Aufrufe
vor 5 Jahren

Kompakt Juli/August

  • Text
  • Neubrandenburg
  • Neustrelitz
  • August
  • Juli
  • Burg
  • Einst
  • Operette
  • Stargard
  • Schlossgarten
  • Schwimmhalle

24 Regionales Ferien im

24 Regionales Ferien im Müritz-Nationalpark Entdeckertouren mit den Rangern, Spurensuche für Groß und Klein, Fledermausnacht, Floßfahrt und noch vieles mehr. Wer als Familie den Müritz-Nationalpark besucht, hat meistens kleine Abenteurer, Entdecker und Forscher mit dabei. Das Programm der Führungen vom Nationalparkamt Müritz ist speziell auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten. Spielerisch lernen die Kinder etwas über Tiere, Pflanzen und den guten Umgang mit der Natur. Die Familienführungen der Nationalpark-Ranger bieten ein abwechslungsreiches Angebot für kleine und große Naturfreunde Familienführungen sind für Groß und Klein spanndend. ©NPA auf Entdeckertour. „Von Germanen und Gegenwart“ heißt die acht Kilometer lange Tour immer montags bis zum 27. August, in der Zeit von 10 bis 13 Uhr mit Treff in Kratzeburg an der Nationalpark-Information. Mittwochs, 11. Juli bis 5. September, kann man von 16.00 bis 19.30 Uhr „Die Havel in ihrem alten (neuen) Bett“ auf einer Strecke von etwa vier Kilometer mit Start an der Nationalpark-Information in Blankenförde kennen lernen. Wissensdurstige Naturforscher können sich freitags von der Nationalpark-Information in Schwarzenhof aus auf eine fünf Kilometer lange „Spurensuche für Groß und Klein“ in der Zeit von 9.30 bis 12.30 Uhr vom 13. Juli bis 17. August begeben. Federn, Fährten und Fraßspuren verraten, welche Tiere im Wald leben und locken Entdecker auf ihre Pfade. mueritz-nationalpark.de Nationalpark-Information Federow ca. 5kmvon Waren(Müritz) entfernt > Fischadler live März bis September > Nationalpark-Laden > wechselnde Ausstellungen > geführte Rad- und Wandertouren Ostern bis Oktober > Kranich-Ticket August bis Oktober > Fahrradverleih > Haltestelle des „Nationalpark-Tickets“ und „Müritz rundum“ > Öffnungszeiten • Ostern bis 30.09. täglich 9–18Uhr • Oktober täglich 9–17Uhr Inhaber:AxelSchultz ·Damerower Straße 6·17192Federow Fon: 03991 /668849 ·Fax 03991 /666894 info@nationalpark-service.de · www.nationalpark-service.de

RatgeRbeR veRsicheRung 25 Das Feuerregressverzichtsabkommen ist Geschichte –was bedeutet das für Sie? Adelheid Bochmann und Asta Hübner Das Jahr 2018 hat es ganz schön in sich: Betriebsrentenstärkungsgesetz neu, Datenschutz-Grundverordnung schafft viel Unsicherheit und das Feuerregressverzichtsabkommen wurde auch noch abgeschafft. Diese Regelung wurde in den 1960er-Jahren eingeführt – zu einer Zeit also, in der die Deckungssummen quer durch alle Haftpflichtsparten noch nicht sonderlich hoch waren und damit eine risikogerechte, ausreichende Abdeckung oftmals schwierig darzustellen war. Diese Regelung – das Regressverzichtsabkommen (RVA) –betraf in erster Linie Hausbesitzer und sollte diese vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen im Feuerschadenfall schützen. Bei einem Brand, der auf ein angrenzendes Gebäude überspringt, kann der Feuerversicherer des dadurch ebenfalls beschädigten Gebäudes Regressanspruch gegen den Brandverursacher bzw. dessen Gebäudeversicherer stellen, sofern diesem ein Verschulden trifft. Aus diesem Grunde hatten sich Feuer-, Wohngebäude- sowie Hausratversicherer damals verpflichtet, auf sie übergegangene Schadenersatzansprüche von mehr als 150.000, doch maximal 600.000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen („Bestimmungen für einen Regressverzicht der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen“) nicht geltend zu machen (z. B. ein nur leicht fahrlässig verursachter Schaden). Da heutzutage jedoch andere Möglichkeiten bestehen, sich im privaten wie im gewerblichen Haftpflichtbereich mit ausreichend hohen Versicherungssummen abzusichern und die im RVA geregelten Fälle ohnehin nur einen Teil möglicher Schäden (z. B. grob fahrlässig verursachte Schäden) darstellte, wurde es eingestellt. Die Regelung hatte sich einfach überlebt. Welche Auswirkungen hat diese für Sie und Ihren Haftpflichtschutz? In erster Linie ist dies abhängig vom Alter Ihres Vertrags –jejünger, desto weniger werden Sie Auswirkungen befürchten müssen. Es kommt also auf den Einzelfall an. Wir schlagen daher vor, diese Änderung der Gegebenheiten zum Anlass zu nehmen, Ihren Schutz auf aktuelle Möglichkeiten hin zu überprüfen und damit ggf. negative Auswirkungen der Änderung im Keim zu ersticken. Lassen Sie sich von uns beraten –Ihr Spezialist für die Vorsorge. Rufen Sie uns an –wir helfen. AsBoVorsorgeKonzepte GmbH Wir sind Versicherungsmakler. ndersals ndere ©photovova, Clipdealer #A:28605580 Anzeige Mögliche Schadenbeispiele Durch einen Bedienungsfehler eines Mitarbeiters an einer Maschine kommt es in der Bäckerei von Familie R. zu einem Brand, wodurchsowohldie komplette Filialeals auch dasdenkmalgeschützte Nachbargebäude der Altstadt vollkommen zerstört wird. In der Teeküche eines Modegeschäfts wird vergessen, zum Ladenschluss auch die Kaffeemaschineauszuschalten. Durch die stetige Hitzeentwicklung kommt es zum Brand, der sich auch aufdie höhergelegenen Stockwerke ausbreitet. Was für den Einzelnen optimal ist, earbeitung eratung etreuung ist eine individuelle Frage. AsBoVorsorgeKonzepte GmbH Geschäftsführerin: Asta Hübner Augustastr.30·17033 Neubrandenburg Tel.: 0395 58 19 80 Fax: 0395 58 19 875 Internet: www.asbovorsorge.de E-Mail: info@asbovorsorge.de

Kompakt - StadtMagazin

Nordkurier Ratgeber

Kreisanzeiger

Kompakt

Nordkurier Ratgeber

Weitere Magazine

Kompakt - StadtMagazin

Kreisanzeiger