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12 RatgebeR steueRn

12 RatgebeR steueRn Häusliches Arbeitszimmer kann beim Hausverkauf zur Steuerfalle werden Claudia Jaensch, Steuerberaterin Viele Unternehmer und Arbeitnehmer haben sich ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet, in dem sie Büroarbeiten erledigen, sich fortbilden oder eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind jedoch nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, wenn • das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (unbeschränkter Abzug) oder • für die jeweilige berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist (maximal 1.250 Euro pro Jahr abziehbar). Ein häusliches Arbeitszimmer kann sowohl in einer gemieteten Wohnung als auch in der Eigentumswohnung oder dem Einfamilienhaus eingerichtet werden. Doch was passiert, wenn eine selbst bewohnte Immobilie veräußert wird und für ein darin eingerichtetes häusliches Arbeitszimmer zuvor Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen wurden? Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind innerhalb einer zehnjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn diese während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung bzw. Herstellung und Veräußerung oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Gewerbliche oder selbständige Einkünfte bei Unternehmern Bei einem Selbständigen gehört ein ausschließlich für eigenbetriebliche Zwecke genutztes häusliches Arbeitszimmer zu seinem notwendigen Betriebsvermögen. Wird die Wohnung oder das Haus veräußert, muss der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn selbst nach Ablauf der Spekulationsfrist versteuert werden. Nur wenn auf das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes des Grundstückes und nicht mehr als 20.500 Euro entfällt, darf es als Privatvermögen behandelt werden, sodass nur die zehnjährige Spekulationsfrist gilt. Kein privater Veräußerungsgewinn bei Arbeitnehmern Nutzt ein Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer in seiner selbstgenutzten privaten Immobilie, sieht das anders aus. Dies meint zumindest das Finanzgericht Köln. Es entschied: Der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallende Gewinn kann auch bei einer Veräußerung während der Spekulationsfrist steuerfrei sein, denn ein Arbeitszimmer ist immer in den privaten Wohnbereich integriert und kein selbständiges Wirtschaftsgut. Ob dies die obersten Finanzrichter auch so sehen, bleibt bis zur Entscheidung im anhängigen abzuwarten. Revisionsverfahren asg Steuerberatungsgesellschaft Friedrich-Engels-Ring 54 17033 Neubrandenburg Tel. (0395) 581 32-0 Fax (0395) 581 32-20 Mail asg-neubrandenburg@etl.de Web www.etl.de/asg-neubrandenburg Anzeige

Regionales 13 Schöne Herbstferienspiele und gruselige Monsterparty An der Hintersten Mühle in Neubrandenburg sorgt Kinder- und Jugendtreff für abwechslungsreiche Herbstferien und schaurige Halloween. Im Oktober kann man sich auf einen goldenen Herbst freuen und alle Schüler auf die Herbstferien. Im SJZ Hinterste Mühle in Neubrandenburg wird vom 8. bis 12. Oktober ein buntes Ferienprogramm geboten. Jeden Tag von 7bis 17 Uhr stehen hier im Kinder- und Jugendtreff verschiedene Sport- und Spielgeräte zur Verfügungund die Bastelstube lädt dazu ein, der Kreativität freien Lauf zu lassen. Jeden Tag werden spezielle Höhepunkte geboten. So ist am Montag der BMX-Schnuppervormittag und Streuobstwiesennachmittag. Erste Versuche mit dem BMX- Rad kann man unter Anleitung von Profis machen und am Nachmittag werden Äpfel geerntet und die schönsten Leckereien aus dem Obst hergestellt. Tierisch unterwegs ist angesagt am Dienstag mit einer Tierhofsafari und auch den vierbeinigen Bewohnern des Tierheimes wird ein Besuch abgestattet. Hoch zuRoss geht es dann auf den Pferdehof und dann kann sich noch jeder sein eigenes Kuscheltier für zu Hause gestalten. Um die tolle Kn olle geht es am Mittwoch, 10. Oktober. Auf den kleinen Feldern im Garten werden Kartoffeln geerntet und in der Küche dann Leckereien zubereitet. Mit selbst hergestelltem Quark gibt es Folienkartoffeln frischaus dem Lagerfeuer.Inder Bastelstube werden eigene Beutel mit Kartoffeldruck gestaltet. Donnerstag geht es auf ins „kuntibunt“, also Tobesachen anziehen. Freitag kann sichjeder Kürbisse im Garten aussuchen und in der Bastelstube gestalten. In der Küche kochen werden leckere Suppen oder Snacks aus dem Kürbisfleisch gekocht für den Abschluss des schönen Tages. Also auf zur Hintersten Mühle, wenn du die Ferien nicht allein auf der Couch verbringen willst. Und hier gleich der Hinweis zu Happy Halloween am 31. Oktober von 16 bis 20 Uhr an der Hintersten Mühle. Dann wabert der Nebel durch das Lindetal und der Mond bescheint das dunkle Gelände der Hintersten Mühle. Ein geheimer Treffpunkt für Knochenmann, Werwolf und Co. ist der Kinder- und Jugendtreff an der Hinterste Mühle. Hier kommen die Geister und Monster zusammen, um ihr gruseliges Fest zu feiern. Zur Party sind alle Mutigen eingeladen, die einen fröhlichen Abend mit Spiel, Spaß und Gänsehaut erleben wollen. Schaurige Aufgaben und Mutproben locken tapfere Kinder, umihre Furchtlosigkeit zu beweisen. In der Monsterhöhle bieten die Diener der Nacht das passende Makeup zum Kostüm und Accessoires zum selber Basteln an. Ein zünftiges Halloweenbuffet steht bereit, um den Hunger nach dem aufregenden Nachmittag und Abend zu stillen. Und wer sich traut begeht den schaurig schönen Gruselpfad. hinterste-muehle.de Zu Happy Halloween am 31. Oktober locken schaurige Aufgaben, ein zünftiges Halloweenbuffet steht bereit und wer sich traut, begeht den schaurig schönen Gruselpfad. ©Hinterste Mühle

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