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Kompakt Mai 2016

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

veranstaltungen

veranstaltungen Individuelle Schmuckkreationen und handgetöpferte Keramik Kunsthandwerkermarkt in Neubrandenburg Alle Neubrandenburger, die sich für Kunsthandwerk und traditionelle Handwerkskunst interessieren, sind am 20. und 21. Mai zum Kunsthandwerkermarkt auf dem Neubrandenburger Marktplatz eingeladen. 40 Kunsthandwerker werden hier Einblicke in ihr Schaffen gewähren. Individuelle Schmuckkreationen, zum Beispiel aus alten Silberbestecken, handgesiedete Seife oder selbstgezogene Kerzen aus der eigenen Kerzenwerkstatt erwartet die Besucher. Selbst entworfene und genähte Mode für Kinder und Erwachsene gehören ebenso zum umfangreichen Sortiment der Kunsthandwerker, wie bemalte Milchkannen oder in Handarbeit hergestellte Bürsten. Auch handgetöpferte Keramik in zahlreichen Variationen wird angeboten. Wer das Sägen und Holzgestalten einmal selbst ausprobieren möchte, hat beim Kunsthandwerkermarkt die passende Gelegenheit. Kulinarisch wird die Veranstaltung von einem Obstangebot, frisch gebackenen Brotvariationen oder Marmeladenkreationen sowie Käsespezialitäten begleitet. Für den größeren Appetit steht ein Grill mit Getränken zur Verfügung. Die rustikalen, ebenfalls in Handarbeit hergestellten Sitzmöglichkeiten können ebenfalls erworben werden, ein Lieferservice ist organisiert. Der Kunsthandwerkermarkt ist am Freitag, 20. Mai, von 10 bis 18 Uhr geöffnet, sowie am Samstag, 21. Mai, von 10 bis 17 Uhr. ZENCOLOR Meditatives Ausmalen für alle, die Freude an Farben und Formen haben. chon al Kinder e , as ut tut: ne sch - ma orlage, eine Ki ll fte nd viel . ie Kleinen können abei die We c herum vergessen un g i sich sein. Auch als Erw k nnen wir dieses Gefühl wie er en decken. Di Zencolor-R i i te t tive Au alideen mit vielen ge . , ne Motive fördern i Konzentrat on e dabei Stress g elt . Sie bra hen keine besonde A ung oder V ntnisse, nur ei paar Stifte inschön ar rer Wa l–seie Siekreativ. ANZEIGE Abb.: www.topp-kreativ.de ◆ ng olo –zumAusmale n t ◆ ZenJewels – c um Selbermac ◆ ZenStones – FACHGESCHÄFTE H. WALTHER Katharinenstraße 14–16 •17033 Neubrandenburg Basteln &Kunst: Tel. 0395/560 04-45 •www.walther-druck.de Auszeit mit Ma da a teinen

atgeber: steuern Scheidungskosten sind keine Prozesskosten Aufwendungen sind auch nach der Neuregelung ab2013 abzugsfähig Wer ein Brautpaar sieht, wünscht ihm Glück und dass die Ehe ewig halten möge. Doch nicht immer geht dieser Wunsch inErfüllung. Immer wieder stellen Paare fest, dass esbesser wäre, wenn jeder seinen eigenen Lebensweg weiter AndreaBruhn Foto: ETL geht. Aktuell ist eine Auflösung der ehelichen Gemeinschaft nur unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts möglich. Muss doch der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Bis 2012 konnten die Kosten für das Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastungen inder Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auch wenn dabeiein Eigenanteil in Abhängigkeit vom Einkommen und dem Familienstatus des Einzelnen abgezogen wurde, minderten sie das steuerliche Einkommen und die Einkommensteuer. Doch seit 2013 werden Scheidungskosten in vielen Fällen nicht mehr anerkannt. Grund ist eine Gesetzesänderung, wonach die Aufwendungen für das Führen eines Rechtstreites nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Zur Begründung wird angeführt, dass es die Entscheidung des Einzelnen ist, gerichtlich zustreiten und ein Rechtsstreit vor Gericht in der Regelnicht zwangsläufiggeführtwerdenmuss. Nur Prozesskosten sind nicht abzugsfähig In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichtes Köln ließen die Richter die Aufwendungen für das Scheidungsverfahren dennoch zum Abzug zu. Die Richter verwiesen auf das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Danach ist ein Scheidungsverfahren gerade kein Prozess oder Rechtsstreit mit Klägerund Beklagten. Vielmehr wird das Verfahren von Antragsteller und Antragsgegner geführt. Somit können auch keine Prozesskosten anfallen, sondern Verfahrenskosten. Nach dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes sind jedoch nur Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen. TIPP Das Finanzgericht Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Beim obersten Finanzgericht sind bereits drei weitere Verfahren zur Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten anhängig. Werden die Verfahrenskosten für eine Scheidung nicht anerkannt, sollte Einspruch eingelegt und mit den anhängigen Verfahren begründet werden. Die Einspruchsverfahren ruhen bis zu einer Entscheidungder Bundesfinanzrichter. Scheidungsfolgeverfahren ist nicht zwangsläufig Vonden Scheidungskosten sind Aufwendungenfür ein Scheidungsfolgeverfahren zu trennen. Letztere entstehen, wenn vor Gericht umUnterhalt, Ehewohnung und Haushalt, Güterstand, Sorgerecht oder Umgangsrecht gestritten wird. Ein solcher Rechtstreit ist nicht zwangsläufig und damit nicht abzugsfähig. Freund &Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Neubrandenburg Ihlenfelder Str. 5•17034Neubrandenburg ANZEIGE Tel. (0395) 42979-0 •Fax (0395) 429 79-12 Mail fp-neubrandenburg@etl.de Web www.fp-neubrandenburg.de 25

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