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12 RatgebeR: steueRn

12 RatgebeR: steueRn Fahrtenbuch 2.0 ist die bessere Wahl Digitale Alternative bewahrt vor Steuernachzahlungen Jörg Oldag, Steuerberater Der Streit um das Fahrtenbuch ist bei Lohnsteueroder Betriebsprüfungen fast vorprogrammiert. Oft genügen nur Stichproben des Prüfers, um auf vergessene oder unvollständige Einträge zu stoßen. Ab dann ist meistens nichts mehr zu retten –das Fahrtenbuch wird verworfen. Keine ordnungsgemäße Führung! -wird es später im Prüfungsbericht heißen. Eine ärgerliche Sache, die auch noch ziemlich teuer werden kann. Denn bei einem verworfenen Fahrtenbuch kommen nicht selten hohe Beträge an Steuernachzahlungen zusammen. Wer sich diesen Ärger ersparen möchte, setzt auf elektronische Fahrtenbücher. Damit sind vergessene Einträge sowie das Risiko des Verlustes oder der Unleserlichkeit handschriftlicher Aufzeichnungen ausgeschlossen. Alle Fahrten werden protokolliert und unveränderbar in einer Cloud gespeichert. Lediglich der Zweck der Fahrt sowie die besuchten Geschäftspartner müssen ergänzt werden. Erfahrungen aus Betriebsprüfungen zeigen, dass die automatisch aufgezeichneten Daten nicht angezweifelt werden und das elektronische Fahrtenbuch bei ordnungsgemäßer Führung nicht verworfen wird. Das spricht für ein digitales Fahrtenbuch •Minimierung des Risikos einer Steuernachzahlung •Keine Schreibfehler, da keine handschriftlichen Einträge •Verlustrisiko ausgeschlossen •GoBD-konforme Aufzeichnung der Daten gesichert •Geringe technische Anforderungen •Zeitersparnis, da vollautomatischer Eintrag •Kein fester Einbau im Fahrzeug nötig ETL-Gruppe kooperiert mit Partner und bietet Sonderkonditionen Die ETL-Gruppe empfiehlt ihren Mandanten, vom herkömmlichen Papier-Fahrtenbuch auf die digitale Alternative umzusteigen. Hierzu konnte die ETL-Gruppe einen der führenden Anbieter auf diesem Markt als Kooperationspartner gewinnen. Dieser gewährt ETL-Mandanten sogar Sonderkonditionen. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Fahrtenbuch wünschen und an einem digitalen Fahrtenbuch interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an einen ETL-Partner in Ihrer Nähe. Dort werden Sie gern beraten. ETL –SCS AG Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring 49 17033 Neubrandenburg Tel.: (0395) 43088-0 Fax: (0395) 43088-42 Mail: scs-neubrandenburg@etl.de Web: www.etl.de/scs-neubrandenburg –Anzeige –

RatgebeR: PFlege 13 Qualitätssicherung in der Pflege – Vertrauen und Kontrolle! Die Alten- und Krankenpflege setzt einen sensiblen Umgang mit Menschen voraus. Schließlich werden in der Pflege der Tagesablauf und oftmals auch die Privatsphäre von Menschen nachhaltig beeinflusst. Ein Pflegefall tritt oft unerwartet, z. B. nach einem Unfall oder einem Herzinfarkt ein. Dann ist schnelle Hilfe notwendig. Um in so einer Ausnahme-Situation den passenden Pflegedienst zu finden, hat man mehrere Möglichkeiten. Man kann sich zum einen auf die Erfahrungen und Aussagen des häuslichen Umfeldes zur Wahl eines Pflegedienstes verlassen, beim Hausarzt oder dem sozialen Dienst des Krankenhauses bzw. der Reha-Einrichtung nachfragen. Oder man erkundigt sichdirekt bei seiner Pflegekasse. Dort erhält man in der Regel sehr schnell eine Übersicht aller zugelassener Pflegedienste in der Region. Wer das Internet nutzt, kann diese Auflistung zu jeder Zeit aufrufen. Jeder Pflegedienst ist dort kurz vorgestellt und besitz auch eine sog.„Pflegenote“. Alle Pflegedienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen und dieses auchnachzuweisen. Jede Einrichtung besitzt ein eigenes Qualitätsmanagementsystem. Somit ist gewährleistet, dass alle Leistungen und Angebote den neuesten wissenschaftlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Zudem wird jeder Pflegedienst mindestens einmal jährlich durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) überprüft. Im Rahmen der Regelprüfung durch den MDK werden auch die Kunden befragt und deren Zufriedenheit ermittelt. Es werden außerdem die Abrechnungen des Pflegedienstes mittels Zufallsstichprobe ausgewertet, um Auffälligkeiten festzustellen. So soll gewährleistet werden, dass Betrugsfälle im Gesundheitswesen aufgedeckt und verfolgt werden können. Die Leistungsanbieter befinden sich in der nicht ganz einfachen Situation, eine Dienstleistung anzubieten, die wie eine Dienstleistung behandelt und bezahlt werden soll, aber die Versorgung von Menschen sicherstellt. Diese oft „emotionalen“ Dienstleistungen sind eben nicht immer nach einem Standard-Schema einzuteilen, zu bewerten und zu kontrollieren. Informationen zu Leistungen und Qualitätsprüfungen geben alle Pflegedienste. Die Böser & Briehn Pflege GmbH in Waren berät zudem kostenlos zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit und zu möglichen Pflegeleistungen. Weitere Infos unter: Böser &Briehn Pflege GmbH Große Grüne Straße 12 in 17192 Waren Telefon: 03991 67 49 420 www.boeser-briehn.de

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