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Ratgeber Auto

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Im rat.geber werfen wir unter anderem einen genauen Blick auf Ausstattungen in den Autos. Im Innenraum ziehen immer mehr Bildschirme statt klassischen Instrumenten ein. Sogar 3D-Displays sind schon in der Entwicklung. Und auch außen legen Autohersteller nach: Es werde Licht, ist das Motto. Neben durchgehenden Rücklichtern, die die Fahrzeugbreite füllen, bieten Hersteller immer öfter auch LED-Technik an der Front an. Selbst beleuchtete Kühlergrille sind verfügbar.

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SEITE 2 FREITAG, 23. APRIL 2021 Blitzer-Warner: Manchmal sind sie legal Von Fabian Hoberg Spezielle Warngeräte und Smartphones-Apps melden Blitzer, bevor man hineinrauscht. Klingt verlockend, sie sind aber auch umstritten. Hannover/Stuttgart. Eine kurze Unaufmerksamkeit genügt, schon kann es rötlich aufblitzen. Es gibt Autofahrer, die versuchen, sich mit technischer Hilfe vor Blitzern zu schützen. Zum Einsatz kommen Blitzer-Warngeräte oder Blitzer-Apps fürs Smartphones. Kleine Warngeräte kosten circa 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazin „c‘t“ unterscheidet Störgeräte (Jammer) von Warngeräten auf Detektor- sowie auf GPS-Grundlage mit Datenbank. „Die Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radar-Messung stören“, erklärt Schmitz. Detektoren reagieren auf die Wellen von Radar- oder Lidar-Messgeräten, würden aber auch bei Weidezäunen und vor Bahnübergängen ausschlagen. „Die einfacheren und heute am meisten verbreiteten Geräte hingegen Apps, die vor Blitzern warnen, sind erst einmal legal. Doch während der Fahrt dürfen sie nicht genutzt werden. Foto: Lino Mirgeler arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionserkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzerstandorten zurück“, sagt Schmitz. Kauf und Besitz solcher Geräte sind in Deutschland erlaubt, aber sie dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden. Besonders populär seien Blitzer-Apps fürs Smartphone, sagt Schmitz. „Das Herunterladen und Installieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“ Die Apps ermitteln wie die GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition über GPS, greifen auf eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten. Autofahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt – und nur dann – anschauen und sich eventuelle Blitzer merken, erklärt Peter Schmitz. „Das ist legal und erlaubt.“ Anders ist es, wenn man unterwegs ist: „Autofahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem Smartphone oder Blitzer- Warner benutzen“, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Strafund Verkehrsrecht in Frankfurt/Main. Eine installierte Warn-App dürfe zwar auf dem Smartphone gespeichert, aber nicht betriebsbereit sein. Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die App aktiv ist. Eine Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Haben die Fahrerin oder der Fahrer das Handy in der Hand oder hat es eine Polizistin oder ein Polizist dort kurz vorher gesehen, wird es teurer: In diesem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Polizisten dürfen nach dem Smartphone fragen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Warn-App benutzt wird, erklärt Lenhart. Sie seien bei einem Anfangsverdacht auch berechtigt, das Smartphone zu überprüfen und sogar Apps zu löschen. „Autofahrer müssen zwar nicht einen eventuellen Sperrcode herausgeben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlagnahmen“, so Lenhart. Um welche Uhrzeit sind Benzin und Diesel am günstigsten zu bekommen? München. Egal, ob die Spritpreise gerade hoch oder niedrig sind, sinken oder steigen: Zusätzlich schwanken sie meistens noch im Laufe eines Tages. Doch wann steckt man den Tankrüssel ins Auto? Als Faustregel kann gelten: Autofahrer zahlen zwischen 18 und 22 Uhr am wenigsten, hat der ADAC beobachtet. Am tiefsten müssen sie in der Zeit zwischen 5 und 8 Uhr morgens in die Tasche greifen. Danach sinken die Preise wieder - nur um Berlin. Abstand im Straßenverkehr ist lebenswichtig: ob zum anderen Auto, zum Radfahrer oder Fußgänger. Überholende Autofahrer müssen vor allem den seitlichen Abstand beachten. Hier sind verschiedene Mindestabstände vorgeschrieben, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Zu Pkw und Lkw muss jeweils ein Meter Seitenabstand gehalten werden. Für Fahrräder, Fußgänger oder auch E-Tretroller gilt innerhalb von Ortschaften ein seitlicher Mindestabstand von anderthalb Metern, außerorts sind meist ab dem späteren Vormittag wieder anzuziehen. Es gebe mehrere Preisspitzen am Tag. Wer klug tankt, könne allein aufgrund der „richtigen“ Uhrzeit bis zu elf Cent pro Liter sparen. Das hat eine Untersuchung des Autoclubs im Jahr 2020 von Preisen an 14 000 Tankstellen in Deutschland ergeben. Fachleute vom Auto Club Europa (ACE) und ADAC raten zudem stets zur aktuellen Preisrecherche im Internet oder via App. Autofahrer müssen genug Seitenabstand zu Radlern und Fußgängern einhalten es zwei Meter. Bei wartenden Schul- und Linienbussen sind zwei Meter Vorschrift. Auch wer an einem parkenden Auto vorbeifährt oder in eine Parklücke einparkt, muss ausreichend Abstand halten. Reicht beim Vorbeifahren ein halber Meter aus, rät der ACE beim Parken zu einem Abstand von 70 Zentimetern auf jeder Seite. Vor allem muss der Abstand an die jeweilige Situation angepasst werden: an die Fahrtgeschwindigkeit, die Fahrbahn, das Wetter oder die Fahrweise desjenigen, den man überholen will. 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FREITAG, 23. APRIL 2021 SEITE 3 Recht haben und Recht bekommen – so klappt’s Frankfurt/Main. Im Straßenverkehr lauern Fettnäpfchen. Die Gesetze sind zwar recht eindeutig – die Rechtsprechung hingegen wartet für manche Verkehrsteilnehmer aber mit Überraschungen auf. Auch bei der Fahrzeugpflege und der Steuer gibt es Einiges zu beachten. Hier gibt es Tipps und Hinweise. Auto-Abo ist bei der Steuer absetzbar Berlin. Entscheiden sich Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abo – also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicherung - müssen sie auch an die Steuer denken. Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugleasing sind dabei zwei Punkte zu berücksichtigen: die betriebliche Ebene und die Privatnutzung. Wird das Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe abgesetzt werden. „Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete“, fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Hamburg. Fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt beider Kreuzungsstraßen: Wer beim Parken diesen Abstand einhält, vermeidet ein Bußgeld oder das Abschleppen seines Autos. Bei rechtwinkligen Kreuzungen sind dies fünf Meter von der Ecke in beide Richtungen gemessen, erklärt Daniela Mielchen, Anwältin für Verkehrsrecht. Genaues Hinschauen auf diese fünf Meter Abstand kann sich lohnen. Denn wer zu dicht an einer Fünf Meter schützen vor Strafe Kreuzung parkt, muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert – zum Beispiel bei einem zugestellten Fußgängerübergang –, werden 15 Euro fällig. Abgeschleppt werde man für ein solches Vergehen in der Regel nur, wenn der Verkehr durch das geparkte Fahrzeug erheblich behindert wird und keine mildere Maßnahme in Betracht kommt, sagt Mielchen. Einkommensteuer an. Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannten 1-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch. Die pauschale 1-Prozent-Regel kann genutzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. „Wer hier sparen möchte, sollte also schauen, dass er kein sehr hochpreisiges Fahrzeug aussucht“, sagt Klocke. Zusätzlich werden auch Fahrten zwischen Wohnung und Firma oder die Fahrten zur Zweitwohnung am Beschäftigungsort abgerechnet. Wer stattdessen eine ganz genaue Abrechnung der Privatfahrten vornehmen möchte, muss ein Fahrtenbuch führen. „Das ist zwar aufwendig, lohnt sich aber vor allem dann, wenn das Fahrzeug selten privat gefahren wird“, so Klocke. Wird der Pkw zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt, muss der private Nutzungsvorteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Gerade für Freiberufler mit eher kürzeren Projekten, bei denen mal ein Fahrzeug erforderlich ist und dann mal wieder nicht oder der Wechsel auf ein größeres beziehungsweise kleineres Auto sinnvoll ist, kann sich ein Auto-Abo lohnen. Dabei sollten die steuerlichen Auswirkungen aber nicht vernachlässigt werden. Vogelkot schnell vom Lack entfernen Ein unschönes Bild, aber jeder Fahrer kennt es. FOTO: Warnecke Hagen. Pflatsch - schon wieder hat ein Vogel eine Hinterlassenschaft auf den Autolack gezaubert. So ist die Natur. Gleichmut wäre jetzt die falsche Reaktion – es eilt. Vogelkot muss schnellstmöglich vom Autolack - jede Stunde zählt. Es drohen irreparable Schäden. Schon nach wenigen Stunden können Schattenbildungen auf dem Lack zurückbleiben. Und wird der Vogeldreck länger nicht entfernt, kann es zu richtig tiefen Verätzungen kommen. Fachleute können das je nach Schädigung durch Schleifen und Polieren oftmals noch retten. Wenn nicht, muss nachlackiert werden. Der Fleck ist da - was tun? Noch frische und weiche Flecken lassen sich mit fließendem Wasser herunterspülen. Zum Beispiel auch mit einer Gießkanne an der Tankstelle. Oft bleibt aber ein kalkartiger weißer Rand. Denn am Rand trocknet der Vogeldreck meist schneller an. Ein durchnässtes weiches Tuch sollte die Stelle etwas einweichen. Sind die Rückstände schon härter, braucht es mehr Zeit. Anschließend werden die Reste vorsichtig mit einem weichen Mikrofasertuch aufgenommen. Nicht einfach wegwischen Ohne Anfeuchten wischt man den Vogelkot besser nicht weg. Das kann für Kratzer sorgen, die auch nicht durch einfaches Polieren verschwinden. Wer häufiger mit Vogelkot auf dem Auto zu kämpfen hat, kann sich vorbereiten. Zum Beispiel mit einer Sprühflasche mit Wasser und etwas Seife im Kofferraum. Und mit ein paar weichen Mikrofasertüchern oder einer Krepprolle zum Abwischen. Impressum Verleger Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Komplementärin: Nordkurier Mediengruppe Verwaltungs GmbH Verlag und Redaktion 0395 4575-0 Geschäftsführung Jérôme Lavrut 0395 4575-100 Holger Timm 0395 4575-100 Redaktion Chefredakteur und verantwortlich für den Inhalt Jürgen Mladek 0395 4575-590 (verantwortlich im Sinne des Presserechts) c/o Nordkurier Medienhaus Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Anzeigen Nordkurier Media GmbH & Co. KG Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jörg Skorupski (Leitung) 0395 4575-320 Druck Nordkurier Druck GmbH & Co. KG Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg Geschäftsführung Rainer Zimmer 0395 4575-700 Marica Verjaal 0395 4575-500 Die Sonderveröffentlichung erscheint am 23.04.2021 in der Gesamtauflage des Nordkurier. Smartphone am Ohr oder nur den Bart gekämmt? Wer ein Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Behauptung, etwas anderes wie etwa eine Bartbürste genutzt zu haben, sollte nachweisbar sein. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Am Steuer eines Omnibusses kam ein Mann in eine Kontrolle zur Feststellung von Handyverstößen. Die Polizei hatte Fotoaufnahmen gemacht, die den Fahrer mit einem weißen Gegenstand zeigten. Diesen hielt er mit der rechten Hand ans rechte Ohr. Im Gerichtsverfahren gab der Mann an, das Fahrzeug hätte gestanden, eben weil auch zu sehen wäre, dass er gar keine Hände am Vor Gericht behauptete ein Mann, er habe nicht telefoniert, sondern sich mit einer Bartbürste gekämmt. FOTO: Skolimowska Hamburg. Dass falsch geparkte Autos abgeschleppt werden, passiert häufiger. Doch was ist, wenn es ein geliehenes Auto ist und der Fahrer gar nicht der Halter? Abholer brauchen dann eine durch den Halter unterschriebene Vollmacht, um sich als berechtigte Person zu identifizieren, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Die Vollmacht alleine reicht allerdings nicht, denn zusätzlich sind Lenkrad hatte. Er gab an, die Fotos zeigten ihn beim Kämmen seines Bartes mit einer weißen Bürste. Das Gericht verhängte 180 Euro Geldbuße und wertete die Aussagen mit der Haarbürste als Schutzbehauptung. Die in der Verhandlung gezeigte Bürste unterschied sich von dem Gegenstand vom Foto. Zudem verblieb der Gegenstand auf den Fotos stets an gleicher Stelle. Doch wer kämmt, muss die Bürste nach unten oder auch zur Seite bewegen, was nicht zu erkennen wäre. Zudem ließ sich anhand einer genauen Analyse der Fotos feststellen, dass der Bus fuhr. In der Tatsache, dass er dabei seine Hände nicht am Steuer hatte, erkannte das Gericht unter Umständen den Anlass zu einer Überprüfung der Fahreignung. Az.: 971 Owi 363 Js 72112/19 Auto auslösen geht auch mit Vollmacht Anzeige VW Golf 1.0 TSI BMT EU6 Trendline 33.034 km, EZ: 01/2018, 63 kW (86 PS) Audi A1 Sportback 1.0 TFSI Benzin, E10-geeignet, Schaltgetriebe,Schwarz Metallic, Allwetterreifen, Berganfahrassistent, Bluetooth CD-Spieler,Müdigkeitswarner,Soundsystem, Start/ Stopp-Automatik, Tagfahrlicht, Touchscreen, USB, ZV mit FB u.v.m. 56.001 km, EZ: 10/2017, 70 kW (95 PS) Benzin, Automatik, Einparkhilfe, Klimaautomatik, LM-Felgen 7x16, Bluetooth, MFL, Multi-Media-Interface MMI Navigation Plus,Sportsitze vorn u.v.m. VW Golf Variant 1.6 TDI DSG Join 25.698 km, EZ: 12/2019, 85 kW (116 PS) Diesel,Automatik, Navi, Schaltwippen, Skisack, Winterpaket, Klimaanlage Climatronic 2-Zonen, Einparkhilfen, Licht-und Sicht-Paket 1, Spiegel-Paket, Verglasung hinten (65 %), VW Media Controlund App-Connect /MirrorLink, Mobile Online Dienste App-Connect u.v.m. 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