Aufrufe
vor 5 Jahren

Kompakt März/April

  • Text
  • Neubrandenburg
  • Neustrelitz
  • April
  • Kunstsammlung
  • Anmeldung
  • Konzertkirche
  • Konstanze
  • Malik
  • Kinder
  • Mirow

10 neubrandenburg

10 neubrandenburg &umgebung Zuweilen scheint es so, als habe er das Wetter erfunden. Ob das tatsächlich so ist, erfahren Stefan Kreibohms Zuhörer bei seiner Lesung am 21. März im Neubrandenburger Marstall. ©Susanne Schwarz Wettermann Stefan Kreibohm liest im Marstall Für Kultur-Kenner ist der Marstall in Neubrandenburg in der Behmenstraße 16 ein Geheimtipp. Inhaberin Daniela Them organisiert hier regelmäßig kleine feine Veranstaltungen mit viel Herz. Lesungen, Konzerte, Tanztee und vieles mehr findet in dem ehrwürdigen Gemäuer seinen Platz. Und die Anziehung des Marstalls reicht weit über Neubrandenburg hinaus: „Ich habe regelmäßig Gäste aus Berlin, Güstrow und sogar aus Leipzig hier, die die einzigartige Atmosphäre bei uns zu schätzen wissen“, freut sich die Unternehmerin. Am 21. März begrüßt Daniela Them einen außergewöhnlichen Gast. Er wird über ein Thema reden, das alle interessiert: das Wetter. Wettermann Stefan Kreibohm beobachtet seit über zehn Jahren vom Wetterstudio Hiddensee aus das Geschehen zwischen Himmel und Erde, zieht seine Schlüsse und prognostiziert, wie sich das Wetter in den nächsten Stunden und Tagen entwickeln wird. Darüber hat er ein Buch geschrieben, aus dem er am Donnerstag, dem 21. März, ab 19 Uhr im Marstall vorlesen wird. „Wer hat nicht schon ungeschützt im Regen gestanden, vor Gewittern das Weite gesucht, in der Sonne unmäßig geschwitzt und sich vom Wind das Haar zerzausen lassen? Doch woher genau kommen das Nass von oben, der Wind von der Seite und der Nebel von unten?“, heißt es in seinem Buch. Stefan Kreibohm erklärt, warum diese Entwicklung oft nicht sicher vorherzusagen ist, wie sich das globale Spiel der Gewalten auf die norddeutsche Region auswirkt, warum die Insel Fehmarn für die Sonne über Warnemünde ein Problem ist, warum hingegen die norwegischen Berge für Mecklenburg-Vorpommern oft klaren Himmel bedeuten und warum der Sommer 2011 ein besonderer war. Ein äußerst unterhaltsames Lehrbuch mit zahlreichen Fotos und erläuternden Grafiken, eingängigen Erklärungen und anschaulichen Beispielen, das Lust macht nicht nur auf Sonne, sondern auch auf Regen und Donner. Ein Buch für jedes Wetter! Kreibohm wird aber nicht nur lesen, nein, vielmehr wird er erzählen. Für Fragen wird immer Raum gelassen, ob zwischendurch oder nach der Lesung. im-marstall.de.

Handlungsbedarffür Onlinehändler Unternehmerbescheinigung zwingendnotwendig Anzeige GeorgKöcher, Steuerberater Der Handel auf elektronischen Marktplätzen ist heute nicht mehr wegzudenken. Doch dabei entstehen Umsatzsteuerausfälle in beträchtlicher Höhe, die den Finanzbehörden seit langem ein Dorn im Auge sind. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen. Amazon, eBay und Co. müssen seit diesem Jahr von allen Händlern, die auf ihrer Onlineplattform Waren anbieten, folgende persönliche Datenaufzeichnen. Der Onlinehändler ist Unternehmer •Name und Anschrift •Steuernummer und ggf. USt-IdNr. •Ort desBeginns der Versendung und Bestimmungsort •Zeitpunktund Höhe desUmsatzes •Gültigkeitsdauer der Unternehmerbescheinigung fürOnlinehändler (nach §22f UStG) Der Onlinehändler istkein Unternehmer •Name, Anschrift und Geburtsdatum •Ort desBeginns der Versendung und Bestimmungsort •Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes Unternehmermit Sitz innerhalb der EU bzw. des EWR müssen dem Portalbetreiber bis 1. Oktober 2019 die Unternehmerbescheinigung für Onlinehändler vorlegen. Unternehmer mit Sitz außerhalb des EWR sind dazu bereits bis 1. März 2019 verpflichtet. Onlinehändler, die die Bescheinigung nicht einreichen, müssen damit rechnen, dass ihnen der Zugang zum Marktplatz versperrt wird. Mit den Bescheinigungen schützen sich die Portalbetreiber vor einer Haftungsinanspruchnahme, wenn der Onlinehändler seine Umsatzsteuer nicht abführt. Es ist geplant, das Bescheinigungsverfahren zu digitalisieren. Dann kann der Marktplatzbetreiber die Bescheinigung elektronisch abrufen. Das Bundesministerium für Finanzen hat für die Beantragung der Bescheinigung ein Antragsformular bereitgestellt. Den Antrag hat der Unternehmer schriftlich oder per E-Mail an sein Finanzamt zurichten. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung, denn esmuss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Die Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit bis zur Einführung des elektronischen Datenabrufs – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021 bzw. bis zum vorzeitigen Widerruf seitens des Finanzamtes. | Schmidt &Partner SteuerberatunginWaren (Müritz) Vertrauensvoll, persönlich, kompetentund mitWeitblick. Wirkungsvolleund nachhaltige Beratung in Ihrer Region. Schmidt &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Waren Richterstraße 18a•17192Waren Telefon(03991) 61310•Fax (03991) 613119 sp-waren@etl.de www.sp-waren.de Ein Unternehmen der ETL-Gruppe |www.etl.de

Kompakt - StadtMagazin

Nordkurier Ratgeber

Kreisanzeiger

Kompakt

Nordkurier Ratgeber

Weitere Magazine

Kompakt - StadtMagazin

Kreisanzeiger