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Kompakt Juli/August 2016

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

25 Jahre Vertrauen

25 Jahre Vertrauen ∙Qualität ∙Engagiert und begeistert Auf unseren Erfolg sind wir stolz. Die ist ein Verein mit über 560.000 Mitgliedern. In rund 350 Beratungsstellen in ganz Deutschland beraten wir jedes einzelne Mitglied professionell und individuell zu seiner Steuererklärung. Seit 1991 erfolgreich auch in Neubrandenburg, Katharinenstraße 40. Über 2300 Mitglieder vertrauen der in Neubrandenburg. Die Steuerexperten der erstellen jedes Jahr über 1500 Steuererklärungen für Ihre Mitglieder in Neubrandenburg. Anzeige Neubrandenburg Unsere Dienstleistung umfasst längst sehr viel mehr als den Antrag auf Steuererstattung. Wir helfen auch bei der Wahl der Steuerklasse, wir überprüfen Gehaltsabrechnungen und stellen Anträge auf Kindergeld, auf Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Altersvorsorgezulage… Zu viele Fachbegriffe? Kein Problem, in einem ausführlichen Beratungsgespräch klären wir in aller Ruhe, welche Möglichkeiten der Steuerersparnis es gibt. Während wir uns um die Details Ihrer Steuererklärung kümmern, nehmen Sie sich Zeit für sich und Ihre Familie. Mit dem guten Gefühl, alle Steuervorteile genutzt zu haben. „Amschwerstenauf der Welt zu verstehen istdie Steuererklärung.“ Albert Einstein (1879 –1955) 560.000 Lohi Mitglieder müssen sich darüberkeine Gedanken machen. seit 1966 Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. seit 25 Jahren in Meckl.-Vorpommern neubrandenburg@lohi.de www.lohnsteuerhilfe-neubrandenburg.de Katharinenstr.40 17033Neubrandenburg T 0395 5822978 F 0395 5826277 Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer,Rentner und PensionäreimRahmeneiner Mitgliedschaft,begrenzt nach §4Nr.11StBerG.

atgeber: recht 33 Kündigungsschutz für jeden? Der Kündigungsschutz wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen gewährleistet. Er kann sich bekanntermaßen aus der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ergeben, aber auch, was weniger bekannt ist, aus einer speziellen Aufgabe, wie der eines Immissionsschutzbeauftragten. Die Verlängerung der Kündigungsfrist, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, zählt ebenso zum Kündigungsschutz, wie die Verpflichtung des Arbeitgebers mit der Kündigung eines Arbeitnehmers keine Diskriminierung zu begehen. Dabei kann eine Diskriminierung wegen des Alters auch eine Diskriminierung des Arbeitnehmers wegen seiner Jugend sein. Ein junger Arbeitnehmer muss dann gerade wegen seiner Jugend diskriminiert werden. Dies war in der Vergangenheit beispielsweise der Fall, wenn Betriebszugehörigkeiten vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres nicht berücksichtigt wurden. Dieser allgemeine Kündigungsschutz ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen und einer Vielzahl von Gerichtsurteilen. Eine Überprüfung der Kündigung sollte bei Zweifeln an deren Wirksamkeit durch einen Anwalt erfolgen. Dabei gewährleistet der Fachanwaltstitel die jährliche aktuelle Fortbildung des Anwalts. Allerdings liegt es in der Verantwortung jedes gekündigten Arbeitnehmers die Kündigung innerhalb von drei Wochen, nachdem ihm die schriftliche Kündigung ausgehändigt wurde, vom Arbeitsgericht überprüfenzulassen. Dazu sollte der Arbeitnehmer kurzfristig einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren, damit mit diesem das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann. Der Rechtsanwalt wird hierzu in einem Beratungsgespräch auf die Erfolgsaussichten hinweisen, zu den entstehenden Kosten informieren und darüber belehren, dassvor dem Arbeitsgericht eine Kostenerstattung durch die Partei, die den Rechtsstreit verliert, nicht erfolgt. Jeder, ob Kläger oder Beklagter, muss daher seinen Anwalt selbst bezahlen, egal wie derRechtsstreit ausgeht. Der schnelle Kontakt zum Rechtsanwalt innerhalbder drei Wochen ist daher Grundvoraussetzung, um den Rechtsstreit erfolgreich führenzukönnen. Anwaltskanzlei Volker Kunath Fachanwalt für Arbeitsrechtund Sozialrecht Anzeige Friedrich-Engels-Ring 46 ∙17033 Neubrandenburg Telefon: 0395-5683993 ∙Email: kanzlei@kunath.eu

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