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Ausbildungskompass

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Seite 22 DasAbc

Seite 22 DasAbc derAusbildung wie Ausbildungsmessen I Events wie die Berufsausbildungsmesse in Pasewalk, die „vocatium Prenzlau“ oder die „IHK-Lehrstellenbörse“ zeigen dir das Spektrum an Jobmöglichkeiten auf. wie IHK-Lehrstellenbörse I Die IHK- Lehrstellenbörse in Neubrandenburg hilft dir dabei, eine passende Ausbildungsstätte zu finden. Infos findest du unter: www.ihk-lehrstellenboerse.de wie Berufsbildungsgesetz I In Deutschland regelt das Berufsbildungsgesetz (BGBI) die berufliche Ausbildung. wie duale Ausbildung I Die duale Ausbildung ist die gängigste Ausbildungsart in Deutschland. Im Betrieb bekommst du Einblicke in die Praxis, an der Berufsschule wird die Theorie vermittelt. wie Entgelt bei Krankheit I Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung sechs Wochen fort, danach hast du Anspruch auf Krankengeldzahlung. wie Jugendarbeitsschutz I Als Jugendlicher darfst du maximal 40 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Es sei denn, freitags geht deine Firma früher ins Wochenende. wie Kurzarbeit I Für Azubis gibt es keine Kurzarbeit, Gleiches gilt für deinen Ausbilder. wie Lernen I Sorry, bad news: Aber nach der Schule hört das Lernen leider nicht auf. Am besten bleibst du während und nach der Ausbildung einfach am Ball. © infostocker – stock.adobe.com wie Finanzielle Hilfe I Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann beantragt werden, wenn das Gehalt nicht ausreicht. Der monatliche Höchstsatz liegt bei 723 Euro. Die BAB muss nicht zurückgezahlt werden. wie Geld/Gehalt I Seit 2021 gibt es eine Mindestausbildungsvergütung für das erste Lehrjahr in Höhe von 550 Euro im Monat – es sei denn, der Tarifvertrag legt niedrigere Vergütungen fest. wie Motivation I Die richtige Motivation ist das A und O einer erfolgreichen Lehre. wie Nebenjobs I Ein Nebenjob ist erlaubt, sofern es der Ausbildungsvertrag nicht untersagt. Aber spiele hierbei mit offenen Karten. Dein Betrieb kann ihn untersagen, wenn er den Ausbildungserfolg gefährdet – oder bei der Konkurrenz stattfindet.

Seite 23 wie Probezeit I Die ein bis vier Monate lange Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In der Zeit kann die Lehrstelle von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. wie Schülerpraktikum I Bei den zwei bis vier Wochen dauernden Praktika erhältst du berufliche Einblicke in das Unternehmen und kannst deine Fertigkeiten testen. wie Verlängerung I Die Ausbildungsdauer kann gemäß Berufsbildungsgesetzes verkürzt oder auch verlängert werden. wie Weiterbeschäftigung I Kein Gesetz schreibt es dem Arbeitgebern vor – meist liegt es aber in beiderseitigem Interesse, gute Auszubildende zu übernehmen. wie Urlaub I Natürlich hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Gesetzgeber regelt einen Mindesturlaub von 24 Tagen im Bundesurlaubsgesetz. wie Zulassung zur Prüfung I Die IHK organisiert die Abschlussprüfung und informiert dich über Zulassung, Termin und den Ort. Anzeige Mit uns JOBFIT! JETZT AUSBILDUNG STARTEN Infos findest du unter: www.nordkurier-mediengruppe.de/ausbildung

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