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30 Service Mit

30 Service Mit Heimtechnik wird das Leben bequemer und sicherer Dass die Heimvernetzung, also Smart-Home-Anwendungen, in den Alltag einziehen würde, war seit Längerem absehbar. Denn der Begriff „Intelligente Haustechnik“ ist nicht neu. Vor dem Hintergrund wachsenden Energiebedarfs einerseits und dem Streben nach Wohnkomfort andererseits wird seit Jahrzehnten an entsprechenden Lösungen geforscht. Das erste Smart- Home Deutschlands wurde schon 2001 in Duisburg am Fraunhoferin- Haus-Zentrum entwickelt und getestet. Sicherheits- und Komfortdienste wie Beleuchtungsszenarien, Rollo-Steuerungen und Türverriegelungen sowie deren Abmeldung an den Nutzer rückten unter anderem in den Fokus. Schon Anfang des neuen Jahrtausends stand fest: Vernetzten Häusern gehört einmal die Zukunft. Intelligente Haustechnik und Assistenzsysteme sollen und werden das Leben einfacher, bequemer und sicherer machen. Mit den neuen Technologien steht nunmehr ein weiterer Entwicklungssprung bevor. Immer kleinere Bauteile, gigantische Speicherkapazitäten, rasante und neuartige Übertragungswege werden dafür sorgen, dass die Verknüpfung und Entwicklung neuer Geräte deutlich anwachsen wird. Handy, Tablet-Computer oder die Uhr am Handgelenk werden über alle Altersgruppen hinweg zu zentralen Hilfsmitteln. Bis vor Kurzem verstanden viele unter „Heimvernetzung“ nur die Verknüpfung von Mediengeräten, also die Verbindung von Fernseh- und Musikabspielsowie Computertechnik. Und das war eher eine Sache der jüngeren Generation. Jetzt jedoch wird es für alle interessant. Die Erfassung und Verknüpfung von Daten kann und wird Komfortangebote, Gesundheitskontrolle, Kommunikation, Sicherheit, Haushaltsführung und viele weitere Bereiche noch intensiver miteinander kombinieren. heimtechnik.com ©AA+W –Fotolia.com

Midi-Jobswerden attraktiver Ausder Gleitzone wird2019der Übergangsbereich -Anzeige - Claudia Jaensch, Steuerberaterin Mini-Jobs sind bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern äußerst beliebt. Der Arbeitnehmer kann sein Verdienst Brutto für Netto vereinnahmen, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer beantragt die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für seinen Mini-Job. Ob das sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Es kann durchaus vorteilhaft sein, den Beitragsanteil von derzeit 3,6 %des Entgelts (bei einem 450-Euro-Mini-Job also gerade einmal 16,20 Euro monatlich) zu zahlen. Nichtnur der Arbeitnehmeranteil, sondern auch die 15 %pauschalen Arbeitgeberbeiträge wirken sich rentenerhöhend aus. Zudem werden Beitragszeiten generiert und auch ein riestergeförderter Altersvorsorgevertrag kann abgeschlossen werden. Die monatliche Arbeitszeit ist bei einem Mini-Job jedoch sehr begrenzt. Die Geringfügigkeitsgrenze wird bereits bei 49 Arbeitsstunden, die mit dem ab dem 1. Januar 2019 geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro vergütet werden, überschritten und der Mini-Job wirdzum Midi-Job. Wer mehr als 450 Euro verdient, ist inallen vier Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) beitragspflichtig. Die Beiträge werden dabei jeweils zurHälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, ab 2019 auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Circa 20 Prozent ihres Bruttolohns haben Arbeitnehmer also für die Versicherungen aufzubringen. Doch im sogenannten Midi-Job-Bereich müssen Arbeitnehmer noch nicht die vollen Beitragsanteile zahlen. Diese steigen im Einkommensbereich von 450,01 Euro bis 850 Euro allmählich bis auf den vollen Anteil von ca. 20 Prozent an. Damit erfolgt der Übergang vom sozialversicherungsfreien (mit Ausnahme der Rentenversicherung) Mini-Job zum versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gleitend. DaherwurdefürdenÜbergangsbereich bisher auch der Begriff „Gleitzone“ verwendet. Dieser Übergangsbereich wird 2019 ausgeweitet. Arbeitnehmer, die aktuell bis 1.300 Euro brutto monatlich verdienen, können sich freuen. Ab dem 1. Juli 2019 wird die Gleitzone bis auf 1.300 Euro Monatslohn ausgedehnt. Damit wird die Progressionskurve abgeflacht und die finanzielle Belastung für Löhne zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro wird gemindert. So sinkt mit der neuen Regelung zum Beispiel die Beitragsbelastung für einen Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 850 Euro von bisher 20 Prozent auf dann nur noch ca. 18,5 Prozent. Dies entspricht einem Plus an Nettolohn von monatlich ca.11Euro. SteuerberatunginNeubrandenburg Ihr Steuerberater für Unternehmer,Freiberufler undSelbständige allerBranchen | SCS ETL-SCS AG Steuerberatungsgesellschaft NiederlassungNeubrandenburg Friedrich-Engels-Ring49•17033Neubrandenburg Telefon(0395) 430880 •Fax (0395) 4308842 scs-neubrandenburg@etl.de www.etl.de/scs-neubrandenburg Ein Unternehmen der ETL-Gruppe |www.etl.de

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