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Kompakt Juli/August 2016

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

atgeber: steuern 25

atgeber: steuern 25 Ferienjobs unter der Lupe Gesetzgeber hat Beschäftigung von Schülern streng geregelt Foto: Lichthof ClaudiaJaensch, Steuerberaterin Ferienjobs sind sehr beliebt. Doch Vorsicht, Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von Schülern die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung beachten. Kinderüber 13 Jahre dürfen mit Zustimmung Wirwissen, was sich lohnt. Innovative Lohn- undGehaltsabrechnung vonSpezialisten. ETL-Personal-Kompetenzcenter SteuerberatungsgesellschaftmbH Niederlassung Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring49·17033 Neubrandenburg Telefon: (0395) 4308860·Fax: (0395) 4308870 pkc-neubrandenburg@etl.de ·www.etl-pkc.de EinUnternehmender ETL-Gruppe | www.etl.de ANZEIGE ihrer Erziehungsberechtigten täglich (5-Tage-Woche) in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für maximal 2Stunden leichte Tätigkeiten ausüben wie Botengänge, Austragen von Zeitungen, Betreuung von Haustieren und Einkaufstätigkeiten. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben ist ausnahmsweise eine Beschäftigung von bis zu 3Stunden täglich erlaubt. Schüler und Jugendliche zwischen15und 18 Jahren dürfen während der Schulferien ausnahmsweise proTag bis zu 8Stundenbzw.40Stunden in der Woche beschäftigt werden. Diese Ausnahmeregelung ist auf höchstens vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Während der Erntezeit in der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre bis zu 9Stunden täglich beschäftigt werden, aber höchstens 85Stunden innerhalb von 14Tagen. Auch Beschäftigungsverhältnisse mit Jugendlichen sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Ferienjobs werden jedoch oft als Minijob mit einem monatlichen Bruttolohn von max. 450 EUR oder als kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt. In diesem Fall übernimmt die Firma die pauschalen Abgaben und der Lohn kann ungekürzt ausgezahltwerden. Bei Arbeitsverträgen zwischen Eltern und Kindern wird von den Finanzämtern genau geprüft, ob der Vertrag wirksam zu Stande gekommen, ernstlich gemeint und tatsächlich durchgeführt worden ist. Gelegentliche Hilfeleistungen von Kindern im elterlichen Betrieb werden nicht anerkannt, weil sie üblicherweise nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage erbracht werden. Zudem können mit Kindern unter 15 Jahrenkeine wirksamen und steuerlich anerkannten Arbeitsverträge abgeschlossen werden, weil sie gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. TIPP Firmen, die Schüler beschäftigen, sollten für spätere Betriebsprüfungen u.a. die Schulbesuchsbescheinigung, Nachweise und Erklärungen für geringfügigBeschäftigte, Aufzeichnungenüberdie tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sowie die Bestätigung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer weiteren Beschäftigungaufbewahren.

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