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Kompakt Mai 2016

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

atgeber: recht

atgeber: recht Urlaubszeit - schönste Zeit Der bevorstehende Sommer ist als Ferienund Urlaubszeit für viele die schönste Zeit des Jahres. Es entstehen jedoch immer wieder Fragen, die mit dem Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber im Zusammenhang stehen. Grundlegend setzt der Urlaubsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus. Urlaub kann der Arbeitnehmer nur gewährt erhalten, wenn er auch arbeitsfähig ist. Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich auf das Kalenderjahr befristet. Er muss also bis zum 31. Dezember eines Jahres geltend gemacht werden. Hier empfiehlt es sich zu Beweiszwecken stets, dass der Arbeitnehmer den Urlaub schriftlich geltend macht und sich auch schriftlich bestätigen lässt. Üblicherweise geschieht dies durch „Urlaubsanträge“. Ein bindend erteilter Urlaub kann nicht widerrufen werden. Sollte dies durch den Arbeitgeber aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse notwendig sein, besteht kein Recht für den Arbeitnehmer, den Urlaub selbstständig anzutreten. Eine solche Selbstbeurlaubung ist eine Vertragsverletzung und berechtigt den Arbeitgeber zu einer Kündigung. Wird der Urlaub trotz Geltendmachung nicht gewährt, kann der Arbeitnehmer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Urlaub für eine möglicherweise bereits gebuchte Reise durchzusetzen. Erst wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr seinen Urlaubsanspruch geltend gemacht und der Arbeitgeber diesen nicht gewährt hat, wird der Urlaub in den Übertragungszeitraum (erstes Quartal des Folgejahres) übertragen und muss dann erneut geltend gemacht werden. Anwaltskanzlei Volker Kunath Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht ANZEIGE Friedrich-Engels-Ring 46 ∙17033 Neubrandenburg Telefon: 0395-5683993 ∙Email: kanzlei@kunath.eu 32

mobil Bequem radeln auf den vier Buchstaben Immer mehr Menschen schwingen sich im Frühling auf den Sattel, werden dabei aber häufig von Beschwerden geplagt, die den Spaß gehörig verderben können. Zur Tagesordnung nach längeren Touren gehören etwa Rücken- und Nackenschmerzen, kribbelnde Hände oder Kniebeschwerden Damit die Radtour nicht zur Tortur wird, gilt es etwa die Einstellung des Sattels zu beachten. Die richtige Sitzposition und der passende Sattel lässt sich bei spezialisierten Fachhändlern feststellen. Diese messen mit Hilfe eines sogenannten Physiotherameters die Druckbelastung am Sattel und ermitteln die richtige Sitzgeometrie beziehungsweise passen sie an. Ein richtig geformter Fahrradsattel passt zur individuellen Sitzhaltung, zur Muskulatur des Rückens und zur unteren Bauchmuskulatur. „Die entsprechende Messtechnik macht exakt sichtbar, woDruckspitzen auftreten und was jede Veränderung beim Sattel oder der Geometrie des Rades hervorruft –sprich wie sich der Sitzkomfort verbessert“, erklärt Martin Schymura von der „Hypervital GmbH –Die Sattelkompetenz“. djd Auf die Auswahl des Sattels sollte man genügend Wert legen. ©djd/www.comfort-line.de ANZEIGE An der Marienkirche . Lange Straße 46 . Waren (Müritz) www.zweirad-karberg.de 33

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