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Nordkurier Ratgeber Mit 66 Jahren (Ausgabe UKK)

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SEITE 20 FREITAG, 31.

SEITE 20 FREITAG, 31. MAI 2019 Auch, wenn es schwerfällt: Mit absoluter Gewissheit kommt der Tag, an dem Eltern zulassen müssen, dass nunmehr die Kinder Verantwortung für sie übernehmen. Foto: Uwe Umstätter Vorsorge Gespräche über Pflege: Die Vorbereitung auf den Ernstfall Ein Pflegefall kann Familien von heute auf morgen treffen. Deshalb lohnt es, sich langfristig darauf vorzubereiten – auch wenn die Gespräche darüber nicht immer leichtfallen. Von Bernadette Winter Dresden. Meist kommt alles ganz plötzlich. Ein Schlaganfall, ein Sturz oder die Diagnose Demenz. Ein Pflegefall in der Familie ändert alles: den Tagesablauf, die finanziellen Belastungen, den Einklang von Job und Freizeit oder das Wohnumfeld. Häufig müssen dann unter Druck schnelle Lösungen her. Doch vieles lässt sich schon vorab organisieren und besprechen. Denn dass ein Familienmitglied einmal Hilfe benötigen wird, ist sehr wahrscheinlich. „Wir werden immer älter, und somit steigt das Risiko an Pflegebedürftigkeit“, sagt Kathrin Engel, Pflege- und Qualitätsmanagerin Altenhilfe bei der Diakonie Dresden. Umso wichtiger ist es, sich so früh wie möglich damit zu beschäftigen, erklärt Felizitas Bellendorf. „Das ist ein sehr emotionales Thema, weil es immer bedeutet, sich mit Verlust auseinanderzusetzen“, sagt die Referentin für den Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zudem werden Rollenverteilungen und -vorstellungen – etwa unter Partnern – auf den Kopf gestellt, so Pflegewissenschaftler Peter König, Professor an der Hochschule Furtwangen. „Das kann Ängste auslösen.“ Die Experten raten dazu, sich für Gespräche Zeit zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen. Geht es um die Pflege der Eltern und gibt es mehrere Geschwister, sollten die sich vorab schon einmal ehrlich austauschen, rät Felizitas Bellendorf. Sonst sind gerade im akuten Notfall Konflikte programmiert. So könnten die Kinder, die weiter weg wohnen, diejenigen unterstützen, die am Ort pflegen – etwa durch eine Haushaltshilfe. „Das ist ein sehr emotionales Thema, weil es immer bedeutet, sich mit Verlust auseinanderzusetzen.“ Felizitas Bellendorf Verbraucherzentrale NRW Manchmal verweigern sich Eltern jedoch solchen Gesprächen, weil sie sich bevormundet fühlen und nicht über die eigene Endlichkeit nachdenken wollen. Peter König schlägt daher vor, für die Aussprachen einen Anlass zu suchen und den Einstieg in das Thema über andere Beispiele zu finden. Etwa indem man schildert, wie Bekannte oder Verwandte mit einem Pflegefall umgehen. „Ein Kinofilm ist ebenfalls ein guter Aufhänger.“ Keine voreiligen Versprechungen Den Experten zufolge sollten Erwartungen und Wünsche benannt und dann Kompromisse ausgehandelt werden. Alle Beteiligten müssten klar sagen, was sie leisten wollen und was nicht, unabhängig von familiären oder gesellschaftlichen Moralvorstellungen. „Nicht vorschnell Dinge versprechen, die sich nicht halten lassen“, warnt Peter König. Das bedeutet, die eigenen Sorgen zu thematisieren, sagt Bellendorf. „Kann ich beispielsweise meine Mutter anfassen, sie auf die Toilette bringen?“ Das seien Fragen, die man vorab für sich beantworten müsse, meint König. Das Thema Geld sollte in gleicher Weise angesprochen werden. „Sind diese Dinge nicht geklärt, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Konflikten kommen, zum Beispiel unter Geschwistern“, warnt Kathrin Engel. Die Pflege-Profis empfehlen, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und sich ein Netzwerk aufzubauen. Dazu gehören auch Nachbarn oder Freunde. Je nach Bedarf kommen ein Pflegedienst, eine hauswirtschaftliche Unterstützung oder ein Fensterputzer hinzu, um die Sturzgefahr zu mindern, außerdem Lieferdienste für Lebensmittel. Ein erster Schritt könnte darin bestehen, die Wohnsituation zu analysieren und zu überlegen, was umgebaut werden müsste. Denn je weiter Alter oder Krankheit fortschreiten, desto schwieriger wird ein Umzug. „Stattdessen lässt sich frühzeitig beispielsweise die Dusche umbauen“, sagt Felizitas Bellendorf. Wer sich beraten lassen will, wendet sich am besten an die Pflegestützpunkte. Die gibt es in vielen Landkreisen, kostenlos und unabhängig. In den Sozialämtern helfen Pflegekoordinatoren. Auch der Hausarzt, Krankenund Pflegekassen oder der Sozialdienst bieten Unterstützung an. Dazu kommen Bürgertelefone oder Selbsthilfegruppen, etwa für Angehörige von Demenzkranken. Die Vorsorgevollmacht ist ein Muss Für finanzielle Fragen gibt es die Sozialämter oder kommunale Beratungsstellen. Ist noch keine akute Hilfe notwendig, können sich Angehörige zur Vorbereitung darüber informieren, wo Ansprechpartner zu finden sind. Ein absolutes Muss ist den Experten zufolge die Vorsorgevollmacht, nicht nur im Alter oder Krankheitsfall. Mit ihr lässt sich festlegen, wer entscheiden soll, etwa über ärztliche Untersuchungen oder die Finanzen. „Rein formal reichen bei diesen Dokumenten Unterschriften“, sagt Peter König. Ein Notar sei zwar nicht nötig, doch ohne eine Beglaubigung könne es zu Diskussionen kommen. Wer die Kosten für den Notar sparen will, kann sich die Unterschrift über das Rathaus bestätigen lassen. Zudem könne eine Patientenverfügung hilfreich sein, Wie Sie eine Pflegekraft finden rät Pflegewissenschaftlerin Kathrin Engel. „Sonst mutet man den Angehörigen Entscheidungen zu, die sie gar nicht treffen können oder wollen.“ Sind dagegen einmal sämtliche Erwartungen und Gefühle ausgesprochen, lässt es sich besser damit umgehen. Dann kommt auch ein Pflegefall gar nicht mehr so unvorbereitet. Eine Vorlage der Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums können Sie sich auf dieser Seite herunterladen: https://bit.ly/2PAulDh Viele Pflegebedürftige wollen nicht ins Heim. Wer eine Pflegekraft sucht, kann vorab eine Beratung in Anspruch nehmen. Kostenlose Anlaufstellen sind Pflegekassen, Pflegestützpunkte, aber auch Beratungsstellen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände. Auskunft gibt es auch an diesen Stellen: 1. Das Zentrum für Qualität in der Pflege. Das Spektrum seiner Beratungsleistung reicht von einer Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune bis zu Informationen etwa zu Zuschüssen zum Thema altersgerechtes Wohnen. www.zqp.de 2. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit: Sie vermittelt europäische Haushaltshilfen an Haushalte mit Pflegebedürftigen und informiert kostenlos zu Themen wie Arbeitszeiten, Lohn und Urlaub. www.arbeitsagentur.de

FREITAG, 31. MAI 2019 SEITE 21 Eine präzise Patientenverfügung ist wichtig Von Sabine Meuter Mit einer Patientenverfügung kann jeder seinen Willen zu einer medizinischen oder pflegerischen Behandlung für den Fall festhalten, dass er sich selbst dazu nicht mehr äußern kann. Das Dokument sollte regelmäßig aktualisiert werden. Dortmund/Hamburg. Im Ernstfall geht es schnell: Ein Unfall oder ein Schlaganfall – und von jetzt auf gleich ist man nicht mehr in der Lage zu entscheiden, welche medizinische oder pflegerische Behandlung man möchte und welche nicht. Gut, wenn es dann eine Patientenverfügung gibt. „Mit einem solchen Schriftstück kann jeder seinen Willen bekunden, wie er in dem Fall, in dem er sich nicht dazu äußern kann, medizinisch behandelt werden möchte“, erklärt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz in Dortmund. Liegt eine Patientenverfügung nicht vor, müssen entweder Angehörige und Ärzte beziehungsweise ein möglicher Bevollmächtigter oder Betreuer und ein Arzt den mutmaßlichen Willen des Betroffenen erörtern. Gibt es eine Patientenverfügung, müssen Mediziner den dort niedergeschriebenen Willen respektieren. „Eine In der Patientenverfügung kann beispielsweise festgelegt werden, ob man lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung oder eine künstliche Ernährung wünscht. Foto: © Anja Götz - stock.adobe.com Patientenverfügung sollte jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr haben“, rät Brysch deshalb. Aufgeschrieben werden sollte das was man will oder nicht will, am besten in Zeiten guter Gesundheit. Aber wie? „Eine Patientenverfügung gliedert sich in zwei Teile“, erklärt der Rechtsanwalt Dietmar Kurze aus Berlin. Im ersten Teil ist aufgelistet, für welche Situationen die Patientenverfügung gilt: das letzte Stadium im Sterbeprozess, eine unheilbare Krankheit, Demenz im fortgeschrittenen Stadium oder Wachkoma. Im zweiten Teil werden die jeweiligen Wünsche genannt. Dokument am besten vom Hausarzt bestätigen lassen So kann etwa festgelegt werden, ob eine künstliche Beatmung oder eine künstliche Ernährung gewünscht ist oder ob Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden sollen. „Die Wünsche sollten individuell und so konkret wie möglich auf die Situationen bezogen, in denen man sein könnte, formuliert werden“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Hilfreich sei, persönliche Erlebnisse zu schildern – etwa, warum man eine Patientenverfügung erstellt. „So kann etwa niedergeschrieben werden, dass man eine bestimmte Behandlung nicht möchte, weil man erlebt hat, dass eine nahe Angehörige darunter sehr gelitten hatte.“ Wichtig beim Schreiben: Vage Formulierungen reichen nicht aus. Sie sind sogar unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof. Den bloßen Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, ließen die Richter nicht gelten. Bei solchen unpräzisen Formulierungen entscheiden letztlich doch die Ärzte gemeinsam mit Angehörigen oder möglichen Bevollmächtigten beziehungsweise Betreuern über die jeweilige Behandlung. Generell gilt: Eine Patientenverfügung erfolgt immer schriftlich. „Sie kann handschriftlich abgefasst oder am PC erstellt werden“, erklärt Kurze, der auch Vorstand des Vereins VorsorgeAnwalt ist. Sinnvoll ist es, sich auf dem Dokument von jemandem – am besten vom Hausarzt – bestätigen zu lassen, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Nicht nötig ist es laut Brysch, die Verfügung notariell beglaubigen zu lassen. Verfügung kann später auch verändert werden In jedem Fall sollte sie so aufbewahrt werden, dass sie auch schnell gefunden werden kann. Eine Möglichkeit ist, das Dokument in einem „Notfallordner“ aufzubewahren. „Hilfreich kann auch sein, Kopien der Patientenverfügung Angehörigen, Bevollmächtigten, Freunden oder etwa dem Hausarzt zu übergeben“, sagt Kranich. Die Patientenverfügung sollte regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, überprüft und unter Umständen aktualisiert werden. Denn es kann sein, dass sich der eigene Gesundheitszustand, aber auch die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten verändern. Wenn aus Sicht des Verfassers alles noch aktuell ist, sollte er das Dokument erneut unterschreiben und das jeweilige Datum hinzufügen. Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Vorlage mit Textbausteinen für die Formulierung der Patientenverfügung an. https://bit.ly/2TuH4hm Anzeige Gönnen Sie sich besten SITZ-KOMFORT INKLUSIVE 3-MOTORISCHER RELAXFUNKTION UND HERZ-KOMFORT-FUNKTION! IN 2 FARBEN ERHÄLTLICH! RELAXSESSEL MIT DREI MOTOREN, in Dickleder, ab Lager sofort lieferbar in den Farben grau und dunkelbraun. 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