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Ratgeber Traumjob

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SEITE 14 FREITAG, 29. JUNI 2018 UnsereLeserfragen –Expertenantworten habe ich anspruch auf ein arbeitszeugnis? ist zuspätkommen ein kündigungsgrund? zum arbeitsrecht gibt es viele fragen, die mitglieder des deutschen anwaltvereins im nordkurier-ratgeber beantworten. haben auch sie fragen, egal ob zum thema karriere, wohnen oder auto, dann schreiben sie an: Nordkurier-Ratgeber, Friedrich-Engels-Ring 29, 17033Neubrandenburg, oder ratgeber@nordkurier.de PeterMeyer fachanwalt für arbeitsrecht foto: t.Bomm/Peter meyer der westfale hat in heidelberg und Berlin studiert. seit 1991 ist er als anwalt in Berlin zugelassen, seit 1997 fachanwalt für arbeitsrecht. Nathalie Oberthür fachanwältin für arbeitsrecht foto: nathalie oBerthür die kölner rechtsanwältin nathalie oberthür berät und vertritt mandanten inallen fragen des arbeitsrechts. sie ist auch als referentin tätig. Jürgen Markowski fachanwalt für arbeitsrecht foto: marion stePha/ manske &Partner der arbeitsschwerpunkt des nürnberger anwalts liegt im Betriebsverfassungsrecht. für schulungen und seminare für Betriebsräte ist er als referent gefragt. leistungsbeurteilung anspruch auf ein zeugnis Muss mein Chef mirein Arbeitszeugnis ausstellen? Peter meyer Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Zwei Anlässe gibt es dafür: Einmal den Abschied vom Arbeitgeber, dann bekommt der Arbeitnehmer ein sogenanntes Schlusszeugnis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zweitens gibt es das Zwischenzeugnis. „Das kann der Arbeitnehmer immer einfordern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt“, sagt Meyer. Das kann zum Beispiel ein bevorstehender Wechsel der Führungskraft sein, eine Versetzung im Unternehmen –und theoretisch auch die Bewerbung auf einen neuen Job. kinderbetreuung kranker Partner –darf ich zu hause bleiben? Wasist,wennder Partner krank wird,der das Kind betreut –und das deswegen nicht mehr kann.Mussich trotzdem zur Arbeit gehen? Jürgen markowski Erst mal schon, sagt der Anwalt. „Wenn mein Partner krank ist, muss ich weiter zur Arbeit kommen, eine andere rechtliche Regelung gibt es dafür nicht.“ In der Praxis kann das aber natürlich unmöglich sein. WerGrippe hat, kann schließlich kein Kind betreuen. Und nicht jeder hat hilfsbereite Großeltern auf Abruf parat. Arbeitnehmern bleibt deshalb nur,das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. So können Berufstätige zum alltag wann der Paketbote ins Büro kommen darf „Wir habenSie leider nicht angetroffen.Ihr Paketliegt in der Filiale.“ Es gibt eine Alternative:sich Pakete an denArbeitsplatzschicken zu lassen. Aber darf ich das überhaupt? nathalie oberthür „Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und ist für die Betriebsorganisation verantwortlich. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass er das erlauben muss“, erklärt die Anwältin. In der Praxis kann es trotzdem erlaubt sein –auf zwei Wegen: erstens ausdrücklich, per Aushang oder Rundmail etwa. Oder zweitens durch die tatsächliche Handhabung: Diese greift, wenn Mitarbeiter sehnsüchtig erwartete Pakete foto: m. gamBarini Beispiel Urlaub nehmen, auf einem Zeitkonto gesammelte Überstunden abbummeln oder spontan ein paar Tage im Homeoffice arbeiten. Bei längeren und schwereren Erkrankungen gibt es zudem die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. sich Pakete einfach schicken lassen und der Arbeitgeber das toleriert. Die Erlaubnis kann der Arbeitgeber aber widerrufen –und zwar nicht nur für die ganze Belegschaft, sondern auch für einzelne Mitarbeiter.„Wenn jemand zwei Päckchen im Jahr bekommt ist das vielleicht was anderes als zehn Pakete pro Woche.“ Mit der Erlaubnis handelt sich der Arbeitgeber auch Pflichten ein. Denn er muss die Privatsphäre der Mitarbeiter beziehungsweise das Briefgeheimnis wahren. Das bedeutet: Es darf etwa keine Poststelle geben, die aus Sicherheitsgründen alle Post öffnet und im Haus verteilt. foto: rolf vennenBernd schreibtisch verbot für unordnung und private deko möglich Arbeitgeberhaben oftgenaue Vorstellungen,wie es bei ihnen aussehen soll. Darf mich mein Chefdazu verdonnern,den Schreibtisch aufzuräumen–und darf er sogarprivate Deko verbieten? Jürgen markowski Das darf er. „Der Schreibtisch beziehungsweise der Arbeitsplatz gehört, simpel gesagt, dem Arbeitgeber. „Deshalb darf er auch entscheiden, wie es da zugeht.“ Umgekehrt haben Arbeitnehmer keinen Anspruchauf private Deko am Arbeitsplatz. Eine Einschränkung gibt es allerdings –den Grundsatz „gleiches Recht für alle“ nämlich. „Er muss es allen verbieten oder allen erlauben“, sagt Markowski. Ansonsten hat der Arbeitgeber aber fast alle Freiheiten, wenn es um den Zustand von Arbeitsplätzen geht: So kann er zum Beispiel plötzlich entscheiden, dass er Privat-Deko oder Unordnung auf Schreibtischen nicht mehr erlaubt –auch dann, sieht der schreibtisch erst mal so aus, macht aufräumen keinen spaß. unpünktlichkeit häufiges verschlafen kann geahndet werden Verstopfte Straßen, unpünktlicheZüge–mit ihnen verspäten sichauch Pendler. Drohtmir die Kündigung? Oder nur, wenn es öfterpassiert? nathalie oberthür Ein Kavaliersdelikt ist Verspätung nicht. „Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. Er ist dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.“ Anders gesagt: Auch für eine Verspätung ist theoretisch eine Abmahnung möglich. Entscheidend ist dabei aber, wer Schuld an der Verspätung ist: „Eine Abmahnung setzt ja voraus, dass es etwas Vorwerfbares gibt“, so Oberthür. Verschläft jemand, ist die Sache klar. Gibt es ein Zugunglück oder einen plötzlichen Wintereinbruch, ist der Fall ebenfalls klar. Gibt es zur gleichen Uhrzeit aber immer wieder Stau auf der gleichen Autobahn, kann der Arbeitgeber schon verlangen, dass ein Angestellter das einplant und entsprechend früher wenn er es vorher stillschweigend geduldet hat. Die Frage nach dem Zustand der Arbeitsplätze ist übrigens ein klassischer Fall für den Betriebsrat, sagt Markowski. Denn die Mitarbeitervertretung darf in solchen Fällen mitbestimmen, per Betriebsvereinbarung zum Beispiel. Dort lassen sich dann auch Details klären –obesetwa genug Schubladen und Schränke für die Dinge gibt, die nicht mehr auf dem Schreibtisch herumliegen sollen. foto: Jens schierenBeck aufsteht – genau wie bei Schneefall, der seit drei Tagen angekündigt wird. Die gute Nachricht dagegen: Werspäter kommt, muss nicht zwingend länger bleiben –auch wenn es in der Praxis oft so gehandhabt wird. „Nacharbeiten müssen Sie nicht“, sagt Oberthür. „Lohn bekommen Sie für die verpasste Zeit dann aber auch nicht.“ Anders ist es bei Regelungen wie Gleitoder Vertrauensarbeitszeit – oft ist die Verspätung dann gar kein Drama. arbeitskleidung wenn chefs vorschriften machen foto: christin klose Mein Chef hatohnesichtbarenGrund Regeln zur Kleidung verhängt.Muss ichmich daranhalten? Peter meyer Nein. Denn für einen Dresscode oder vorgeschriebene Arbeitskleidung muss es ein sogenanntes berechtigtes Interesse geben. Hygiene und Sicherheit sind dafür die klarsten Beispiele. Und auch der Wunsch, ein einheitliches Erscheinungsbild des Personals gegenüber Kunden und Geschäftspartnern herzustellen, ist ein guter Grund für Kleidungsvorschriften. Letzteres setzt aber voraus, dass die Mitarbeiter Kontakt nach außen haben. Bleiben sie dagegen unter sich und im Büro, wird es komplizierter. „Das finde ich schöner“ ist noch kein berechtigtes Interesse. Impressum Verleger Nordkurier Mediengruppe GmbH &Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29 17033Neubrandenburg Geschäftsführer Lutz Schumacher 0395 4575-100 Redaktion Chefredakteur Lutz Schumacher 0395 4575-100 Verantwortlich für den Inhalt SirkoSalka 03954575-457 Anzeigen Nordkurier Media GmbH &Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29 17033Neubrandenburg JörgSkorupski (Leitung) 0395 4575-320 Druck Nordkurier Druck GmbH &Co. KG Flurstraße 2 17034Neubrandenburg Geschäftsführer Rainer Zimmer 0395 4575-700 Die Nordkurier-Beilage erscheint am 29.06.2018 in der Gesamtauflage des Nordkurier.

FREITAG, 29. JUNI 2018 SEITE 15 UnsereLeserfragen –Expertenantworten foto: faBian sommer kommunikation der chef will mitreden Entscheide ich selbst, was ich in sozialenNetzwerken poste–und ob ich überhaupt dortMitglied bin? Oder darf der Chef Vorgaben machen? Peter meyer In der Regel darf der Chef solche Vorgaben nicht machen. Denkbar sei zwar, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen Kodex für das Verhalten in sozialen Netzwerken vorgibt, meint der Anwalt. Selbst dann wäre es aber vermutlich schwer, daraus ein Weisungsrecht des Arbeitgebers für Likes und Herzchen abzuleiten. Und schon gar nicht für Lobhudeleien. Was sich der Chef allerdings verbitten kann, ist Gemecker. arbeitszeit wenn nach feierabend termine anstehen Wasist, wenn es im Job Abendveranstaltungen gibt –das Essenmit wichtigen Kunden etwa.Darfmich der Chef verpflichten, daranteilzunehmen? Jürgen markowski Ja –aber nur in Maßen und mit Blick auf die Gesamtarbeitszeit. Der Arbeitgeber hat ein Direktions- oder Weisungsrecht, erklärt der Anwalt. Das hat allerdings Grenzen, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Sieht der die Teilnahme an Abendveranstaltungen ausdrücklich vor, muss der Arbeitnehmer sich auch daran halten. Steht im Vertrag nichts davon, kommt es auf den Einzelfall an. „Das hängt dann auch immer von der Veranstaltung und der Position des Mitarbeiters ab“, sagt Markowski. Will der Chef mit den Mitarbeitern und einem wichtigen Kunden essen gehen, muss nicht jedes Teammitglied zwingend dabei sein –der Projektverantwortliche aber vielleicht das kann über den erfolg beim geschäftsessen entscheiden: der stilvolle umgang mit der serviette foto: mascha Brichta schon. Und die Service-Mitarbeiter oder Berater einer Bank müssen vielleicht zu einem Empfang für Kunden erscheinen – andere Mitarbeiter aber nicht unbedingt. Wer wann und wo dabei sein muss, lässt sich in Unternehmen mit Betriebsrat auch per Betriebsvereinbarung klären. Ansonsten müssen Mitarbeiter mit dem Chef direkt verhandeln. „Wenn Sie erscheinen müssen, sind das aber auch ganz reguläre Überstunden“, erklärt Markowski. Arbeitnehmer haben dafür also Anspruch auf Bezahlung beziehungsweise Freizeitausgleich. Und: Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag darf nie überschritten werden. „Im Zweifelsfall bedeutet das dann, dass man vielleicht schon nachmittags nach Hause geht und später wiederkommt.“ urlaub frei ohne Bezahlung DieTagesmutter istkrank, im Keller stehtdas Wasser –zur Arbeit zu gehenist kaum möglich, der reguläreUrlaubist längst verbraucht oder verplant. Habe ich jetzt einRecht auf unbezahlten Urlaub? nathalie oberthür Nein, sagt die Anwältin. „Man kann das vereinbaren – einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.“ Allerdings kennt das Gesetz die Möglichkeit, aus persönlichen Gründen wie einem Trauerfall Sonderurlaub zu nehmen –also „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt, nicht zur Arbeit zu kommen. Dabei handelt es sich nicht um unbezahlten Urlaub, Lohn gibt es weiter. Wie lang der Sonderurlaub sein darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und zum Beispiel in Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. „Meistens sind das ein oder zwei Tage, bei einem kranken Kind zum Beispiel fünf.“ Jeder unbezahlte Urlaub, unbezahlt frei für den hausputz, das klappt nicht so einfach. foto: c.klose der darüber hinaus geht, ist Verhandlungssache – auch eine längere Auszeit fällt zum Beispiel darunter. Arbeitnehmer sind hier also auf ein Entgegenkommen des Chefs angewiesen. Bewegt der sich nicht, sollten sie aber nicht einfach zu Hause bleiben. „Das ist Arbeitsverweigerung“, sagt Oberthür.„Das hat arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung.“ erholung krank und trotzdem verreisen? anforderung Bitte auf englisch Werkrank ist, gehört ins Bett –und nichtins Flugzeug oder garanden Palmen- Strand. Oder doch? Darf ich trotzeiner Krankschreibung einelängere Reiseantreten – und seiesnur,ummich vonmeinerFamilie pflegen zu lassen? Peter meyer Das ist grundsätzlich erlaubt, sagt der Experte. Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise während der Krankschreibung „genesungswidrig“ ist, wie es unter Juristen heißt – kofferpacken und los? Bei manchen erkrankungen kann das heilsam sein. wenn dadurch also zum Beispiel eine Grippe verschleppt wird. Was dabei gut für den Patienten ist und was nicht, entscheidet aber nicht der Arbeitgeber: „Wenn der Arzt sagt, dass das okay ist, gibt es da gar keine Probleme.“ Eigentlich sind Arbeitnehmer nämlich auch nicht „krankgeschrieben“, selbst wenn der Volksmund das so nennt –sondern arbeitsunfähig. Und nicht immer ist das beste Mittel dagegen, still im Bett zu liegen. „Das beste Beispiel sind psychosomatische Erkrankungen, der Burn-out etwa, der durch die Arbeitssituation verursacht worden ist“, so Meyer. „Wenn der Arzt Ihnen da zur schnelleren Genesung rät, ins Freibad zu gehen oder zur Luftveränderung an die Ostsee zu fahren, dann dürfen Sie das auch tun –auch wenn das auf den Arbeitgeber vielleicht irritierend wirkt.“ Der Chef weiß schließlich nicht, welche Krankheit ein Mitarbeiter genau hat. Aus der Arbeitsunfähigkeits- Bescheinigung für den Arbeitgeber geht das nicht hervor, erklärt Meyer. „Und er hat grundsätzlich auch kein Recht darauf, es zu erfahren.“ Streit um die Arbeitsunfähigkeit und das Verhalten währenddessen kann es aber trotzdem geben. Und eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Kündigung. In der Praxis ist es für Arbeitgeber aber oft schwer, eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung des Arztes zu widerlegen. foto: seBastian gollnow An den meisten ArbeitsplätzeninDeutschland wird Deutschgesprochen. Dochwas,wennder neue Kunde ausdem Ausland kommt? Oder wenn der neue Abteilungsleiter nur Englisch spricht? Darf der Chef eineneueBetriebssprache vorschreiben? foto: s.mayer Jürgen markowski Nicht ohne weiteres, sagt der Anwalt. Denn theoretisch gehört die Sprache in einem Betrieb zwar zum Direktionsrecht des Arbeitgebers. Einen plötzlichen Wechsel ins Englische oder Französische darf er von seinen Mitarbeitern aber nur verlangen, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In solchen Fällen sind Mitarbeiter auch an das gebunden, was sie bei der Bewerbung im Lebenslauf behauptet haben. Werdort „Englisch: fließend“stehen hatte, sollte also besser tatsächlich keine Probleme mit der Sprache haben. Doch was, wenn im Lebenslauf keine fließenden Fremdsprachenkenntnisse versprochen waren? Und wenn im Arbeitsvertrag nichts von einem möglichen Sprachwechsel steht? Dann darf der Chef das trotzdem verlangen, sagt Markowski. „Er muss den Mitarbeitern aber entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten bieten.“ Einfach kündigen kann er Mitarbeitern, die den Wechsel nicht mitmachen können oder wollen, deshalb nicht. Ähnlich ist der Fallauch, wenn Mitarbeiter plötzlich deutlich besser Deutsch sprechen oder schreiben müssen als vorher. Das kann zum Beispiel in der Industrie oder in der Pflege passieren, wenn es neue Dokumentationsvorschriften gibt. Auch dann kann der Arbeitgeber Mitarbeiter, die vielleicht nicht so gut Deutsch sprechen, nicht einfach vor die Tür setzen –sondern muss ihnen erst alle Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.

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