Aufrufe
vor 6 Jahren

Kompakt September

  • Text
  • Neubrandenburg
  • Neustrelitz
  • September
  • Burg
  • Schwimmhalle
  • Stargard
  • Oktober
  • Mecklenburgischen
  • Kinder
  • Regionales

1 JAHR REINIGUNGSMITTEL

1 JAHR REINIGUNGSMITTEL GRATIS BEIM KAUF EINES FENSTERSAUGERS. Kärcher Fenstersauger WV 2 oder WV 5 kaufen, online registrieren und 1 Jahr gratis Reinigungsmittel sichern. AKTIONS- ZEITRAUM: 15.08. - 15.10.2017 1 JAHR REINIGUNGSMITTEL GRATIS ab € 69,99 UVP inkl. MwSt. Vollständige Infos und Aktionsbedingungen unter: www.kaercher.de/aktion. Wir beraten Sie gerne: Autorisierter Händler STEFFEN KNAUF Service- & Vertragswerkstatt für Reinigungstechnik Dorfstraße 28 • 17039 Neuendorf • Tel. (03 95) 5 66 53 83 • Fax (03 95) 5 66 53 25

Beim Verkauf des eigengenutzten Ferienhauses droht Steuerpflicht Olaf Jaensch, Steuerberater Wird eine vermietete Immobilie wieder veräußert, so ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen oder das Grundstück zu einem Betriebsvermögen gehört. Bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder einem selbst genutzten Einfamilienhaus gilt die zehnjährige Spekulationsfrist dagegen nicht. Es ist sogar unschädlich, wenn die Immobilie für einige Jahre vermietet wurde und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden. Es reicht aus, dass sie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. zu beachten sei. Die Kölner Finanzrichter bestätigten diese Auffassung und entschieden, dass ein Veräußerungsgewinn zu versteuern sei, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung der Ferienimmobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen. Jetzt müssen die obersten Finanzrichter in dem anhängigen Revisionsverfahren entscheiden. Sollten in der Zwischenzeit vom Finanzamt auf den Veräußerungsgewinn Steuern festgesetzt werden, sollte auf jeden Fall Einspruch eingelegt und ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Hinweis Wer seine selbst genutzte Ferienimmobilie verkaufen möchte und kein Risiko eingehen will, sollte möglichst erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist veräußern. Dann ist der Verkauf auf jeden Fall steuerfrei, sofern beim Verkäufer nicht schon wegen weiterer Grundstücksgeschäfte gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist. Bislang hat die Finanzverwaltung zugelassen, dass auch eine selbst genutzte Ferienimmobilie steuerfrei veräußert werden kann. Doch einige Finanzämter sehen das inzwischen anders. Sie argumentierten, dass auch bei einem Ferienhaus, welches nicht zu eigenen Wohnzwecken, sondern nur zeitweilig zur Erholung genutzt werde, die Spekulationsfrist Freund & Partner GmbH St e uerberatungsge sellschaf t Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Str. 5 • 17034 Neubrandenburg Tel. (0395) 429 79-0 • Fax (0395) 429 79-12 Mail fp-neubrandenburg@etl.de Web www.fp-neubrandenburg.de ANZEIGE

Kompakt - StadtMagazin

Nordkurier Ratgeber

Kreisanzeiger

Kompakt

Nordkurier Ratgeber

Weitere Magazine

Kompakt - StadtMagazin

Kreisanzeiger