Aufrufe
vor 6 Jahren

Goldene Jahre_Mecklenburgische Seenplatte

  • Text
  • Enkel
  • Grosseltern
  • Menschen
  • Lebensphase
  • Ratgeber
  • Pflege
  • Beispielsweise
  • Wichtig
  • Zeit
  • Medikamente
  • Deutschland
  • Kinder

RATGEBER 4. LEBENSPHASE

RATGEBER 4. LEBENSPHASE SEITE 41 Arten der Pflege FOTO: AOK In der Pflege gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, um pflegebedürftige Familienmitglieder angepasst an die jeweiligen Umstände bestens zu versorgen. Wer für eine kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen ist, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Hier wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Auch wer in einer stationären Vorsorge oder in einer Rehabilitationseinrichtung ist, kann die Kurzzeitpflege geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson dort gleichzeitig eine medizinische Maßnahme wahrnimmt und somit eine Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich wird. Wer als Angehöriger einen pflegebedürftigen Menschen pflegt, sollte auch Urlaub machen können. In diesem Fall kann eine Urlaubsvertretung beantragt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für die Ersatzpflege. Die so genannte Verhinderungspflege kann auch dann geltend gemacht werden, wenn die Pflegekraft erkrankt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Als Ersatz kann ein ambulanter Pflegedienst oder auch eine Privatperson die Pflege übernehmen. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege können für die Ersatzpflege auch Einrichtungen genutzt werden, die nicht als offizieller Pflegedienst behandelt werden – so zum Beispiel wohltätige Organisationen. Manche Pflegeunternehmen bieten Verhinderungspflege auch stundenweise an. Es wird empfohlen, vorher mit der Pflegekasse abzuklären, wie die stundenweise Verhinderungspflege am besten abgerechnet wird. Wichtig ist, stets einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen.

Kompakt - StadtMagazin

Nordkurier Ratgeber

Kreisanzeiger

Kompakt

Nordkurier Ratgeber

Weitere Magazine

Kompakt - StadtMagazin

Kreisanzeiger