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Kompakt Februar

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

16 REGIONALES „Das

16 REGIONALES „Das Dschungelbuch“ - Tanzabenteuer für die Familie Die Deutsche Tanzkompanie erweckt einen Welterfolg zu neuem Leben. Die Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz lädt an den Sonntagen 5. und 12. Februar jeweils um 15 Uhr in das Schauspielhaus Neubrandenburg zu einem besonderen Tanzvergnügen für alle ab fünf Jahre ein. „Das Dschungelbuch“ sorgte schon in Neustrelitz für spannende Unterhaltung im Rhythmus des Dschungels und für viel Heiterkeit bei den Besuchern. Große Abenteuer und viel Humor zeichnen die fantasievolle Geschichte um die Entwicklung des Findelkindes Mowgli aus. Dabei dürfen die Schlange Kaa, King Louie und seine Affenbande nicht fehlen. Mowgli ist allein im Dschungel. Von seinen Eltern wurde er durch einen Angriff Shir Khans, des Tigers, getrennt. Das Wolfsrudel nimmt sich seiner an und zieht ihn zusammen mit seinen eigenen Jungen auf. Mowgli lernt, im Dschungel zu überleben und findet im Bären Balu und dem schwarzen Panther Baghira Freunde, die ihn beschützen. Einfachhaben es die beiden Pflegeväter mit ihrem Schützling jedoch nicht. Einerseits ist Mowgli ein allen Wesen freundlich gesinnter Junge, und andererseits trachtet nicht nur Shir Khan dem Menschenjungen nach dem Leben. Balu und Baghira haben alle Pfoten voll zu tun, um immer neue Gefahren von Mowgli abzuwenden und ihm gleichzeitig die schönen Seiten des Lebens nahezulegen. Frei nach dem Welterfolg von Rudyard Kipling hat Choreograph Lars Scheibner die spannende Vorlagemit den Künstlern der Deutschen Tanzkompanie zu neuem Leben erweckt. Wunderbar: die Gestaltung der Bühne von Robert Pflanz und Kostüme von Nicola Clarissa Gehring. Oliver Hohlfeld übernahm Buch und Dramaturgie. www.deutschetanzkompanie.com Spannend -die Schlange Kaa wird auf der Bühne lebendig. Die Tänzer der Kompanie lassen die Besucher den Rhythmus des Dschungels spüren. ©(2) Deutsche Tanzkompanie

Auch die „Tagesmutti“ muss Einkommensteuer zahlen BMF äußert sich zur Besteuerung der Kindertagespflege Während der Erwerbstätigkeit der Eltern werden Kinder in einer Kindertagesstätte(Kita) betreut oder alternativ durch eine Tagespflegekraft, die „Tagesmutti“. Diese kann vor allem durch eine persönlichere Betreuung der ihr übergebenen Kinder punkten. Burkhard Wendorff, Die Tätigkeit der „Tagesmutti“ kann in Form Steuerberater einer Selbständigkeit oder im abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden. Letzteres liegt vor, wenn die „Tagesmutti“ ein oder mehrere Kinder in deren Familie nach Weisung der Personenberechtigten, sprich Eltern, betreut. Die Eltern werden in diesem Fall zu Arbeitgebern, auch wenn sie selbst vielleicht im Angestelltenverhältnis tätig sind. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers zu beachten. Die „Tagesmutti“ erzielt Lohneinkünfte. Ihre nachgewiesenen Werbungskosten wirken sich steuerlich nur aus, soweit der Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr überschritten wird. Betreut die „Tagesmutti“ Kinder von verschiedenen Personenberechtigten, so ist sie selbständig tätig. Unabhängig von der Zahlungsherkunft sind alle Einnahmen, die die „Tagesmutti“ für die entstandenen Sachaufwendungen und für die Förderleistung der Kinder erhält, einkommensteuerpflichtig. Die Erstattungen des Jugendamtes für eine Unfallversicherung sowie die Erstattungen für eine angemessene Alterssicherung und zu einer angemessenen Krankenund Pflegeversicherung sind dagegen steuerfrei. Als Betriebsausgaben kann die „Tagesmutti“ alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehen, geltend machen. Zu den möglichen Aufwendungen zählen dabei neben Fachliteratur,Mobiliar und Beschäftigungsmaterialien auch Nahrungsmittel, Windeln und andere Hygieneartikel. Zudem sind auch Miete und Betriebskosten für die genutzten Räumlichkeiten sowie Telefonkosten oder Weiterbildungskosten abziehbar. Alternativ zu den Einzelnachweisen für die Betriebsausgaben kann die „Tagesmutti“ für jedes Kind eine Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro jeBetreuungsmonat geltend machen. Die volle Pauschale basiert auf einer 40-Stunden- Woche, so dass die Pauschale anteilig gekürzt werden muss, wenn das Kind z. B. nur halbtags oder tageweise betreut wird. Die Vereinfachungsregelung darf jedoch nur angewendet werden, wenn die Kinder in den eigenen (Miet-) Räumen der „Tagesmutti“ betreut werden. Die Leistungen der Tagespflegepersonen sind von der Umsatzsteuer befreit, soweit die Einrichtung „Tagesmutti“ den Anforderungen des § 23 Abs. 3 SGB VIII entspricht. Für die Umsatzsteuerbefreiung kommt es nicht darauf an, dass die „Tagesmutti“ vom Jugendamt vermittelt wurde. Auch die direkte Beauftragung der „Tagesmutti“ durch die Eltern ist umsatzsteuerfrei, wenn die Anforderungen des SGB VIII erfüllt werden. Freund &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Str. 5•17034 Neubrandenburg Tel. (0395) 429 79-0 •Fax (0395) 429 79-12 Mail fp-neubrandenburg@etl.de Web www.fp-neubrandenburg.de ANZEIGE

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