliche Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer inSicht Mit dem neuen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität soll nun auch das elektrische Aufladen sowie die Nutzung einer betrieblichen Ladevorrichtung durch ein privates Elektro- oder Hybridfahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollen die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung einer Ladevorrichtung sowie Zuschüsse zu einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert werden können, wenn der Vorteil zusätzlichzum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Nach dem Gesetzentwurf sollen die ertragsteuerlichen Begünstigungen allerdings erst ab 2017 gelten und zunächst bis 2020 befristet werden. Für Arbeitgeber, denen viel an der Umwelt liegt und die ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun wollen, könnte das steuerfreie Aufladen im Betrieb zum Renner werden. Und wer also schon länger mit dem Gedanken gespielt hat auf ein E-Mobil umzusteigen, für den könnte nun der richtigeZeitpunkt sein. TIPP Bei der Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs gibt esim Übrigen bereits seit2013Erleichterungen, um den grundsätzlich etwashöheren Eigenverbrauch (verursachtdurchdenerhöhtenKaufpreisderBatterien) mittelspauschalenAbschlägen auszugleichen. Freund &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Str. 5•17034 Neubrandenburg Tel. (0395) 42979-0•Fax (0395) 42979-12 Mail fp-neubrandenburg@etl.de Web www.fp-neubrandenburg.de ANZEIGE

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