16 Hoch hinaus geht esmit dem Riesenrad, um einen tollen Überblick auf den Weberglockenmarkt im Lichterglanz zu haben. ©B.Schaeffer Vier-Tore-Stadt erstrahlt im zauberhaften Lichterglanz Ende November kann man wieder Bummeln, Mitmachen und Verweilen auf dem stimmungsvollen Weberglockenmarkt. Der Neubrandenburger Weihnachtsmarkt lockt vom 26. November bis zum 22. Dezember in die Innenstadt. Adventsatmosphäre gibt es auf dem Marktplatz mit Schaustellern und einer Eislaufhalle, auf dem Boulevard mit vielen Händlern zum Schauen und Probieren sowie zur Freude für die Kleinsten mit Schaustellern. Eröffnet wird der „Weberglockenmarkt“ am Montag, 26. November, um 17 Uhr. Hier kann man dann Bummeln, Mitmachen und Verweilen von Sonntag bis Donnerstag zwischen 10 und 20 Uhr, freitags und samstags von 10 bis 21 Uhr. Der Wollweber Matthias Gerling und der Weihnachtsmann werden wieder im Vier-Tore-Stadt- Lichterglanz unterwegs sein und freuen sich vorab auf Begegnungen mit Gästen –und noch mehr auf ein Weihnachtsgedicht oder -lied –nicht nur von den Kleinsten! Beim Weihnachtskunstmarkt am Samstag, 15. Dezember, und Sonntag, 16. Dezember, präsentieren von 10 bis 18 Uhr regionale Kunsthandwerker im historischen Ambiente am Treptower Tor eine Palette von selbst gefertigten Unikaten. Verschiedene Schausteller und Händler laden jeden Mittwoch zum Familientag mit Aktionen ein, wie zum Beispiel „Einmal bezahlen –zweimal fahren!“. Jeden Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag erwarten von 16 bis 17 Uhr an der Weihnachtsmannhütte ein Fotograf und der Weihnachtsmann Familien, Paare oder Freunde für ein Weihnachtsfoto. Zur Entdeckerreise auf dem We- Neubrandenburg imLichterglanz. berglockenmarkt mit zahlreichen Aktionen, Tanz und Party gehört auch ein winterlicher Tannenwald. Hier wartet einer der Festtagshelden darauf, entdeckt zu werden –egal ob für die eigene Stube oder zum Verschenken. Und an den zwei großen Adventsshopping-Terminen sollten keine Wünsche mehr offen bleiben. Wechselnde Programme auf der „WEBER-Bühne“ -gestaltet von kleinen und großen Mitwirkenden –oder in der Glockenstube stimmen auf das bevorstehende Fest der Familie ein. Die Türen vom Weberglockenmarkt schließen in diesem Jahr am Sonnabend, 22. Dezember, um 17 Uhr. Alle Termine und Aktionen: weberglockenmarkt.com ©B.Schaeffer/Picasa
RATGEBER VERSICHERUNG 17 Sind Sie sicher bei den Sicherungen? Anzeige Adelheid Bochmann und Asta Hübner Ab bestimmten Versicherungssummen oder auch grundsätzlich für bestimmte Branchen werden regelmäßig bestimmte Sicherungen vertraglich vereinbart. Meist handelt es sich dabei um Alarmanlagen oder Installationen der Brandbekämpfung. Auch einfachere Dinge wie bündige Türschlösser oder eine Mindestlänge des Schließriegels fallen unter den großen Oberbegriff der Sicherungen. Ist eine vereinbarte Sicherung nun in Wirklichkeit gar nicht vorhanden, funktioniert nicht oder wird nicht aktiv geschalten, ist dies bei entsprechender Kausalität ein guter Grund, die Entschädigungsleistung drastisch zu kürzen. Ein Beispiel dazu: Ein auf Jeans spezialisierter Laden wurde mit der Auflage versichert, dass eine Einbruchmeldeanlage nach VdS-Standard vorhanden ist. Diese ist auch vorhanden und wird sogar regelmäßig in den vorgesehenen Intervallen gewartet. Während eines Urlaubs der Chefin erkrankt die langjährige Mitarbeiterin. In der Folge muss die Auszubildende den Laden für zwei Tage alleine betreiben. Am zweiten Tag vergisst sie, in privater Hektik, die Alarmanlage zu aktivieren. Just in dieser Nacht zertrümmern Einbrecher die Scheibe der Eingangstür zum Laden und räumen selbigen leer. Dakein Alarm den/die Haben Sie einen Notfallplan? ©kentoh, Clipdealer Spielen Sie doch mal im Kopf durch, was inIhrem Betrieb passieren würde, wenn Sie morgen vom Schlag getroffen werden. Firmenlenker sind schließlich auch nur Menschen. Daher können Ihnen auch all diese Unglücke zustoßen, die auch andere längere Zeit oder gar für immer außer Gefecht setzen. In den meisten kleinen und mittleren Betrieben kann man eine ganz erschreckende Beobachtung machen: Es gibt keinerlei Regelungen für den Notfall. Können Aufträge ausgeführt werden? Können Löhne noch ausgezahlt werden? Ist jemand mit den nötigen Vollmachten ausgestattet, um den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten? Kann das in Ihrem Team überhaupt jemand? Und gibt es ggf.eine Nachfolgeregelung? Wenn Sie eine dieser wenigen Fragen bereits mit „nein“ beantworten müssen, ist es Zeit für ein wenig Risk-Management und die Einführung klarer Regelungen für den Fall der Fälle. Dazu gehört es auch, Ihre Notfallvertretung in Sinn und Zweck Ihres Versicherungsschutzes einzuweihen. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Schadenfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden, wenn Sie das Ruder aus der Hand geben müssen. Gerne können Sie uns hier mit ins Boot holen. Eines noch: Sollte durch Ihren Ausfall im Betrieb ein Einbruch imUmsatz zu erwarten sein, können Sie diesen in Form einer Summenabsicherung durch eine Keyman-Absicherung auffangen. Auch hier zeigen wir Ihnen gerne, welche Möglichkeiten es gibt und wasinIhrem konkreten Fall passend wäre. Täter verscheuchen konnte, wird der Erstattungsbetrag entsprechend der Schadenbegünstigung gekürzt. Wir können die Auswirkungen dieses Problems,über das sich erfahrungsgemäß nur sehr wenige Kunden im Klaren sind, stark einschränken. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie daran interessiert sind. Wir helfen sehr gerne. ©gajus Clipdealer Lassen Sie sich von uns beraten –Ihr Spezialist für die Vorsorge. Rufen Sie uns an –wir helfen. AsBoVorsorgeKonzepte GmbH Wir sind Versicherungsmakler. Was für den Einzelnen optimal ist, ndersals ndere earbeitung eratung etreuung ist eine individuelle Frage. AsBoVorsorgeKonzepte GmbH Geschäftsführerin: Asta Hübner Augustastr.30·17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 58 19 80 Fax: 0395 58 19 875 Internet: www.asbovorsorge.de E-Mail: info@asbovorsorge.de
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