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Ratgeber Auto

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Im rat.geber werfen wir unter anderem einen genauen Blick auf Ausstattungen in den Autos. Im Innenraum ziehen immer mehr Bildschirme statt klassischen Instrumenten ein. Sogar 3D-Displays sind schon in der Entwicklung. Und auch außen legen Autohersteller nach: Es werde Licht, ist das Motto. Neben durchgehenden Rücklichtern, die die Fahrzeugbreite füllen, bieten Hersteller immer öfter auch LED-Technik an der Front an. Selbst beleuchtete Kühlergrille sind verfügbar.

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SEITE 10 FREITAG, 23. APRIL 2021 Neben der Form von Scheinwerfern und Tagfahrleuchten nutzen Designer immer öfter weitere Lichtelemente um ihre Modelle zu inszenieren – wie etwa beim VW ID4 im Grill. Foto: Skoda Glühende Ikonen Wie Hersteller ihre Autos mit LED-Technik in Szene setzen Neben den Scheinwerfern und Tagfahrleuchten entdecken Autodesigner zunehmend auch den Kühlergrill als Spielwiese für ihre LED-Shows. Allerdings setzt ihnen der Gesetzgeber dabei enge Grenzen. Von Thomas Geiger München/Lippstadt. Wer im Dunkeln einem neuen Rolls-Royce Ghost begegnet, fühlt sich bisweilen ans nächtliche Athen erinnert. Seitdem beim Generationswechsel der Luxuslimousine 2020 der ohnehin tempelförmigen Kühlergrill aufwendig mit LED-Technik illuminiert wurde, strahlt er auf der Straße wie die Akropolis über der Stadt. Zugegeben, ein Rolls Royce ist selten zu sehen. Doch damit liege der Hersteller voll im Trend, den auch andere marken aufgreifen, sagt Frank Huber, der beim Zulieferer Hella in Lippstadt den Lichtbereich verantwortet: „Wir spüren deutlich, dass Hersteller mehr denn je auf der Suche nach innovativen Lichtlösungen sind, um ihren Fahrzeugen einen einzigartigen Charakter zu verleihen.“ Den Anfang hat vor zwei Jahren BMW mit der dritten Auflage des X6 gemacht, dessen Optionsliste mit einem sogenannten Iconic Glow aufwartet: Wie vorher nur bei Showcars, Designstudien und wild getunten Fahrzeugen ohne Straßenzulassung, haben die Bayern im Chromrahmen um den Kühlergrill mehr als ein Dutzend LED installiert. Bling-Bling ja, aber ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden Deren Licht perlt wie bei einem Wasserfall an den Chromstäben nach unten, erläutert der Hersteller. Weitere LEDs im Rahmen sorgen dabei für einen vollflächigen Schimmer, der den X6 auch bei Nacht unverwechselbar macht, ohne den Gegenverkehr zu irritieren. Dabei die Balance zwischen Strahlen und Blenden zu finden, ist offenbar nicht immer ganz einfach: So berichten die Ingenieure bei Rolls-Royce davon, dass der Ghost mit seinen 20 LEDs im Kühler anfangs heller geleuchtet habe, als es ihnen lieb war. Erst als die Briten die Rückseite der polierten Metallgitterstangen gebürstet und damit Reflexionen reduziert haben, waren sie mit dem Bild zufrieden. Solche Lichtspiele sind dabei kein Privileg der Premiummarken mehr. Wer sich für den neuen Enyaq als ersten vollelektrischen Skoda entscheidet, wird er auf Wunsch ebenfalls mit einem komplett beleuchteten Grill bedient. Damit schlagen die Tschechen drei Fliegen mit einer Klappe, erläutert Designchef Oliver Stefani: „Wir erweisen der böhmischen Kristallglas-Tradition die Ehre. Wir erreichen eine hohe Wiedererkennbarkeit. Und wir zeigen auf den ersten Blick, dass der Enyaq etwas Neues, ganz Besonderes ist.“ Breite Lichtsignaturen an der Fahrzeugfront Mit dieser Idee ist Skoda allerdings nicht alleine an der Ladesäule. Spezielle Lichtsignaturen über die gesamte Fahrzeugbreite sind auch bei anderen E-Autos längst etabliert. Sowohl die Stromer von Für den neuen elektrischen Skoda Enyaq soll sich auch ein beleuchteter Frontgrill ordern lassen. Foto: Uli Sonntag/VW VW vom Golf GTE bis zum ID4 als auch die EQ-Modelle von Mercedes unterscheiden sich nach Angaben der Hersteller von den herkömmlichen Baureihen unter anderem durch eine LED-Leiste, die über dem Kühlergrill verläuft und die Scheinwerfer miteinander verbindet. Das zeigt nicht zuletzt der neue Mercedes EQA, der spätestens dann nicht mehr mit dem ansonsten baugleichen GLA verwechselt wird, wenn es dunkel wird und die Scheinwerfer angehen. Designer wie Mercedes-Stilführer Gorden Wagener räumen ein, dass sie bisweilen gerne sogar noch mehr Licht installieren würden, und sie blicken neidisch in andere Regionen der Welt, wo zum Beispiel wie selbstverständlich der gesamte Mercedes-Stern im Bug erstrahlt. Nicht umsonst hat Wagener bei der Studie Vision EQS mit Hunderten Sternen experimentiert, die hinter dem geschwärzten Grill flimmern. „Doch die Zulassungsbehörden machen uns hier mit Blick auf Sicht und Sicherheit sehr enge Vorgaben“, erklärt der Designer. Finger weg von dubiosen Nachrüstlösungen Das sei auch gut so, sagt Hans-Georg Marmit von der Prüforganisation KÜS: „Je mehr unterschiedliche Lichtquellen ein Auto hat und je heller die Front strahlt, desto größer ist die Gefahr, den Gegenverkehr zu blenden und anderen Fahrern die Orientierung zu erschweren.“ Aus diesem Grund warnt Marmit auch vor Nachrüstlösungen des offiziell als Positionsbeleuchtung geführten Zierrats, mit denen Zubehörhändler auf den Trend aufspringen wollen – bei Versendern im Netz gibt es reichlich Leuchtmittel für Kühlergrills und Markenlogos. Anders als die Hersteller bei den sogenannten Typprüfungen im Rahmen der Neuentwicklung hätten Autofahrer bei der Nachrüstung nicht ganz so viel Spielraum bei der Genehmigung, sagt Marmit: „Wer da nicht aufpasst und Systeme ohne Bauartgenehmigung installiert, riskiert bei einer Kontrolle oder spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung, dass ihm die Prüfer gleich ganz die Lichter ausmachen.“

FREITAG, 23. APRIL 2021 SEITE 11 Bei Autorennen drohen harte Strafen Von Peter Löschinger Immer wieder passieren Verkehrsunfälle, manchmal steck ein illegales Rennen dahinter. Das Gesetz sieht schwere Strafen für Teilnehmer vor – nicht nur für die Personen am Steuer. Schleswig. Riskante Drifts und Raserei jenseits des Tempolimits – wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, gefährdet den Verkehr und riskiert Menschenleben. Daher müssen Teilnehmer regelmäßig mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam. Außerdem kann die Versicherung Leistungen verweigern oder Auszahlungen an Geschädigte vom Verursacher zurückfordern. Unter illegalen Rennen sind Fahrten mit Autos, Motorrädern oder andern Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen, zu denen weder Stadt oder Gemeinde die Erlaubnis erteilt haben. Dabei fahren die Teilnehmer unter anderem schneller als erlaubt oder den örtlichen Gegebenheiten wie Verkehr und Wetter unangemessen. Ganz unerheblich für den Tatbestand ist, ob die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Kfz erreicht wird oder nicht. Auch muss so ein Rennen im Vorfeld zwischen den Teilnehmern nicht abgesprochen sein. Auch wenn es spontan zur riskanten Wettfahrt kommt, gilt sie als illegales Autorennen – übrigens völlig unabhängig davon, ob es dabei zu einer konkreten Gefahrensituation kommt, so die Rechtsanwaltskammer. Hohe Gefängnisstrafen nach Rennen sind möglich Schon wer einfach nur teilnimmt, nimmt bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe in Kauf. Bei besonderen Sach- und bei Personenschäden können bis zu fünf Jahre daraus werden. Wer dabei andere Menschen schwer verletzt oder sogar tötet, wird mit bis zu zehn Jahren bestraft. Darüber hinaus kann im Einzelfall bei gefährlicher Fahrweise noch ein zumindest bedingter Tötungsvorsatz vorgeworfen werden, Bei illegalen Autorennen gab es in Deutschland bereits Tote oder, wie in diesem Fall in Hagen, zahlreiche Verletzte. Foto: Alex Talash dann treten weitere Straftatbestände, insbesondere der Mordtatbestand Paragraf 211 StGB) hinzu. Dann droht im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe, wie mehrere Gerichtsprozesse bereits zeigten. In allen Fällen wird zudem der Führerschein entzogen und mit einer Sperrfrist belegt. In der Zeit dürfen die Täter ihn nicht wieder neu erwerben. Zwar gelten rein rechtlich nur die Fahrer als Teilnehmer. Beifahrer nehmen aber dann teil, wenn sie sich am Steuer abwechseln oder sie die Fahrt mit koordinieren. Anstiftung oder Beihilfe werden dann ins Feld geführt. Auch wer illegale Autorennen organisiert oder sie durchführt, macht sich strafbar. Eine Haftpflichtversicherung kommt zwar auch beim illegalen Straßenrennen für Fremdschäden auf. Doch kann sich diese den Betrag vom Halter, wenn er gefahren ist, ganz oder in Teilen wiederholen. Ist der Halter selbst gefahren, hat er zudem auch alle Ansprüche an einen Kaskoschutz verwirkt. Tempoverstoß im Notfall bleibt nicht immer straffrei Düsseldorf. Bei Notstandslagen kann der Staat darauf verzichten, Temposünder zu bestrafen – zum Beispiel dann, wenn in einem privaten Auto Verletzte oder Kranke gefahren werden. Das gilt erst dann, wenn alle anderen Mittel zur Rettung nicht zur Verfügung standen. Wer im Notfall darauf verzichtet, einen Rettungswagen zu rufen, geht nicht straffrei aus, wenn er zu schnell fährt und erwischt wird. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. In dem Fall ging es um einen Arzt, der außerorts 40 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden war. Seinen Einspruch gegen das Bußgeld begründete er damit, dass er seine schwangere Frau ins Krankenhaus fuhr, die in einem lebensbedrohlichen Zustand gewesen sei. Und da in der Corona-Pandemie ein Krankenwagen aufwendig desinfiziert werden muss, würden dadurch Kapazitäten gebunden. Zudem wisse er als Arzt, dass es bis zum Eintreffen des Krankenwagens mindestens 15 Minuten gedauert hätte. Mit dem Privatauto sei er schneller gewesen. Die Sache ging vor Gericht – und dort verlor der Arzt. Der Tempoverstoß wäre erst dann ein geeignetes Mittel gewesen, wenn alle anderen Mittel nicht verfügbar gewesen wären. Hier hatte der Fahrer aber darauf verzichtet, den Krankentransport überhaupt anzufordern. Das Argument, der Krankenwagen brauche viel länger als der Arzt im Privatauto, überzeugte das Gericht nicht. Denn es wäre bei einer lebensgefährlichen Situation kein Krankentransport, sondern ein Rettungswagen geschickt worden – und aufgrund von Sonderrechten hätte dieser schnell vor Ort sein können. Auch weil die Versorgung über den Rettungsdienst nach Ansicht des OLG in jedem Fall besser gewesen wäre, verneinte es einen Notstand. Auch die Argumentation der zeitaufwendigen Desinfektion überzeugte die Richter nicht: Das Leben eines Menschen könne nicht mit Hygienemaßnahmen aufgewogen werden. Az.: 2 RBs 13/21 Anzeige Unsere NEU eingetroffenen Gebrauchtwagen Nissan X-Trail 1.6 dCi Xtronic Acenta Nissan Pulsar 1.2 DIG-T Acenta 13.850,- € EZ: 06/2015, 126.000 km, Diesel, 96 kW (131 PS), Automatik, Weiß-Metallic, Einparkhilfen vorn u. hinten (Kamera), Anhängerkupplung abnehmbar, Bluetooth, BC, Klimaautomatik, Freisprecheinrichtung, LED-Tagfahrlicht, LM-Felgen, Lichtsensor, MFL, Navi, Radio DAB, Regensensor, Spurhalteassistent, Start/ Stopp-Automatik, Tempomat, Touchscreen, Tuner/Radio, Verkehrszeichenerkennung, ZV mit FB u.v.m. 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