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Kompakt März

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

Pflegereform 2017

Pflegereform 2017 Foto:LichthofFotostudio Asta Hübner ist Internationale Diplom-Betriebswirtin sowie Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung Zum 01.01.2017 trat eine umfangreiche Pflegereform in Kraft. Statt drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade –verbunden mit einem neuen Bewertungsverfahren. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit geht es künftig allein um die Frage, welche Fähigkeiten die Pflegebedürftigen haben, wie selbstständig sie also bei der Gestaltung verschiedener Lebensbereiche sind. So wirdbeispielsweise untersucht,wie mobilein Mensch noch ist, oberseine grundlegenden Bedürfnisse mitteilen, soziale Kontakte pflegen oder selbstständig Medikamente einnehmen kann. Die bisher getrennten Bewertungsverfahren werden durch ein einheitliches Begutachtungsinstrument ersetzt. Damit wird die bisher defizit-orientierte Pflegebegutachtung zu einer ressourcen-orientierten Begutachtung, was sie ganzheitlicher macht und somit die Pflegebedürftigkeit besser abbildet. Darüber hinaus erhöht das Gesetz in den meisten Bereichen auch die absolute Höhe der Leistungen: Sosteigt der Maximalbetrag des Pflegegeldes, den ein ambulant Pflegebedürftiger monatlich erhält, von derzeit 728 Euro (Pflegestufe 3) auf 901 Euro für den neuen Pflegegrad 5. Bei vollstationärerVersorgung steigt die maximale Leistung von 1.995 Euro für Härtefälle in der Pflegestufe 3auf 2.005 Euro imneuen Pflegegrad 5. Sind Pflegebedürftige inihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, erfolgt sogar eine Einordnung in den übernächsten Pflegegrad. Der so ermittelte Pflegegrad bleibt dauerhaft erhalten, es sei denn, es liegt künftig keine Pflegebedürftigkeit mehr vor, oder es wird in einer Folgebegutachtung ein höherer Pflegegrad festgestellt. Das Gesetz umfasst noch weitere Reformschritte: ● Eigenanteil: In stationären Einrichtungen hängt der Eigenanteil nicht mehr von der Höhe der Pflegebedürftigkeit ab, sondern es gibt für alle Pflegegrade von 2bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil. ● Pflege-TÜV: Beim umstrittenen Notensystem der Pflegequalitätsprüfungen haben bereits im Jahr 2016 die Vorbereitungen für eine Umstellung begonnen. Bis 2018 soll es auf eine neue Grundlage gestellt werden. ● Pflegeberatung:Auf Wunsch kann die Beratung künftig auch gegenüber Angehörigen oder weiteren Personen in der häuslichen Umgebung oder in der entsprechenden Pflegeeinrichtung stattfinden. ● Soziale Absicherung pflegender Angehöriger: Ab dem Pflegegrad 2zahlt die Pflegeversicherung pflegenden Angehörigen Beiträge zur Rentenversicherung – gestaffelt nach dem Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Ab dem Pflegegrad 2werden für pflegende Angehörige auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt und sie sind, während sie pflegen, gesetzlich unfallversichert. Lassen Sie sich von uns beraten –Ihr Spezialist für die Vorsorge. RufenSie uns an –wir helfen.

Neue Pflegestufen und Beitragssätze Trotz der umfangreichen Leistungsausweitungen bleibt im Falle der Pflegebedürftigkeit eine Finanzierungslücke bestehen. Das verwundert nicht, denn die Pflegepflichtversicherung war nie als „Vollkasko“-Versicherung gedacht. Im bundesweiten Durchschnitt zeigtsich, dass z.B. die Kosten für eine vollstationäre Versorgung in Pflegestufe III heute 3.571 Euro imMonat betragen. Legt man die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung von 1.775 Euro zu Grunde, bleibt eine Finanzierungslücke von1.796 Euro, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst aufbringen müssen. Diese Zahlen sollten jedem klar machen, dass eine zusätzliche Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit für viele Menschen unerlässlich ist, wenn man im Fall derFälle unabhängig vom Sozialamt sein möchte oder verhindern will, dass die eigenen Kinder zur Finanzierung herangezogen werden. Auch bei häuslicher Pflege bleiben die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzt. Für eine selbstbeschaffteHilfe stehen dann je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro Pflegegeld monatlich zur Verfügung –nicht genug für eine Betreuung rund um die Uhr. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Möglichkeit, zu überschaubaren Kosten etwas gegen die drohende Pflegelücke zu tun. AsBo VorsorgeKonzepteGmbH Wirsind Versicherungsmakler. Wirbieten unabhängige und bedarfsgerechte Versorgungskonzepte. Wirbieten Ihnen ganzheitliche Betreuung und Beratung unter Einbeziehung aller staatlich geförderten Möglichkeiten. Was für den Einzelnen optimal ist, ist eine individuelle Frage. Ambulant Vollstationär Pflege- Geld- Sach- Entlastungs Leistungsgrade leistung leistung -betrag betrag (zweckgebunden) 1 - € - € 125 € 125 € 2 316 € 689 € 125 € 770 € 3 545 € 1.298 € 125 € 1.262 € 4 728 € 1.612 € 125 € 1.775 € 5 901 € 1.995 € 125 € 2.005 € Quelle: www.pflegestaerkungsgesetz.de /www.pkv.de AsBo VorsorgeKonzepteGmbH Geschäftsführerin: AstaHübner Augustastr.30·17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 58 19 80 Fax: 0395 58 19 875 Internet: www.asbovorsorge.de E-Mail: info@asbovorsorge.de in Kooperation mit: Adelheid Bochmann Versicherungen seit 1990 e.K. Internet: www.abversicherungen.de E-Mail: info@abversicherungen.de

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