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24 regionales

24 regionales „JOHNA“ bietet poppige Arrangements und begeistert mit ihrer oft melancholischen Grundstimmung und kreativer Sensibilität. ©Nadine Krämer Zeitlos schöne Musik in der Schlosskapelle Remplin Musik von „JOHNA“ vereint Tiefgang mit Leichtigkeit und ist auf mitreißende Art ursprünglich sowie ehrlich Nadine Krämer begeistert als „JOHNA“ mit kreativer Sensibilität. Mit dabei ist immer ihr langj ähriger musikalischer Partner Kolja Pfeiffer, der am Piano und in kleiner Besetzung auch an Instrumenten wie der Cajon die passende musikalische Kulisse für die Musik kreiert, bei der nichts versteckt werden kann und auch gar nicht soll. Zu Gast sind sie am Sonnabend, 30. Juni, um19Uhr in der Schlosskapelle Remplin. Die Kölner Band tourte bereits durch Europa, die USA und Kanada und war Support für u.a. Luxuslärm, Lissie, K´s Choice, Jennifer Rush, Nick Howard, Sharon van Etten und Whitehorse. Inder Tradition der amerikanischen Singer/Songwg riter präsentiert JOHNA jetzt auf ihrem Debütalbum „The Long Way Home“ ihre selbstgeschriebene, handgemachte Musik, der man eben genau das auch anhören soll - dass sie von Menschen gemacht ist. Gerade auch vermeintlich unvollkommene Parts, die in deutschen Pop- Produktionen gerne im Studio „ausgebügelt“ werden, machen für JOHNA den Zauber des amerikanischen Singer/Songwg riter Genres aus. Mit dem US-amerikanischen Produzent Peter Malick, der unter anderem mit Norah Jones zusammengearbeitet hat, wurde schließlich der richtige Partner gefunden und „The Long WayHome“ in Los Angeles aufgenommen. Die Kompositionen sind dabei eigenständig und dennoch unverkennbar durch die lyrische Linie in JOHNA’S Songw riting verbunden. Die poppigen Arrangements begeistern mit ihrer oft melancholischen Grundstimmung,die sich sowohl in den Texten auch als indem gekonnten Spiel mit den stilistischen Facetten zeigt – zeitlos schöne Musik, die Tiefgang und Leichtigkeit vereint und dabei auf mitreißende Art ursprünglich und ehrlich ist! Schlosskapelle Remplin Schloßstraße 15 17139 Remplin kunst-kapelle.de

atgeber: versicherung 25 Mehr als jemals zuvor: Datenschutz ist Chefsache! Adelheid Bochmann und Asta Hübner Foto: Lichthof Fotostudio Am 25. Mai ist Stichtag! Ab dann hat ausnahmslos jedes Unternehmen in Deutschland die Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) zu erfüllen. Bei Verstößen muss mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden. Hier sind bereits bei leichten Verstößen bis zu 10 Mio. Euro (oder 2 % des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes) vorgesehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen sogar das Doppelte (z. B. Missachtung der Grundprinzipien der DSVGO). Die Verordnung macht es grundsätzlich bereits nötig, das Thema Datenschutz quer durch alle Abteilungen Ihres Betriebs neu zu bewerten. Zudem sollte wirklich jeder Mitarbeiter bzgl. der hohen Bedeutung,die dem Datenschutz beizumessen ist, sensibilisiert werden. Jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter hat und in dem personenbezogene Daten IT-gestützt verarbeitet werden, muss laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten vorweisen können. Damit eine Firma unter diese Vorschrift fällt, genügt bereits die Verwendung von E-Mails! Als Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter eingesetzt werden –allerdings ist auch ein externer Datenschutzbeauftragter eine erlaubte Lösung. Dass die Inhalte der DSGVO den Nerv der Zeit treffen, muss von einem sehr konsequenten Vorgehen der Aufsichtsbehörden ausgegangen werden. Entsprechend hoch werden Bußgelder bei Verstößen künftig ausfallen. Ein Abwälzen der Bußgelder auf eine Haftpflichtversicherung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Lediglich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind rechtliche Auseinandersetzungen beinhaltet. Hierüber können Sie sich aber „nur“ gegen Vorwürfe verteidigen. Im Falle eines Schuldspruchs müssen Sie das Bußgeld dennoch selbst aufbringen. Wir empfehlen daher, den Lösungsweg über einen externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, an den man sich im Fall der Fälle dann mit den eigenen Ansprüchen richten kann. Für Ihre Fragen sind wir sehr gerne da! Lassen Sie sich von uns beraten –Ihr Spezialist für die Vorsorge. Rufen Sie uns an –wir helfen. AsBoVorsorgeKonzepte GmbH Wir sind Versicherungsmakler. © simsonne, Clipdealer #10895979 Anzeige Datenschutz und Geldforderungen Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen können Ihr Unternehmen viel Geld kosten. Man muss hier aber zwischen Bußgeldern (quasi die Strafe für den Rechtsbruch) und Schadensersatzforderungen der Personen, deren Daten durch einen Verstoßz.B.öffentlichgemacht wurden, unterscheiden. Dasdarf mannicht vermengen. DieEinhaltung derrechtlichen Vorschriften zählt zuden unternehmerischen Pflichten, daher sind Bußgelder quasiIhr unternehmersichesRisiko. Kommteszukonkreten Schadensersatzansprüchen (Zivilrecht) durch Geschädigte, ist dies natürlichineinerguten Betriebshaftpflichtgedeckt. Was für den Einzelnen optimal ist, ndersals ndere earbeitung eratung etreuung ist eine individuelle Frage. AsBoVorsorgeKonzepte GmbH Geschäftsführerin: Asta Hübner Augustastr.30·17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 58 19 80 Fax: 0395 58 19 875 Internet: www.asbovorsorge.de E-Mail: info@asbovorsorge.de

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