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Kompakt Juni_2016

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

30 im fokus 15 000

30 im fokus 15 000 DDR-Comics im Keller Versicherungsberater aus neubrandenburg mit besonderem Hobby In seinem Keller stapeln sich 15 000 Zeichnungen, Hefte und Figuren. Thomas Möller aus Neubrandenburgsammelt seit 1973 DDR- Comics wie Mosaik oder Bummi. „Ich finde es faszinierend, wie detailgenau die Zeichnungen Thomas Möller ist seit 25 Jahren Unternehmer in Neubrandenburg. ©Verena Teske und Karikaturen sind“, erklärt er. Eigene Ausstellungen hatte er bereits in Einkaufszentren und Museen. „Mein Traum ist es, einmal ein Comic-Museum in Neubrandenburg zueröffnen“, verrät Thomas Möller, der seit 25 Jahren für die Württembergische Versicherung arbeitet und in diesem Jahr sein Jubiläum als Unternehmer feiert. Im Laufe der Zeit habe er in der Bürogemeinschaft mit Lutz Bruhn einen großen Kundenstamm aufgebaut. Ein Vorteil sei auch der Standort. „Wir kennen die Kunden des anderen. So ist es möglich, dass die Beratung auch gewährleistet ist, wenn einer von uns einmal nicht da ist.“ Gelernt hatte Thomas Möller Maschinen- und Anlagenmonteur, war nebenbei in der Jugendarbeit tätig und ist durch Weiterbildungen zu seinem Beruf gekommen. Zudem ist er Vorsitzender des Oststadtvereins Neubrandenburg. Verena Teske Hofema HHHo of fe ma IM FOKUS f em gegenüber der Konzertkirche

atgeber: recht 31 Eine Kündigung -wie macht man das? Eine einschneidende Veränderung im Arbeitsverhältnis ist die Kündigung. Mit einer Kündigung soll das Arbeitsverhältnis beendet werden. Damit von einer Kündigung gesprochen werden kann, muss diese schriftlich verfasst werden und der Gegenseite zukommen. Die Kündigung darf daher nicht mündlich, per E-Mail, Fax oder als andere Textnachricht ausgesprochen werden. Sie muss eigenhändig unterschrieben werden. Diese schriftliche Erklärung muss dann nachweislich in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangen. Die einfachste Möglichkeit ist die Übergabe mit schriftlicher Bestätigung des Empfängers, dass er die Kündigung erhalten hat. Alternativ kann die Kündigung unter Zeugen übergeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stellt sich nur die Frage, zu welchem Termin die Kündigung unwirksam werden soll. Hierzu ist grundsätzlich von gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Fristen auszugehen. Sollten die arbeitsvertraglichen Fristen Abweichungen hiervon vorsehen, müssen sie für den Arbeitnehmer günstiger sein. Dabei sieht der Gesetzgeber bei einer ordentlichen Kündigung eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsletzten vor. Diese Kündigungsfrist gilt für eine Kündigung, die der Arbeitnehmer ausspricht. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich erstmals nach einem zweijährigen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die gleiche Kündigungsfrist einhalten muss, wie der Arbeitgeber. Eine fristlose Kündigung kann sowohl durch den Arbeitnehmer, wie auch durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Entscheidend ist nur, ob demjenigen, der die Kündigung ausspricht, ein Abwarten der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Anwaltskanzlei Volker Kunath Fachanwalt für Arbeitsrechtund Sozialrecht Anzeige Friedrich-Engels-Ring 46 ∙17033 Neubrandenburg Telefon: 0395-5683993 ∙Email: kanzlei@kunath.eu

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