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Goldene Jahre_Mecklenburgische Seenplatte

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SEITE 68 RATGEBER 4.

SEITE 68 RATGEBER 4. LEBENSPHASE Einmaleins des Verblisterns Die Tablettenverpackung als Unikat für jeden einzelnen Patienten Verblisterung Unter patientenindividueller Arzneimittelverblisterung (PAV) versteht man das Verpacken von Arzneimitteln in Einheiten, die auf die tageszeitliche Abfolge der Einnahme abgestimmt sind. So werden die Arzneimittel in eine Blistertüte / Blisternapf verpackt, die an einem bestimmten Termin einzunehmen sind. GMP-Richtlinien GMP steht für „Good Manufacturing Practice“ und meint die „gute Herstellungspraxis“. Die GMP-Richtlinien sind der Standard zur Qualitätssicherung von Produktionsabläufen und der dafür notwendigen Produktionsumgebung. In der Herstellung von Arzneimittel kann eine Abweichung von den Qualitätsrichtlinien einen unmittelbaren Einfluss auf die Produktqualität und damit auf die Gesundheit der Verbraucher haben. Die entsprechenden Richtlinien zur „guten Herstellungspraxis“ werden durch die Europäische Kommission, durch die amerikanische FDA (Food and Drug Administration) und durch das Pharmaceutical Inspection Co-Operation Scheme (PIC/S) erstellt. Die Einhaltung dieser GMP- Richtlinien wird durch die jeweilige Länderbehörde kontrolliert, die auch für die Erteilung und Aufrechterhaltung der Herstellungserlaubnis zuständig sind. Herstellungserlaubnis Wer Wirkstoffe, Arzneimittel, Testseren, Testantigene oder andere zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, bedarf einer Erlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) der zuständigen Landesbehörde. Ein Verzeichnis der deutschen Landesbehörden ist zu finden auf der Internetseite www.zlg.de. QP – Qualified Person Die Sachkundige Person (engl. Qualified Person) ist ein Begriff aus dem europäischen Arzneimittelrecht. Die rechtliche Grundlagen in Deutschland ist § 15 des AMG. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften über Herstellung, Prüfung, und Freigabe vor Inverkehrbringen eines Arzneimittels. Die Sachkundige Person ist ebenfalls verantwortlich für die lückenlose Dokumentation der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Schlauchbeutel-Blister Der Schlauchbeutelblister ist ein Endlosschlauch von individuell in Anzahl und Beschriftung hergestellten Tütchen, in der die Arzneimittel maschinell verpackt werden. Getrennt durch eine Abtrennungsperforation, leistet diese Form der Verblisterung einen maßgeblichen Beitrag zur Therapiesicherheit. So können beliebig viele Tütchen hergestellt werden, welche zusätzlich in chronologischer Reihenfolge abgepackt werden und mit dem Namen des Patienten, dem Einnahmezeitpunkt und Informationen über die Medikation bedruckt sind. Reinraum In Komformität mit den GMP- Richtlinien muss die Verblisterung in einem sogenannten Reinraum stattfinden. Ein Reinraum kennzeichnet sich durch konstante Temperaturen, regulierte Luftfeuchtigkeit und Partikelanzahl aus. Nur eine sehr geringe Anzahl luftgetragener Partikel gewährleistet die „Reinheit“ des Raumes und damit auch die der dort zu verblisternden Arzneimittel. Verschiedene Verfahren werden verwendet um dies zu gewährleisten, u.a. die Verwendung entsprechender Schutzkleidung und eine Verteilung der Arbeitsstätten, die dem chronologischen Ablauf des Produktionsprozesses entsprechen, um Umfälle zu vermeiden. Tablettenfotos (foto-optische Kontrolle) Nach der individuellen Verblisterung durch den Apotheker werden alle Schlauchbeutel auf Millimeterpapier fotografiert. Dies dient vor allem der sicheren Identifizierung der einzelnen Pillen, etwa für das Pflegepersonal. Da bei einer individuellen Verblisterung keine gesonderte Tablettenverpackung existiert, die einzelne Medikamente klar trennt, stellt das jeweilige Foto sicher, dass das Pflegepersonal dann in der Lage ist Tabletten vor der Einnahme eindeutig zu identifizieren. Gerade bei Tabletten die sich äußerlich stark ähneln, gewährleistet dieses Verfahren die Arzneimittelsicherheit.

RATGEBER 4. LEBENSPHASE SEITE 69 Medikamente richtig nehmen Viele Pflegebedürftige müssen zu Hause regelmäßig Medikamente einnehmen. Damit diese ihre Wirkung zuverlässig entfalten können, muss einiges beachtet werden. Mit dem Arzt oder Apotheker ist über die Einnahme aller Medikamente genau zu sprechen, damit alle Neben- und Wechselwirkungen bekannt sind. Bestimmte Lebensmittel, wie Milchprodukte, hemmen teilweise die Wirkung bestimmter Medikamente. Deshalb muss mit der Einnahme der Medikamente nach dem Genuss dieser Lebensmittel einige Zeit gewartet werden. Der behandelnde Arzt kann genau mitteilen, worauf geachtet werden muss. Auf leeren Magen eingenommen, wirken manche Arzneimittel schneller. Bei anderen kann die Nahrung die empfindliche Magenschleimhaut vor möglichen Schäden durch das Medikament schützen. Ob ein Medikament vor, während oder nach dem Essen eingenommen werden soll, lässt sich dem Beipackzettel entnehmen oder auch durch das Gespräch mit dem Arzt oder Apotheker herausfinden. Wurde die Einnahme eines Medikaments vergessen, sollte man auf keinen Fall die doppelte Dosis nehmen oder verabreichen, sondern im Beipackzettel nachlesen, wie in der Situation zu handeln ist, oder beim Arzt oder Apotheker nachfragen. Tabletten, Kapseln und Dragees sollten mit einem Glas Wasser eingenommen werden. Leitungswasser reicht aus. Gerade älteren Menschen fällt es schwer, bei einer Vielzahl von Medikamenten den Überblick zu behalten. Hier hilft eine Kunststoffbox, in der Medikamente für eine ganze Woche vorsortiert werden. Gleichzeitig können die Angehörigen sehen, ob die Medikamente auch wirklich genommen wurden. Am besten bewahrt man stets die Umverpackung und die Packungsbeilage von den Medikamenten auf. Hier stehen alle wichtigen Informationen zur Anwendung, Lagerung und Haltbarkeit. Medikamente sollten kontrolliert eingenommen werden. FOTO: DAK-GESUNDHEIT

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