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Kompakt Juli & August

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12 waren & UmgebUng Sie

12 waren & UmgebUng Sie wecken immer wieder die Aufmerksamkeit der Besucher – die historischen Traktoren. © Thomas Kunsch Hoffest im Agroneum Das AGRONEUM Alt Schwerin widmet sich der Guts- und Landwirtschaftsgeschichte Mecklenburgs ab 1848. Dieses einzigartige Museum lädt im Verlaufe des Jahres zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen ein. Am 14. Juli wird ab 10 Uhr ein Hoffest gefeiert. Wer weiß heute noch – in einer Zeit, in der uns alles vorgesetzt wird – wie unsere Groß- und Urgroßeltern ihre Speisen zubereiteten und ein Arbeitstag auf dem Land aussah? Das AGRONEUM Alt Schwerin präsentiert auf dem Hof hinter dem Steinkaten das Leben auf dem Lande zu Uromas Zeiten sowie traditionelles Handwerk rund ums Haus zum Mitmachen und Zuschauen. Gezeigt wird das Buttern, Spinnen, Schmieden, Korbflechten und vieles mehr. Genießen Sie kulinarische Köstlichkeiten wie frisch geräucherten Fisch und herzhafte Schmalzstullen. Kosten Sie den frisch gebackenen Kuchen und bevorraten Sie sich mit einem herrlich duftenden Steinofenbrot. Auf die kleinen Gäste warten tolle Basteleien wie Kartoffeldruck, Filzen und vieles mehr und die großen Kinder dürfen noch einmal die Schulbank drücken und sich mit dem Griffel auf der Schiefertafel versuchen. agroneum-altschwerin.de kompakt Das AGRONEUM gewährt Einblicke in längst vergangene Zeiten – so in der Reifenschmiede oder in der Stellmacherei. Zu sehen sind historische Traktoren, Dampfmaschinen, Agrarflieger, selbstgebaute Unikate aus DDR-Zeiten. Die jungen Gäste finden Abwechslung auf den Spielplätzen oder im Streichelzoo. Zu sehen ist eine alte Dorfschule, Wohnkaten von Landarbeitern und Tagelöhnern oder die originelle Wohnung eines LPG-Vorsitzenden. ÖFFNUNGSZEITEN April bis November: täglich 10 bis 18 Uhr

Jobbende Studenten Sozialversicherungsfrei durch die Semesterferien Anzeige Claudia Jaensch, Steuerberaterin Studenten sind immer knapp bei Kasse, aber zeitlich flexibel und damit prädestiniert für personalsuchende Arbeitgeber. Jobben sie nur während der Semesterferien, können sie als kurzfristig Beschäftigte in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei bleiben. Während des Semesters können Studenten in einem Mini-Job maximal 450 Euro verdienen. Der Arbeitgeber hat dann die pauschalen Sozialabgaben in Höhe von 30 Prozent sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, zu den Umlagen zur Sozialversicherung (U1 und U2) sowie zur Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Der Student zahlt maximal Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,6 Prozent. Verdienen Studenten über 450 Euro pro Monat, können sie unter das sogenannte Werkstudentenprivileg fallen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie „ordentlich studieren“, d.h. an einer Hochschule oder anderen anerkannten Ausbildungseinrichtung immatrikuliert sind und der Nebenjob während des Semesters bis auf wenige Ausnahmen für maximal 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Arbeitgeber und Studierende jedoch zahlen. Arbeitgeber zahlen zudem Beiträge zur Unfallversicherung, zur U1, U2 und zur Insolvenzgeldumlage. Während der vorlesungsfreien Zeit können Studierende auch mehr als 20 Stunden wöchentlich sozialversicherungsfrei arbeiten. Sobald jedoch absehbar ist, dass die längere Wochenarbeitszeit auch über die Semesterferien hinaus andauern wird, tritt Versicherungspflicht ein. Nur bei zeitlichen Überschneidungen von bis zu zwei Wochen bleibt das Werkstudentenprivileg ausnahmsweise erhalten. Achtung: Völlig unabhängig vom Nebenjob ist die Krankenversicherungspflicht des Studenten zu sehen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Student ist über seine Eltern oder den eigenen Ehepartner familienversichert oder er ist in der studentischen Krankenund Pflegeversicherung eigenständig versicherungspflichtig. Damit es bei einer Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte bei der Beschäftigung von Studenten stets genauestens geprüft werden, wie diese sozialversicherungsrechtlich behandelt werden müssen. Sprechen Sie uns an, ............ wir beraten Sie gern. Innovative Lohn- und Gehaltsabrechnung Wir wissen, was sich lohnt. Innovative Lohn- und Gehaltsabrechnung von Spezialisten. | PKC ETL-Personal-Kompetenzcenter Steuerberatungsgesellschaft mbH Friedrich-Engels-Ring 49 · 17033 Neubrandenburg Telefon (0395) 4 30 88 60 · Fax (0395) 4 30 88 70 pkc-neubrandenburg@etl.de · www.etl-pkc.de ETL-Fachkanzlei für Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kooperation mit den ETL-Rechtsanwälten Ein Unternehmen der ETL-Gruppe | www.etl.de

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