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20 kleinseenplatte Junge

20 kleinseenplatte Junge Künstler aus aller Welt bereichern das diesjährige Festival der Künste. Festival der Künste 2019 ©Henry Tesch Musikalisch geht es vom 14. -21. September beim „XVIII. Internationalen Festival der Künste Residenzschloss Mirow“ zu. Bereits zum 18. Mal treffen sich hier Musiker aus aller Welt, darunter wahre Virtuosen, um sich in einem Wettbewerb auf hohem Niveau zu messen. So gingen im letzten Jahr der erste und der dritte Platz an Teilnehmer aus Japan, der zweite Platz nach Schweden und es gab etliche Preise für südkoreanische Musiker.Während vom 14. September bis zum 17. September jeden Tag in der Remise des Schlosses oder im Pfarrhaus an der Schlossinsel „Internationale Meisterkurse für Violine“ gegeben werden, finden am 18. September und 19. September die Wertungsrunden im Wettbewerb statt, welche dann in das Finale am 20. September gipfeln. Geleitet werden die Kurse von Prof. Sylvio Krause und Prof. Jacqueline Ross während der Festivalpianist Michael Stöckigt die Begleitung am Klavier sicherstellt. Bei allen Kursen und den Wettbewerben ist das Zuhören und Zuschauen jederzeit kostenfrei möglich. Komplettiert wird der Wettbewerb im Rahmen des Festivals von weiteren, hochkarätigen Veranstaltungen: So eröffnen am 15. September um 16 Uhr preisgekrönte Solisten und Ensembles der Kreismusikschule Kon. centus das Festival mit einem Konzert. Am Tag darauf präsentieren junge Violinisten ab 19:30 Uhr Perlen der Violinliteratur im Meisterkurskonzert. Am 17. September wiederum ab 19:30 Uhr werden wieder der beliebte Saxophonist Andreas Pasternack gemeinsam mit dem Gitarristen Christian Ahnsehl und dem Bassisten Enrique Marcano-Gonzales das Publikum beim jazzen, rocken und singen von den Plätzen reißen. Große Klavierwerke von jungen, internationalen Preisträgern erklingen am 19. September ab 19:30 Uhr in der Remise auf der Schlossinsel Mirow. Werke von Beethoven, Chopin, Liszt, Brahms, Novak und Chatschaturjan werden hier an historischer Stätte zu hören sein. Vom 19. September bis zum 21. September gibt es außerdem im 3-Königinnen-Palais auf der Schlossinsel „Meisterbögen“ zu bestaunen. Bogenmachermeister Jens Paulus aus Markneukirchen stellt dabei handgefertigte Bögen für Streichinstrumente aus seiner Werkstatt vor, gibt Einblicke in seine Arbeit und bittet zum Probieren. Den Höhepunkt zum Abschluss stellt am 21. September ab 19 Uhr das Galakonzert im Festsaal des Schlosses Mirow dar. In diesem festlichen Abschlusskonzert des „XVIII. Internationalen Festivals der Künste Residenzschloss Mirow 2019“ präsentiert der Residenzschloss Mirow e.V. die Preisträger des XVII. Internationalen Königin Sophie Charlotte Wettbewerb für Violine 2019. Karten für die abendlichen Konzerte gibt es unter anderem in der Touristinformation Mirow, im 3-Königinnen-Palais auf der Schlossinsel Mirow. schlossverein.de

NochmehrWahlrechtefür Eheleute beider Steuererklärung Anzeige JörgOldag, Steuerberater Eheleute und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben und sich zusammen veranlagen lassen. Sie erhalten dann einen Einkommensteuerbescheid, in dem im Rahmen der Zusammenveranlagung die beiden Steuerpflichtigengedanklichzu„einem“ Steuerpflichtigen verschmelzen. Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben aber auch die Möglichkeit, jeweils eine Steuererklärung im Rahmen einer Einzelveranlagung abzugeben. Welche Veranlagungsform zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis für die Ehe- und Familiengemeinschaft führt, muss im Einzelfall geprüft werden. Doch es gibt weitereWahlrechte. Aufwendungen für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Aufwendungenkönnen Steuerpflichtige grundsätzlich zwar nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie von dem Einzelnen auch wirtschaftlich getragen wurden. Dies gilt auch für Eheleute und eingetragene Lebenspartner. Dabei einer Zusammenveranlagung die Eheleute bzw. eingetragenen Lebenspartner jedoch wie ein Steuerpflichtiger behandelt werden, kommt esnicht darauf an, wer die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Zudem dürfen im Rahmen der Einzelveranlagung die Partner diese Aufwendungen durch einen gemeinsamen Antrag (unabhängig davon, wer die Aufwendungen tatsächlich wirtschaftlich getragen hat) aufteilen. Damit können sich z. B. die Krankheitskosten des einen Partners zur Hälfte steuerlich beim anderenPartner auswirken. In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) mussten die Richter nun darüber urteilen, ob Eheleute und eingetragene Lebenspartner auch einen Behinderten-Pauschbetrag (je nach dem Grad der dauernden Behinderung zwischen 310 Euro und 3.700 Euro) im Rahmen der Einzelveranlagung teilen dürfen. Die Bundesfinanzrichter gaben grünes Licht. Damit kann über einen gemeinsamen Antrag auch der Behinderten-Pauschbetrag hälftig auf den anderen Partner übertragen werden. Zur Begründung verweisen die obersten Richter auf die Tatsache, dass der Gesetzgeber keine gesonderte Aufteilungsregelung für den Behinderten-Pauschbetrag vorsieht. Gleiches gilt auch für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 Euro) und den Pflege- Pauschbetrag (924 Euro). Hinweis: Nur Frei- und Pauschbeträge, auf die die Eheleute oder Lebenspartner selbst einen Anspruch haben, können imRahmen der Einzelveranlagung zur Hälfte übertragen werden. Dies gilt dagegen nicht für Pauschbeträge, die der Gesetzgeberfür ein Kind gewährt. Hier steht jedem der beiden Elternteile aufgrund eines gesetzlich gesondert geregelten Aufteilungsmaßstabs in der Regel immer nur die Hälfte des Pauschbetrags zu. Auf gemeinsamen Antrag der Elternteile kann jedoch von dieser gesetzlichen Aufteilungsregelung abgewichen werden. Fazit: Eheleuteund eingetragene Lebenspartner haben das Recht, durchdie Wahl ihrer Steuererklärung (Zusammen- /Einzelveranlagung) die steuerliche Belastung für ihre Familie möglichst gering zu halten. Dazu können auch Freibeträge und Pauschbeträge auf Antrag anders, als vom Gesetzgeber vorgesehen, zugeordnetwerden. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne. SteuerberatunginNeubrandenburg Ihr Steuerberater für Unternehmer,Freiberufler undSelbständige allerBranchen | SCS ETL-SCS AG Steuerberatungsgesellschaft NiederlassungNeubrandenburg Friedrich-Engels-Ring49•17033Neubrandenburg Telefon(0395) 430880 •Fax (0395) 4308842 scs-neubrandenburg@etl.de www.etl.de/scs-neubrandenburg Ein Unternehmen der ETL-Gruppe |www.etl.de

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