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Kompakt Dezember/Januar

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Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

32 RatgebeR: Recht

32 RatgebeR: Recht Jahresende -Zeit für Weihnachtsgeld? Am Ende eines Jahres taucht immer wieder die Frage auf, ob Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Dieser Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Gesamtzusage des Arbeitgebers an alle Arbeitnehmer oder aber aus einer betrieblichen Übung bzw. dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei der betrieblichen Übung wird der Anspruch auf Weihnachtsgeld nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung Gegenstand des Arbeitsvertrages. Für die Zahlung am Jahresende werden die verschiedensten Bezeichnungen verwendet. Diese Bezeichnungen und die zugrunde liegenden Bedingungen sind entscheidend dafür, welche Beweggründe mit dieser Zahlung verbunden sein sollen. Diese Zahlungen des Arbeitgebers können als Sonderzahlungen wie Jahresabschlussvergütungen, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Jahresergebnisbeteiligungen, Jahresprämien, Tantiemen oder ähnlich bzw. kombiniert bezeichnet werden. Die Gerichte müssen sich wiederholt mit der Frage beschäftigen, ob das Weihnachtsgeld nur die Betriebstreue am Ende des Kalenderjahres prämieren soll oder auch bis in das folgende Jahr hineinwirkt. Daneben ist zu prüfen, ob das Weihnachtsgeld auch die Arbeit im laufenden Kalenderjahr honorieren soll. Das Bundesarbeitsgericht spricht dann von einem Mischcharakter. Wenn alle Arbeitnehmer den gleichen Betrag erhalten, und nur das Arbeitsverhältnis am Weihnachtsfest bestehen muss, handelt es sich um ein Weihnachtsgeld. Wenn die Sonderzahlung aber „Mit Dank für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr“ oder nach einer Quote entsprechend einer Anwesenheit im Kalenderjahr gezahlt wird, hat die Sonderzahlung einen Mischcharakter. Dann haben auch ausgeschiedene Mitarbeiter einen Anspruch auf eine teilweise Zahlung. Hier empfiehlt sich stets die anwaltliche Beratung. Wenn Sie das Weihnachtsgeld für den Online-Einkauf von Geschenken nutzen und dies mit einer guten Tatverbinden wollen, empfehle ich Ihnen www.gooding.de/landesverband-der-imker-mecklenburg-vorpommern-e-v-55275. Anwaltskanzlei Volker Kunath Fachanwalt für Arbeitsrechtund Sozialrecht Friedrich-Engels-Ring 46 ∙ 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395-5683993 ∙ Email: kanzlei@kunath.eu AnzeIGe

VeRanstaltungen 33 Natur und Geschichte locken nach draußen: in idyllischer Atmosphäre genießen zahlreiche Interessierte die Wanderung zu den Prieperter Öfen. ©Brigitte Hackner Eröffnung der Ofensaison in Priepert Prieperter entdecken verschollenen Kalkofen wieder und beleben mit Infotafeln bisher versteckte Geschichte Hinweise auf Teeröfen finden sich in unserer Region auch in zahlreichen Ortsnamen, wie Teerofen Schillersdorf und Godendorfer Teerofen. Engagierte Prieperter haben jetzt nicht nur ihren Teerofen mit Infotafeln wieder belebt, sondern auch einen verschollenen Kalkofen wiederentdeckt. „Selbst die Revierförsterin Heike Roth wusste nicht, dass sich unter dem Hügel ein ehemaliger Kalkofen verbirgt“, erzählt Claus D. Menschel von den Natur- und Wanderfreunden Priepert. Jetzt beschreiben acht Infotafeln die Gewerbe Teerschwelen und Kalkbrennen allgemein, in der Region und natürlich konkret in Priepert bis hin zur Wandlung der Teerofensiedlung in die Försterei Priepert, die bis heute erhalten geblieben ist. Auf die Beine gestellt haben all dies ein Team, bestehend aus dem Historiker Ralf Dietrich, der den Impuls und die fachliche Basis gab, die Prieperter Revierförsterin Heike Roth, die für die finanzielle Grundlage sorgte, die Natur- und Wanderfreunde Priepert Dietmar Hackner, Bernd Mohnke und Claus D. Menschel, die die Aufstellung und Gestaltung der Tafeln übernahmen. Im Herbst wurden die Tafeln auf Einladung der Natur- und Wanderfreunde Priepert gemeinsam mit der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern eingeweiht. „Die Teilnehmer dieser besonderen Wanderung waren überrascht, was vor nunmehr über 250 Jahren hier gemacht wurde, unter welchen Bedingungen Menschen ihren Lebensunterhalt verdienten und was heute noch alles darstellbar ist“, so Claus D. Menschel und erklärt: „Urlaubernin Priepert können wir jetzt eine Lehrstunde mitten im Wald bei ganz frischer Luft empfehlen. Aber auch Einwohnern aus Priepert und Umgebung ist der Spaziergang zu den Prieperter Öfen zu empfehlen.“ Dazu fährt man einfach zur Försterei Priepert und kommt von dort aus zum nahegelegenen Bodendenkmal „Priepertscher Teerofen“. Ute Köpke www.priepert.de Ralf Dietrich (l.) erklärt die Geschichte des Kalkofens von Priepert an einer der acht neu aufgestellten Infotafeln. ©Claus D. Menschel

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