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Kompakt Mai/Juni

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16 Seenplatte &rundum

16 Seenplatte &rundum röbel Das Lager ist aufgebaut und erwartet die Teilnehmer und Gäste. Zeitreise ins Mittelalter Ritter, Spielleute, Leckereien und Trünke. Vom7.bis einschließlich 10. Juni taucht das Land Fleesensee, genauer gesagt der Marktplatz in eine Zeit ein, in der sich einst Ritter und Edelleute die Hand gaben. Zahlreiche Händler, Kunsthandwerker, Gaukler und Gewerke laden zum Staunen, Stöbern und Bummeln ein. Geboten wird ein buntes Programm für Groß und Klein mit dem traditionellen Eröffnungs-Lagermarsch, beindruckenden Ritter-Kampfvorführungen, geschickten Jonglagen des Gauklers,faszinierenden Vogelshows, imposante Feuershows u. v. m. Für Leib und Seele ist mit kulinarischen Leckerbissen, Tinkturen und Trünken jeglicher Art gesorgt. Das vollständige Programm finden Sie auf der Internetseite www.goehren-lebbin.com unter der Rubrik Veranstaltungen. Freuen Sie sich auf eine spannende Zeitreise zurück ins Mittelalter. Wer mit dem Auto ins „Mittelalter“ reist, sollte berücksichtigen, dass im Ort generelles Halteverbot gilt. Deshalb empfehlen die Organisatoren die ausgeschriebenen öffentlichen Parkplätze in Göhren-Lebbin und Untergöhren. goehren-lebbin.com Sie „reisen“ zurück ins Mittelalter und nehmen Sie gern mit ... ©(2) Kur- und Tourismus GmbH

Finanzämterwiderrufen Befreiung vonder Abgabepflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Anzeige GeorgKöcher, Steuerberater Zu den umsatzsteuerlichen Pflichten eines Unternehmers gehört es, die vom Kunden einbehaltene Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden - grundsätzlich quartalsweise. Der Anmeldezeitraum verkürzt sich auf den Kalendermonat, wenn die Zahllast aus Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuern im Vorjahr mehr als 7.500 Euro betragen hat. Das Finanzamt kann Unternehmen aber auch vonder Abgabeder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. Dies erfolgt in der Regel von Amts wegen, wenn die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr unter 1.000 Euro geblieben ist. Nur bei Unternehmern, bei denen der Steueranspruch gefährdet erscheint oder im laufenden Jahr mit einer wesentlich höheren Steuer gerechnet wird, hat das Finanzamt bisher nicht von der Abgabepflicht befreit oder die Befreiung widerrufen. Auch Kleinunternehmer und Unternehmen, die nur umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen (bspw. Ärzte oder Vermieter vonWohnimmobilien), sind von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen mangels meldepflichtiger Umsatzsteuernbefreit. Doch wie so oft gibt esauch hier Ausnahmen, in denen auch Kleinunternehmer und Unternehmer mit einer Befreiung von der periodischen (monatlichen oder vierteljährlichen) Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen eine Voranmeldung abgeben müssen. Das ist insbesondere Fall, wenn ein Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren tätigt oder als Empfänger einer von einem ausländischen Unternehmer erbrachten Leistung die Umsatzsteuer im Inland schuldet (Reverse Charge). In diesen Ausnahmefällen ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung immer für das Kalendervierteljahr abzugeben, in demdie Leistung bzw. der Erwerb ausgeführt wurde. Diese Abgabepflichtwill dieFinanzverwaltung jetzt konsequent durchsetzen. Die Finanzämter widerrufen deshalb in vielen Fällen die bisher erteilte Befreiung von der Abgabepflicht. Sie stützensich dabei auf eine Änderungdes Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Aktuell schreiben Finanzämter die Unternehmer an, die bisher keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben mussten, um über die Verpflichtung zur fallbezogenen Umsatzsteuer- Voranmeldung zu informieren. Soweit die Befreiung von der Abgabepflicht widerrufen wird, sind wieder vierteljährliche Voranmeldungen einzureichen. Tipp: Da für jedes Kalendervierteljahr neu zu prüfen ist, ob melderelevante Tatbestände ausgeführt wurden, ist es ratsam eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Damit verschiebt sich der Abgabezeitraum um einen Monat. | Schmidt &Partner SteuerberatunginWaren (Müritz) Vertrauensvoll, persönlich, kompetent undmit Weitblick. Wirkungsvolle undnachhaltige Beratung in Ihrer Region. Schmidt &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Waren Richterstraße 18a •17192 Waren Telefon(03991) 61310 •Fax (03991) 613119 sp-waren@etl.de www.sp-waren.de Ein Unternehmen der ETL-Gruppe |www.etl.de

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