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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

Das steuerliche

Das steuerliche Einmaleins des Immobilienbesitzes Nicht alles ist sofort absetzbar Eine selbst bewohnte Immobilie kann eine Ergänzung zur Altersvorsorge sein. Aber auch mit einer vermieteten Eigentumswohnung lässt sich gut vorsorgen. Doch wie Andrea Bruhn, sieht es mit der steuerlichen Behandlung Steuerberaterin aus? Die Mieteinnahmen einschließlich Betriebskostenzahlungen des Mieters sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Als Werbungskosten können alle laufenden Kosten geltend gemacht werden, wie Grundsteuern, Gebäudeversicherungen, Schuldzinsen für den Kredit, Kosten für Heizung, Wasser, Strom usw. Anders verhält es sich mit den Anschaffungskosten der Immobilie. Diese sind in der Regel über die gewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren abzuschreiben. Das gilt auch für Kosten, die notwendig sind, um eine Immobilie erstmals nutzbar zu machen, bei baulichen Veränderungen, die zu einer Erweiterung der Nutzfläche führen, wie der Ausbau eines Dachbodens und bei wesentlichen Verbesserungen durch umfangreiche Sanierungen. Hierfür müssen jedoch zumindest drei der zentralen Merkmale einer Immobilie im zeitlichen Zusammenhang verbessert werden. Zentrale Merkmale einer Immobilie •Heizungsanlage •Sanitäranlage •Elektroinstallation sowie •Fenster Aber auch Instandsetzungen und Modernisierungen kann das Finanzamt als abzuschreibende Anschaffungskosten beurteilen. Dies ist der Fall bei allen baulichen Maßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung der Immobilie anfallen und die insgesamt 15% der ursprünglichen Anschaffungskosten übersteigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese gesetzliche Regelung jüngst konkretisiert. Er urteilte, dass in den ersten drei Jahren pauschal alle baulichen Maßnahmen einzubeziehen sind. Unter die 15%-Grenze fallen daher auch •Schönheitsreparaturen •Aufwendungen für wesentliche Verbesserungen sowie •Kosten zur (Wieder-)Herstellung der Vermietbarkeit der Immobilie Ausgenommen sind lediglich jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Vermieter sollten deshalb in den ersten drei Jahren gut abwägen und Bauvorhaben, wenn möglich, auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Wer vorhat, eine „Schrottimmobilie“ zu erwerben und vor der Vermietungzusanieren, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass geringe Anschaffungskosten der Immobilie in Verbindung mit umfassenden Baumaßnahmen schnell zum Überschreiten der 15%-Grenze führen, so dass die Baukosten ebenfalls über 50Jahre abgeschrieben werden müssen. Hinweis Unklar ist derzeit noch, ob das Urteil des BFH auch für die Beseitigung von Schäden gilt, die nach der Anschaffung entstanden sind, wenn ein Mieter die Immobilie beispielsweise mutwillig beschädigt. Hier sollte das Verfahren offen gehalten werden, bis die obersten Bundesfinanzrichter dazu entscheiden. Freund &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Str. 5•17034 Neubrandenburg Tel. (0395) 429 79-0 •Fax (0395) 429 79-12 Mail fp-neubrandenburg@etl.de Web www.fp-neubrandenburg.de ANZEIGE

Sommerball am 1. Juli imHKB Tanzbegeisterte erobern das Parkett REGIONALES 29 Am 1. Juli verwandelt sich das HKB Neubrandenburg zum festlichen Tanzsaal. Der Tanzkreis e.V. Neubrandenburg lädt zum Sommerball ein. Tanzinteressierte können an diesem Abend in festlichem Rahmen das Tanzbein schwingen und sich zudem über ein abwechslungsreiches Programm freuen. Der Kartenverkauf läuft in Regie des Tanzkreis e.V. Ab sofort sind Kartenbestellungen unter der E-Mail-Adresse ball@tanzkreis-nb.de möglich. Im Tanzkreis e.V. Neubrandenburg pflegen jugendliche und erwachsene Hobbytänzer den Gesellschaftstanz in all‘ seinen Formen. www.tanzkreis-nb.de Über den Tanzboden schweben –am1.Juli können Sie das beim Sommerball des Neubrandenburger Tanzkreises. ©privat Bitte vormerken: Saisonstart vom Linienschiff Rethra 2017 Noch versteckt sich die „Rethra“ unter dem Schnee. Ab dem 29. April startet das Linienschiff indie Saison 2017. ©www.neu-sw.de Während der Winter das Land mit seinen kalten Temperaturen und dem ein oder anderen Schneeregen noch fest im Griff hat, können sich alle Neubrandenburger und Gäste unserer Stadt schon heute auf den Frühling freuen. Noch liegt das neu.sw Linienschiff „Rethra“ im Winterschlaf, doch abdem 29. April fährt es wieder zweimal täglich quer über den Tollensesee. Bei Preisen wie im Vorjahr bietet das Schiff eine eindrucksvolle und landschaftlich schöne, kleine Kreuzfahrt, auf der die Passagiere erste Sonnenstrahlen und das bunte Erblühen der Natur genießen können. Fahrradmitnahme, Getränkeangebot und Informationen zu den Sehenswürdigkeiten rechts und links des Wasserweges inklusive. Selbstverständlich kann auch in diesem Jahr das Linienschiff wieder exklusiv für besondere Veranstaltungen gemietet werden. Ebenso wird der beliebte Oldtimer-Bus vom Typ Ikarus erneut als Zubringer oder Abholer vom gewünschten Anleger buchbar sein.

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