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Stadtmagazin April 2023

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Plötzlich bin

Plötzlich bin ichHausbesitzer! Waszutun ist, wenn man einHauserbt,erklärt Dr.LehnerImmobilien Anzeige Neubrandenburg. Wenn ein naher Verwandter verstirbt, dann geht sein gesamtes Vermögen – dazu gehört auch das Grundeigentum –auf seine Erben über. Plötzlich wird man Immobilienbesitzer. Dazu können recht unterschiedliche Konstellationen führen, wie Beate Wagner von Dr. Lehner Immobilien anhand von zwei Beispielen erläutert. „Die verstorbene Tante hat mich im Testament bedacht und mir einen Anteil ihres Häuschens vererbt. Doch es sind weitere Miterben da.“ Diese bilden nun eine Erbengemeinschaft. DieInteresseneiner Erbengemeinschaft ausloten Und auch den folgenden Fall hat die Neubrandenburger Immobilienexpertin in ihrer Berufspraxis schon oft erlebt: „Ein Elternteil verstirbt unerwartet. Es liegt kein Testament vor. Dann erbt das andere Elternteil zur Hälfte, und die beiden Kinder die andere Hälfte des Eigentums desVerstorbenen.“ Ob nun allein geerbt wird oder mit anderengemeinsam: Wenn Sebastian Copius undBeate Wagner (v.l.) vonDr. Lehner Immobilien in Neubrandenburg im Beratungsgespräch. man noch kein Hausbesitzer ist, steht man vor erheblichen Problemen. Wie unterhalte ich das Haus? Ist es sinnvoll, es selbst zu bewohnen? So ein Umzug solltegut überlegt sein, schließlich haterFolgensowohl fürdie Familie als auch für die eigene berufliche Findung. Des Weiteren stehen viele vor der Frage, ob sie ein Haus überhaupt in Besitz nehmen dürfen, wenn es noch andere Miterben gibt.Und wenn ja, zu welchemPreis? Sebastian Copius IMMOBILIENBERATER Beate Wagner IMMOBILIENBERATERIN Mit all diesen Themen beschäftigt sich das Neubrandenburger Team von Dr. Lehner Immobilien seit vielen Jahren intensiv. „Wir sind darin erfahren, die Interessen von einer Erbengemeinschaft auszuloten undzwischen den Erben zu moderieren“, erklärt Beate Wagner. „Wir beraten sie über die Möglichkeiten der Auseinandersetzung und begleiten sie während des gesamten Verkaufsprozesses durchalleInstanzen.“ Das kann der gemeinsame Verkauf der Immobilie an einen Dritten sein oder der Verkauf an einen der Miterben, zum Beispiel aneines von drei Geschwistern. „Derjenige steht dann vor dem Problem, dass er die beiden anderen Geschwister auszahlen muss“, betont die Neubrandenburger Geschäftsführerin von Dr. Lehner Immobilien. Schon unmittelbar nach dem „Erbfall“ häufen sich die Fragen und Probleme, wie sie verdeutlicht. Das beginnt mit der Beantragung des Erbscheins. Auf dem vom Gericht ausgestellten Ausweis steht, wer Erbe ist und „wie hoch der Anteil des Erbes ist“, sagt Beate Wagner. „Das betrifft die Immobilie und auch bewegliche Sachen“. Zum beweglichen Nachlass zählen Möbel, SchmuckoderKunstgegenstände. Also Dinge, die sich bewegenlassen. „Zur Immobilienbewertung können wir zeitig angefragt werden“, erklärt die Expertin von Dr. Lehner Immobilien. „Eine seriöse Marktwertschätzung ist unerlässlich, um eine Aussage beim Nachlassgericht zu machen.“ WeitereTipps vomProfifür denVerkaufsprozess Sinnvoll sei es auch, einen Notar oder Anwalt mit dem Antragsverfahren zu beauftragen, sagt Beate Wagner, die noch einen weiteren Tipp hat: „Hat einer der Erben während der Verkaufszeit Auslagen getätigt, zum Beispiel, die Grundsteuer bezahlt, die Gebäudeversicherung und laufende Zahlungen an Versorger, wird dies bei der Berechnung des Erbanteiles berücksichtigt.“ Manchmal sei das auch dann nur aus dem Erlös des Hausverkaufeszutilgen, wiedie Immobilienfachfrauaus Neubrandenburg erklärt. WIRKENNENDEN WERT IHRESHAUSES Jetzt Immobilie bewerten lassen! 0395-57081121 dr-lehner-immobilien.de WEIL GUTER SERVICE EIN ZUHAUSE HAT! Ziegelbergstraße 8|17033 Neubrandenburg nb@dr-lehner-immobilien.de Aktuelles Verkaufsangebot:Großer Erbhofinder Mecklenburgischen Seenplatte © Dr.Lehner Immobilien

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